Jahresurlaub vom nächsten Jahr
Wo finde ich denn etwas darüber, ob man sich Urlaubstage vom Erholungsurlaub des nächsten Jahres schon heuer nehmen darf?
Community-Antworten (13)
13.10.2009 um 18:34 Uhr
KURZ UND BÜNDIG NIRGENDWO !!!
13.10.2009 um 18:37 Uhr
Aber das tolle ist... solltest du deinen AG dazu kriegen... kannst du sie nächstes Jahr noch mal nehmen:-)
13.10.2009 um 18:40 Uhr
Immie das wäre doch was ...;-)
14.10.2009 um 10:44 Uhr
Das heißt also, dass der Mitarbeiter den Urlaubsantrag ruhig stellen soll? Wenn nirgendwo was darüber steht, mit welcher Begründung sollte der Arbeitgeber denn dann ablehnen können?
14.10.2009 um 10:52 Uhr
@Lalali ZB mit der Begründung, das der AN keinen Urlaub mehr hat.
14.10.2009 um 11:00 Uhr
@ Immie Und der Mitarbeiter sagt dann, es steht nirgends, dass ich nicht schon den Urlaub vom nächsten Jahr anfangen darf? Wenn dann alles beim BR landet, wie argumentieren wir?
14.10.2009 um 11:12 Uhr
@all Ich glaube ich habe heute mal wieder ein Brett vorm Kopf. Im § 7 Abs 3 BUrlG steht: Der Urlaub muß im laufenden Jahr gewährt und genommen werden. Daraus resultiert m.E. Das man sich keinen Vorurlaub nehmen kann. Es sei denn, man beachtet das BAG Urteil wegen Krankheit vom 24.3.2009 9AZR 983/07. Soll heißen, wenn es da um den gesetzlichen Urlaubsanspruch geht, könnte theoretisch dieses auch so beim nächsten Jahresurlaub sein... Wenn man so argumentiert, besteht aber kein doppelter Urlaubsanspruch mehr fürs nächste Jahr... Zumindest ist das meine Meinung dazu... Darüber könnten wir ja mal diskutieren ;-)))
14.10.2009 um 11:17 Uhr
Jaja, der Urlaub wird ja auch im laufenden Jahr genommen, der vom laufenden Jahr halt. Ich denke, das ist eher ein Schutz für die Arbeitnehmer. Ich kann jetzt daraus jetz aber nicht folgern, wie sich's mit dem "Vorgreifen" verhält.
14.10.2009 um 11:30 Uhr
@Larali Also die Frage war doch ob man das darf und nicht ob ein Anspruch des AN darauf besteht!
Wenn der AG so nett ist und das macht, spricht meiner Meinung nach nichts rechtliches dagegen, wenn er die Mindesturlaubstage lt. BUrlG für das folgende Jahr übrig behält. Das wollte ich damit sagen...
14.10.2009 um 11:39 Uhr
@Larali Bevor du dich mit deiner Argumentation in die Nesseln setzt, kauf dir doch mal ein BUrlG mit Kommentar.
So wie DJ schon sagt...wenn der AG so nett ist. Einen Anspruch gibt es nicht.
14.10.2009 um 11:55 Uhr
Jetzt greift mich doch bitte nicht gleich an, ich wollte bloß auf die Schnelle eine Antwort. Es ist so, wie ich schreibe, der Mitarbeiter stellt sich tatsächlich auf den Standpunkt, dass nirgends steht, dass er nicht keinen Anspruch auf Urlaubstage vom nächsten Urlaub hat, den Mindesturlaub hätte er dann noch. Das mit dürfen war sicher etwas unglücklich ausgedrückt. Dass es mit Einverständnis des Arbeitgebers geht, ist klar, der wird aber ablehnen
14.10.2009 um 12:12 Uhr
@Larali Keiner greift dich an... Manchmal kommen geschriebene Worte halt anders rüber als sie gemeint waren ;-)
Also nochmals: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub aus einem Jahr später. Es steht ganz klar beschrieben, dass man für das laufende Jahr einen bestimmten Urlaubsanspruch hat... Wenn der Chef also nciht mit spielt, kann man nichts machen.
Aber mal ne andere Frage, vielleicht könnte man da was finden... weshalb benötigt der Kollege denn Urlaub? gibt es bei euch eine Urlaubsplanung, wenn ja wie sieht die aus? Habt ihr Flexarbeitszeitmodelle, wenn ja wie sehen die aus?
Fragen über Fragen
P.S. Nochmals, angegriffen hat dich niemand, als BRM sollte man ab und an ein dickes Fell haben - auch hier im Forum, glaube mir ;-)))
14.10.2009 um 12:32 Uhr
Danke, ich war vielleicht überempfindlich und hab's in den falschen Hals gekriegt (das mit dem dickeren Fell werde ich mal üben, vielleicht wächst es mir ja :-)). Flexible Arbeitszeit haben wir nicht, aber eine Urlaubsplanung, und nach der hat der Mitarbeiter für heuer keinen Urlaub mehr. Ich glaube, er mag einfach zwischen den Feiertagen nicht arbeiten (was er aber vielleicht am Jahresanfang schon anders hätte planen sollen), und sucht jetzt einfach die Konfrontation. Aber vielleicht überrascht uns ja unser Arbeitgeber ;-). Danke nochmal für die Hilfe
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