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Studentische Hilfskraft: Probleme mit Arbeitsvertrag

K
khel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

ich habe folgende Frage: bei uns ist ein Student als Hilfskraft beschäftigt, dessen Arbeitsvertrag einige fragwürdige bzw. rechtswidrige Regelungen enthält. Z. B. stehen ihm laut diesem Arbeitsvertrag kein Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu, und ihm kann von heute auf morgen gekündigt werden (er wurde übrigens bei uns eingestellt, bevor ein Betriebsrat gegründet wurde).

Bis vor kurzem konnte er offensichtlich ganz gut mit diesem Sklaven-Vertrag leben. Nun aber ist er auf mich (BRV) zugekommen und wollte wissen, welche Möglichkeiten es gibt, die Mängel in seinem Vertrag zu beseitigen. Mein erster Rat war, den Vertrag einem Anwalt zur Prüfung zu geben. Der gute Mann hat aber keine Rechtsschutzversicherung und kein Geld (Student eben) und sagte, das käme deswegen für ihn nicht in Frage. Zum Geschäftsführer will er auch nicht so gerne gehen, da er Ärger befürchtet. Dass Ärger manchmal sein muss, um die eigene Situation zu verbessern, sieht er zwar ein, traut sich aber trotzdem nicht.

Nun bin ich ratlos. Ich würde ihm ja gerne helfen. Aber wir bewegen uns hier ja im Individualrecht, und deswegen sehe ich keine Chance, dass der BR als Gremium ihm unter die Arme greifen kann. Oder kann ein BR hier doch was tun, was ich bis jetzt übersehen habe? Habt Ihr ansonsten irgendwelche Tipps für mich? Wie würdet Ihr Euch verhalten? Bin Euch für jede Antwort dankbar. Und falls Ihr mehr Infos braucht, um Euch eine Meinung bilden zu können, dann kriegt Ihr die.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß khel

6.77108

Community-Antworten (8)

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paula

14.05.2008 um 13:41 Uhr

also Rechtsberatung gibt es für bedürftige Menschen auch sehr kostengünstig:

Zum Amtsgericht gehen und sich dort einen Beratungshilfeschein holen. danach ab zum Anwalt. Diese sehen den Beratungshilfeschein nicht unbedingt gerne aber der anwalt ist verpflichtet einen solchen Mandanten zu beraten (wenn er es nicht tut, dann freut sich die Anwaltskammer über einen Tipp). Für das gerichtliche Verfahren gibt es ggf. Prozesskostenhilfe.

Wir bewegen uns hier tatsächlich im Bereich des Individualrechts. Der BR kann zwar auf § 80 BetrVG verweisen aber er kann hier nicht im Wege des Beschlussverfahrens tätig werden. Aber evtl. interessiert sich ja auch die Staatsanwaltschaft für einen solchen AG. Es könnte ja Lohnwucher vorliegen.

Der Besuch beim Anwalt ist für den Studenten aber sicher hilfreich. Da kann man dann die Vertragssituation einmal genau klären.

P
packer

14.05.2008 um 13:46 Uhr

kein geld... ich geh auch nicht nackt auf die Strasse weil ich kein Geld für ne Hose hab...

nee, im Ernst, Dein Rat war genau richtig. Interessant wird es ja dann, wenn der Kollege (ich nehme mal an Teilzeit oder 400 €?) gekündigt wird... dann muß er wohl einen RA nehmen oder kampflos die Segel streichen. Die Gewerkschaften bieten übrigends vergünstigte Konditionen für Studenten, Arbeitslose und Azubis etc. an... Du kannst nicht in einem Vertrag unter die gesetzlichen Normen gehen wenn dort keine Öffnungsklausel besteht. Also hätte der Kollege dann echt gute Karten weil dieser AV sitten- und rechtswidrig ist.

Zu Eurer BR-Möglichkeit (die hart ist): Ich kenne Euren AG nicht, bei unserem würde ich im Monatsgespräch einige Andeutungen machen. ... man kann eine laaange Liste zusammenbringen... Verstoß gegen den 23er, den 87er oder einfach die Notwendigkeit von Leiharbeit anzweifeln und Anhörungen ablehen... es gibt 100+1 Mmöglichkeiten um dem AG das Leben echt unerträglich zu machen... das heisst aber Krieg und er weiß das auch... muß aber echt nich sein, deswegen einfach einen korrekten AV dem Kollegen anbieten...

es gibt noch uffzig andere Möglichkeiten. Um einen Arbeiotsrechtsschut kommt der Kollege aber nicht herum, oder will er keinen Urlaub und ist immer gesund? Ich hoffe der AG zahlt wenigsten eventuell anfallende Sozialabgaben?

D
didius

14.05.2008 um 23:45 Uhr

Wenn ihr tarifgebunden seid bleibt der Beitritt in die Gewerkschaft. Diese sollte alles weitere veranlassen.

J
jotim

16.05.2008 um 07:14 Uhr

Als Student (wenn darauf im Anstellungsvertrag bezug genommen wird) kann es aber durchaus andere Vertragsinhalte geben. Da Studenten anderen Regeln bei Sozial- und Krankenversicherung sowie Besteuerung unterliegen. Zudem sind manche solcher Beschäftigungsverhältnisse auf vorlesungsfreize Zeiten begrenzt - also quasi nur mit begrenzten Arbeitsphasen in Semesterferien (daher auch kein Urlaub). Das ist dann so etwas wie ein Werkvertrag... auch wenn das nicht der formal korrekte Begriff dafür ist. Man müsste den Vertrag genau betrachten und dann ggf. durch Arbeitsrechtler prüfen lassen (Rechtspfleger Arbeitsgericht....?).

K
khel

16.05.2008 um 10:53 Uhr

Hallo an alle,

vielen Dank für Eure Antworten! Es bleibt also als erste Maßnahme nur der Gang zum Anwalt. Tarifgebunden sind wir übrigens nicht, das noch also Nachtrag.

Gruß khel

K
Kölner

16.05.2008 um 17:45 Uhr

@paula Ich bin irritiert...

@khel Wie oft arbeitet denn der Student?

K
khel

16.05.2008 um 18:15 Uhr

@Kölner:

da er Nicht-EU-Ausländer ist, max. 90 Tage pro Kalenderjahr.

Gruß khel

K
Kölner

16.05.2008 um 20:01 Uhr

@paula Übernehmen Sie...

@khel Diese Info wäre von Anfang wichtig gewesen!

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