Erstellt am 14.05.2008 um 11:41 Uhr von paula
also Rechtsberatung gibt es für bedürftige Menschen auch sehr kostengünstig:
Zum Amtsgericht gehen und sich dort einen Beratungshilfeschein holen. danach ab zum Anwalt. Diese sehen den Beratungshilfeschein nicht unbedingt gerne aber der anwalt ist verpflichtet einen solchen Mandanten zu beraten (wenn er es nicht tut, dann freut sich die Anwaltskammer über einen Tipp). Für das gerichtliche Verfahren gibt es ggf. Prozesskostenhilfe.
Wir bewegen uns hier tatsächlich im Bereich des Individualrechts. Der BR kann zwar auf § 80 BetrVG verweisen aber er kann hier nicht im Wege des Beschlussverfahrens tätig werden. Aber evtl. interessiert sich ja auch die Staatsanwaltschaft für einen solchen AG. Es könnte ja Lohnwucher vorliegen.
Der Besuch beim Anwalt ist für den Studenten aber sicher hilfreich. Da kann man dann die Vertragssituation einmal genau klären.
Erstellt am 14.05.2008 um 11:46 Uhr von packer
kein geld... ich geh auch nicht nackt auf die Strasse weil ich kein Geld für ne Hose hab...
nee, im Ernst, Dein Rat war genau richtig. Interessant wird es ja dann, wenn der Kollege (ich nehme mal an Teilzeit oder 400 €?) gekündigt wird... dann muß er wohl einen RA nehmen oder kampflos die Segel streichen. Die Gewerkschaften bieten übrigends vergünstigte Konditionen für Studenten, Arbeitslose und Azubis etc. an...
Du kannst nicht in einem Vertrag unter die gesetzlichen Normen gehen wenn dort keine Öffnungsklausel besteht. Also hätte der Kollege dann echt gute Karten weil dieser AV sitten- und rechtswidrig ist.
Zu Eurer BR-Möglichkeit (die hart ist):
Ich kenne Euren AG nicht, bei unserem würde ich im Monatsgespräch einige Andeutungen machen. ... man kann eine laaange Liste zusammenbringen... Verstoß gegen den 23er, den 87er oder einfach die Notwendigkeit von Leiharbeit anzweifeln und Anhörungen ablehen... es gibt 100+1 Mmöglichkeiten um dem AG das Leben echt unerträglich zu machen... das heisst aber Krieg und er weiß das auch... muß aber echt nich sein, deswegen einfach einen korrekten AV dem Kollegen anbieten...
es gibt noch uffzig andere Möglichkeiten. Um einen Arbeiotsrechtsschut kommt der Kollege aber nicht herum, oder will er keinen Urlaub und ist immer gesund? Ich hoffe der AG zahlt wenigsten eventuell anfallende Sozialabgaben?
Erstellt am 14.05.2008 um 21:45 Uhr von didius
Wenn ihr tarifgebunden seid bleibt der Beitritt in die Gewerkschaft. Diese sollte alles weitere veranlassen.
Erstellt am 16.05.2008 um 05:14 Uhr von jotim
Als Student (wenn darauf im Anstellungsvertrag bezug genommen wird) kann es aber durchaus andere Vertragsinhalte geben. Da Studenten anderen Regeln bei Sozial- und Krankenversicherung sowie Besteuerung unterliegen. Zudem sind manche solcher Beschäftigungsverhältnisse auf vorlesungsfreize Zeiten begrenzt - also quasi nur mit begrenzten Arbeitsphasen in Semesterferien (daher auch kein Urlaub). Das ist dann so etwas wie ein Werkvertrag... auch wenn das nicht der formal korrekte Begriff dafür ist. Man müsste den Vertrag genau betrachten und dann ggf. durch Arbeitsrechtler prüfen lassen (Rechtspfleger Arbeitsgericht....?).
Erstellt am 16.05.2008 um 08:53 Uhr von khel
Hallo an alle,
vielen Dank für Eure Antworten! Es bleibt also als erste Maßnahme nur der Gang zum Anwalt. Tarifgebunden sind wir übrigens nicht, das noch also Nachtrag.
Gruß
khel
Erstellt am 16.05.2008 um 15:45 Uhr von Kölner
@paula
Ich bin irritiert...
@khel
Wie oft arbeitet denn der Student?
Erstellt am 16.05.2008 um 16:15 Uhr von khel
@Kölner:
da er Nicht-EU-Ausländer ist, max. 90 Tage pro Kalenderjahr.
Gruß
khel
Erstellt am 16.05.2008 um 18:01 Uhr von Kölner
@paula
Übernehmen Sie...
@khel
Diese Info wäre von Anfang wichtig gewesen!