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Studentische Aushilfe

S
Sunrice
Jan 2018 bearbeitet

Unser Werkstudent hat seinen Vertrag bis 31.3.15 mit der Firma abgeschlossen, hat aber am 20.3.15 seine Prüfung, mit deren Bestehen er sein Studium abgeschlossen hat. Darf er bis zu 31.3. weiterarbeiten? Hat jemand damit Erfahrungen?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

11.03.2015 um 09:01 Uhr

Du meinst wegen den SV-Beiträgen und Steuer? Da die Exmatrikulation ja (in der Regel) auch noch was dauert, ist das kein Problem. Und selbst wenn nicht, kann die Fa. ihn bis zum Ende des Monats weiterbeschäftigen.

G
gironimo

11.03.2015 um 10:22 Uhr

Es gibt keine studentischen Aushilfen. Es gibt nur Arbeitnehmer , die als Aushilfe beschäftigt werden. Und um möglichst wenig zahlen zu müssen, haben die AG die "Studentische" Hilfskraft erfunden.

Was die in der Freizeit machen, ist für das Arbeitsverhältnis nicht erheblich. Es können sich also nur Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben ergeben (siehe Kölner) - aber nicht beim Arbeitsverhältnis.

H
Hoppel

11.03.2015 um 20:26 Uhr

@ Sunrice

Worauf zielt denn Deine Frage überhaupt ab?

Meinst Du, dass dieser Werksstudent ein unbefristeten AV hat, wenn er nach bestandener Prüfung weiter beschäftigt wird?

Also, dass hier die gleichen Spielregeln wie für Azubis gelten?

Falls ich richtig vermute, ist diese Sorge sicherlich unberechtigt!

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