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studentische Hilfskraft

C
Colossus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

nehmen wir einmal an, ein BR bekäme ein Zustimmungsersuchen für 2 "studentische Hilfskräfte" auf den Tisch. Die eine soll einen kleinen Forschungsauftrag bearbeiten und erhält eine Aufwandsentschädigung von ein paar hundert Euro (für 2 Monate). Die Andere soll in die Tagesproduktion eingebunden werden und erhält mehr als 2000 Euro / Monat.

Fragen:

1.) Kann ein privater AG überhaupt solche Kräfte anstellen ? Habe für Berlin sogar einen TV gefunden, aber das scheinen eher Anstellungen durch die Unis zu sein

2.) wenn ja, gibt es dafür spezielle Regelungen ? oder ist das eher als (falsch deklarierte) "Ferienarbeitskraft" zu sehen ? Und falls es eher Ferienkräfte sind, was gelten dafür für Regelungen ?

3.) Hätte man für diese Foschungsgeschichte eine Ausschreibung machen müssen ? Oder ist es in Ordnung, wenn da etwas außerhalb der normalen Arbeit nachgeschaut werden soll und ein MA bringt dann einen Verwandten unter ?

Danke !

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

15.07.2016 um 21:05 Uhr

Hilfskräfte bleiben Hilfskräfte - egal ob sie studieren oder nicht; oder anders herum: Studentische Hilfskraft ist ein anderes Wort für unterbezahlte Aushilfe.

Wichtig allein ist die Tätigkeit in Eurem Betrieb und danach muss (ggf. tariflich) bezahlt werden.

Ausnahmen gibt es in so fern, dass die Studenten je nach Studium u.U. ein Pflichtpraktikum machen müssen (das geht auch in privaten Betrieben) oder gar so etwas wie ein Doktorant sind. Dann kann das Geld z.B. auch teilweise von der Uni kommen.

Ich würde also einmal genau beim Arbeitgeber nachfragen, was denn das mit dem Forschungsauftrag so auf sich hat und wie da die Konstellation ist.

C
Colossus

18.07.2016 um 12:16 Uhr

Danke !

Heißt aber dann, wenn ein solcher Arbeiter/in normalerweise in Gruppe 6 drin ist, darf man ihm nicht nur 1 geben, wenn er/sie den Beruf vorher gelernt hat ?

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