Studentische Aushilfen
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wer kann mir helfen.
Wie lange dürfen Studentische Aushilfen im Betrieb beschäftigt werden. Gesamtdauer der Beschäftigung, wie oft darf verlängert werden.
Für Eure Hilfe vielen Dank
Gruß caebr
Community-Antworten (3)
08.11.2010 um 19:25 Uhr
Erst mal müsst ihr klären wie viele Stunden der Student im Monat arbeitet. Minijobs Teilzeit oder Vollzeit. Grundsätzlich heißt es im Teilzeit und Befristungsgesetz drei Mal verängern ist erlaubt, aber höchsten eine Befristung von zwei Jahren. Dann muss fest eingestellt oder der Vertrag auslaufen.
09.11.2010 um 23:19 Uhr
Selten so einen Quatsch gelesen.
Handelt es sich vielleicht um ein ECHTES Praktikum? Wenn nein da schaut mal ins TzBfG. Es wird unterschieden zwischen Befristung mit und ohne sachgrund. Da googel mal und du wirst sicher eine Antwort für dein prob finden
10.11.2010 um 09:10 Uhr
Aushilfen dürfen durchaus auch unbefristet eingestellt werden. Somit stellt sich die Frage gar nicht.
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