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Studentische Aushilfen

C
caebr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wer kann mir helfen.

Wie lange dürfen Studentische Aushilfen im Betrieb beschäftigt werden. Gesamtdauer der Beschäftigung, wie oft darf verlängert werden.

Für Eure Hilfe vielen Dank

Gruß caebr

90203

Community-Antworten (3)

S
soniboy

08.11.2010 um 19:25 Uhr

Erst mal müsst ihr klären wie viele Stunden der Student im Monat arbeitet. Minijobs Teilzeit oder Vollzeit. Grundsätzlich heißt es im Teilzeit und Befristungsgesetz drei Mal verängern ist erlaubt, aber höchsten eine Befristung von zwei Jahren. Dann muss fest eingestellt oder der Vertrag auslaufen.

P
Pandabeer

09.11.2010 um 23:19 Uhr

Selten so einen Quatsch gelesen.

Handelt es sich vielleicht um ein ECHTES Praktikum? Wenn nein da schaut mal ins TzBfG. Es wird unterschieden zwischen Befristung mit und ohne sachgrund. Da googel mal und du wirst sicher eine Antwort für dein prob finden

N
niemand

10.11.2010 um 09:10 Uhr

Aushilfen dürfen durchaus auch unbefristet eingestellt werden. Somit stellt sich die Frage gar nicht.

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