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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probleme zur Abfindung

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich wurde heute von einem Kollegen folgendes gefragt. Er wurde ordentlich betriebsbedingt gekündigt. Wir als BR mußten zustimmen, da es wirklich keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gab. Der Kollege hat dafür eine Abfindung erhalten. Für Verlust des Arbeitsplatzes. Jetzt sagt er, er würde auch noch Bruttogehälter ausbezahlt bekommen, falls er nicht die gesamte Kündigungsfrist ausnützt. (Wenn er also während der Küfrist einen neuen Job findet) Er könne dann selbst kündigen, und würde die restlichen Monate auf die Abfindung draufbezahlt bekommen.Auszahung Abfindung Jan. 2008

Seine Frage: Ist dies sinnvoll? oder lieber getrennt? Es geht wohl um die Besteuerung.

Wer kann uns hier helfen? PS: Steuerberater hat er keinen.

Danke Anja

4.19601

Community-Antworten (1)

K
Kölner

08.06.2007 um 16:52 Uhr

@anjab Obwohl eigentlich bei einer ordentlichen Kündigung keine explizite Zustimmung des BR's im Gesetz vorgesehen ist, habt Ihr zugestimmt? Naja... Versteuern muss er die Abfindung m.E. sowieso. Es geht wohl eher um die SV-Beiträge.

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