Erstellt am 09.05.2008 um 19:15 Uhr von pirat
@Plagegeist
kann er!...
Ohne Abmeldung den Arbeitsplatz zu verlassen, ist eine Pflichtverletzung....betrieblichen Belange sind zu berücksichtigen und er hat sich bei seinem zuständigen Vorgesetzten abzumelden bzw. nach seiner Rückkehr wieder anzumelden. Gründe muss er nicht nennen.
Erstellt am 11.05.2008 um 21:02 Uhr von jotim
Ergänzend zu Pirat:
Natürlich ist eine Abmahnung zwar formal korrekt - aber schon eine recht harte arbeitsrechtliche Maßnahme. Für einen Erstfall (?) fast schon überzogen. Vielleicht wäre ein ermahnendes Gespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem Mitarbeiter (evtl. mit Dokumentation) ausreichend gewesen.
Erstellt am 13.05.2008 um 12:57 Uhr von Aufpassen
Wahrnung ! Plagegeist hat sich in der Vergangenheit als Personalleiter geoutet !Ich finde es fraglich ob wir/ihr ihm Helfen sollteten.Da er das ja gegen die Arbeiter richtet!
Erstellt am 13.05.2008 um 13:02 Uhr von Plagegeist
Wahrnung schreibt man ohne "h" !!!!
Außerdem, hat der "Plagegeist" auch schon ab und an mal eine Antwort auf Eure Fragen beantwortet und vielleicht auch ab und an mal damit geholfen !!!
Das Leben ist ein NEHMEN und GEBEN !!!
Erstellt am 13.05.2008 um 13:48 Uhr von Aufpasserin
Plagegeist
NEIN Du bist der Feind
H wie Hinterhalt !
Erstellt am 13.05.2008 um 14:17 Uhr von Plagegeist
Steht nicht im BetrVG irgendwas mit "vertrauenvolle Zusammenarbeit" !!! Ich muß sagen ich finde das Wort FEIND doch ziemlich heftig !!!! Es herrscht kein Krieg zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sondern es besteht ein Arbeitsverhältnis !! Der eine arbeitet und der andere zahlt Geld dafür !
Erstellt am 13.05.2008 um 14:59 Uhr von FC Aufpasserin
Plagegeist
"Der eine arbeitet und der andere zahlt Geld dafür " Mit der ergänzung > zu tode arbeiten, nicht mehr als erkämpft zahlend.
Danke das du nun allen hier deudlich gezeigt hast was deine wahre natur ist und welche absichten hinter deiner frage verbergen.
Plagegeist passender name,wird bestimmt gelebt von dir und das nicht nur im forum sondern auch in der firma.
müssen dich die arbeiter "Grosser Gott,der Gehälter" nennen ?
hoffentlich schaffen die drei das mit der gründung betriebsrat.
Erstellt am 13.05.2008 um 15:10 Uhr von Plagegeist
Seid doch bitte nicht so verbohrt !!! Glaubt ihr eigentlich alles was ihr selber schreibt ??? Tut mir leid aber mit solchen Betriebsräten, die den Arbeitgeber als Feind und nichts anderes sehen, kann doch keiner arbeiten.
Wenn der Arbeitgeber der FEIND ist, warum kündigt ihr dann eigentlich nicht. Wer zwingt euch für diesen Arbeitgeber zu arbeiten ??? Macht euch doch selbstständig. Wäre interessant mal zu sehen wie ihr mit euren Arbeitern umgeht.
Erstellt am 13.05.2008 um 15:42 Uhr von Aufpasserin
Plagegeist
Es geht um Plagen wie dich, 93674 sag ja schon viel.Aber deine Geschichte wegen der Betriebsratsgründung sagt alles.
"Macht euch doch selbstständig" UND "warum kündigt ihr dann eigentlich nicht"
Na rate mal so in richtung abhänigkeit wegen Lohn und Brot für die Kinder.Aber das weisst du ja und handelst entsprechend.Ausbeuter.
Wer zwingt uns .... HA HA. Wie Hoch zu Ross und Eingebildet bist du noch?Mich würde nicht mal wundern,sollte hier jemannd die aussage schreiben,das du Frauen weniger Zahltst weil es noch "möglich" ist!
Erstellt am 13.05.2008 um 16:14 Uhr von Plagegeist
Hatte noch nie ein Problem mit einer BR-Gründung !!! Kann nur nochmal betonen, dass Ihr hier pauschale Aussagen trefft !!! Prüfe den Einzefall. Werde mich auch jetzt nicht mehr äußern. Ihr seit einfach nur verbohrt !!
Erstellt am 13.05.2008 um 16:32 Uhr von DocPille
@Aufpasser ,in ,FC oder wer immer du bist
Warum schreibst du nicht mit deinem richtigem Nick,Das Plagegeist vielleicht einer ist,mag ja sein,aber ich denke man soll dann schon zu seinem Nick stehen.
Oder sitzt du vielleicht in seinem Vorzimmer und sollst uns anheizen??
Erstellt am 13.05.2008 um 16:36 Uhr von Plagegeist
Ich habe kein Vorzimmer !!! Vielen Dank DocPille für jemanden der zumindest fair an das Thema rangeht !!! Bin Personaler und stehe dazu. Hab da kein Problem mit. Habe wie gesagt nichts gegen Betriebsräte. Finde sogar das es eine sinnvolle Einrichtung ist, so lange diese Betriebsräte nicht total verbohrt sind und ihr gegenüber nur als Feind betrachten. Sicherlich gibt es auch auf Arbeitgeberseite genug verbohrte !!
Erstellt am 13.05.2008 um 17:48 Uhr von DocPille
@all
Nicht das wieder mal ein falsches Bild entsteht,ich bin im Sinne des BetrVG unterwegs.
Aber muss ich deswegen ausfallend werden,wir haben bei uns ein sehr gutes Verhältnis zur GL,das möchten und werden wir aufrecht erhalten solange es dem MA zu gute kommt.
Ich denke das die Beitraege von Aufpasserin oder wer auch immer hier nicht hingehoeren.
Also ich fuer meinen Teil finde es auch nicht gut das sich hier ein Plagegeist rumtreibt,aber wer zwingt wen darauf einzugehen.
Bin fort hatte nen langen Tag
Erstellt am 14.05.2008 um 12:16 Uhr von packer
Natürlich kann der AG hier eine Abmahnung aussprechen... ich würde dem Kollegen als BR raten das nicht wieder zu tun und aus der Abmahnung einen schicken Papierflieger zu bauen... zeig mir den Arbeitsrichter, der wegen einer Abmahnung einer Kündigung stattgibt...
aber wenn Du ein Personaler bist, warum weist du dann noch nicht mal die billigsten Dinge aus der Rechtssprechung hierzu????????????????????? Nachtigall ich hol mein Luftgewehr...
Erstellt am 14.05.2008 um 12:40 Uhr von Plagegeist
War mir nicht ganz sicher, da der MA nach dem BR Besuch ja die Arbeit verlassen hat und seine Kernzeit eigentlich schon rum war !
Erstellt am 14.05.2008 um 12:57 Uhr von waschbär
@ach Plagegeist mein liebster Personaler .-))))
eine abmahung muss den kern haben das dem AN eine last zu grunde liegt, also eins schuld gegenüber dem AG.
Lieg das vor ?
ja und nei.
Ja der AN hat die Freizeit nicht eingetragen und hat dem AG Zeit veruntreut.
NEIn weil der AG ja erst am Monatsende das gehalt übereicht.
Ja und NEin weil der BR ja ggf einen grund hatte oder einfach Menschlich vergesslich war. Also keine Arglist ?
Hat der AN noch die möglichkeit sein Fehler zu ändern ? Nachtragen der Zeit ? Wieso weisst du das eigendilch das der Br gegangen ist (überwachung???)
sicherlich ist nach der Kernarbeitszeit die gleitzeit an der reihe besteht immer sofortige austrage pflicht ???
aber zum abkürzen.
GNADE vor recht,fördert unter umständen die zusammen arbeit.!!!!!
wie immer viel und oft wirr , aber nun ja das leben ist kein Ponyhoff .
Erstellt am 14.05.2008 um 15:12 Uhr von packer
Waschbär, dicker... ich hab Angst... geh sofort aus der Sonne :))))
Die reichlich d... Frage war doch, ob hierfür eine Abmahnung ausgesprochen werden kann... und das kann sie... ob sie vor Gericht Bestand hat ist eine andere Frage und die überlasse ich lieber den Profis...
Schon allein daß ein Personaler diese Frage stellt ohne vorher mit dem Kollegen (der zum BR!!!!!!!!! gegangen ist) gesprochen hat, lässt nichts!!! gutes erhoffen... Leute, der will Tips um den Scheiß wasserdicht zu machen... ich gehe übrigends ganz konform mit "aufpasser" und habe in diesem Fall nichts weiteres zu sagen...
Erstellt am 14.05.2008 um 15:16 Uhr von Plagegeist
Wasserdicht macht das im Zweifelsfall nur ein Richter !!!
Ich bin zumindest fair und gebe zu das ich Personaler bin. Will nicht wissen wie viele davon noch hier in dem Forum rumfliegen !
Erstellt am 14.05.2008 um 15:24 Uhr von Waschbär
@Packer
keine angst .... vor geistern haben waschbären nicht .-))))
@Plagegeist,
1.wegen "zumindest fair und gebe zu das ich Personaler " ach das ist also fair, da bin ich aber brüskiert.
2.Wegen wer noch hier als personaler rum "fliegt" .... wenige oder zumindest nicht viele mit richtigen sachverstand.Das hier eignet sich wohl kaum als Basis um etwas über BR-triebsräte raus zu bekommen.
3. Du hast mir noch nicht Plausiebel bei gebracht, wie es an dich ran getragen wurde
Erstellt am 14.05.2008 um 15:29 Uhr von Plagegeist
Augen im Kopf und Stechzeit im Auge !!
Erstellt am 14.05.2008 um 16:06 Uhr von packer
troll Dich...
Was ist daran Fair?
wir haben uns ja auch als BRs geoutet...
Und die AG müffeln manchmal noch mehr als son angezündeter Waschbär und heißen dann alle Hohecker, sie sind...
Erstellt am 15.05.2008 um 09:14 Uhr von waschbär
@Plagegeist,
93807 .... Verstehst du das als " Prüfe den Einzefall" .... ???
Also für mich sieht es hier nun komplett so aus als ob du,diesen BRM gezielt einer kontrolle unterzogen hast.
Aber da ich ja offen bin.
> welchen Schaden hast du/die Firma davon getragen,als der BRM nicht aus gestempelt hat ?
... Unbedenke hier wird nach Recht EU/BRD gehandelt und nicht analog der (Amerika)Mutter und deren (Südstaten) Rechtsempfinden.
Hoffe du bist für einen Dialog offen.
Ansonsten hast du hier bald einen "Monolog"
Erstellt am 15.05.2008 um 09:29 Uhr von jpsonics
MOOOOMMMENT mal...
Sag mal Plagegeist, willst du uns vera...?
Im Beitrag 22742 erzählst du uns, dass ihr scheinbar bisher keinen BR habt, und regst dich tierisch drüber auf, dass drei deiner "Opfer" einen BR gründen wollen, und hier erzählst du uns, dass ihr bereits einen habt, den du abmahnen möchtest?
In wie vielen Firmen schaffst du eigentlich?
Erstellt am 15.05.2008 um 09:34 Uhr von Plagegeist
Irgendwie haben einige was falsch gelesen oder es gibt hier einen anderen Plagegeist !!! Wir haben einen BR mit 9 Mitgliedern und das schon ewig. Außerdem handelt es sich nicht um ein BR Mitglied das sich nciht abgemeldet hat sondern um einen Mitarbeiter. Dieser war nur beim BR zwecks Beratung.
Erstellt am 15.05.2008 um 09:48 Uhr von Waschbär
@Plagegeist,
Ach so nun wars der MA .
Okay, ist dir ja unbenommen.
ABER ich würde dir raten auf eine Abmahung zu Verzichten.Es könnte sonst so aussehen als ob DU verhindern willst das MA vom Beratungsrecht gebrauch machen.
Da dir/Der firma ja kein Schaden entspanden ist .... (Nachstemplen gelle!)
>Ein Gespräch mit dem AN+BR zwecks aufklärung ... muss reichen, ansonsten muss der BR um Schden abzu wenden dieses Thema in den Betriebtragen o.auf einer Betriebsversammlung vortragen.Ist ja verständlich, nicht das es nach her in der Belegschaft heisst Mensch guck mal da gehtst du zum BR und dann bekommst du eine Abmahung.
Ausserden MÖCHTE ich mich von darüber Wundern WARUM das austemplen erforderlich ist !
> Beratungsgespräche beim BR , das ist doch AZ oder ?
Mit der bitte -R- Hr.Plagegeist.
p.s wegen deinem drehen und wenden im Beitrag und der Vergangenheit nun ja ist dein Gewässer, jemehr du dich Drehtst umso mehr Schlamm trübt das Wasser ....
Erstellt am 15.05.2008 um 09:54 Uhr von Plagegeist
Waschbär
Du und deines gleichen sollte eh vorm Richter die Schlechtleistung Beichten.