Erstellt am 08.11.2010 um 18:25 Uhr von soniboy
Erst mal müsst ihr klären wie viele Stunden der Student im Monat arbeitet.
Minijobs
Teilzeit oder Vollzeit.
Grundsätzlich heißt es im Teilzeit und Befristungsgesetz drei Mal verängern ist erlaubt, aber höchsten eine Befristung von zwei Jahren. Dann muss fest eingestellt oder der Vertrag auslaufen.
Erstellt am 09.11.2010 um 22:19 Uhr von Pandabeer
Selten so einen Quatsch gelesen.
Handelt es sich vielleicht um ein ECHTES Praktikum? Wenn nein da schaut mal ins TzBfG. Es wird unterschieden zwischen Befristung mit und ohne sachgrund. Da googel mal und du wirst sicher eine Antwort für dein prob finden
Erstellt am 10.11.2010 um 08:10 Uhr von Niemand
Aushilfen dürfen durchaus auch unbefristet eingestellt werden. Somit stellt sich die Frage gar nicht.