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Abmahnung wegen fehlendem Attest

M
Mike
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitglied unseres Br.Gremiums soll eine abmahnung wegen fehlender Krankmeldung bekommen. Sachverhalt MA war am Freitag Krank aber nicht beim Arzt da er Montags wieder Arbeiten wollte, Ist dann aber Montags zum Arzt und ist ab da dann Krankgeschrieben worden das heißt ihm fehlt eine bestätigung für Freitag kann er deshalb abgemahnt werden? da mann ja erst nach drei Arbeitstage eine Krankmeldung benötigt . Ich Danke euch im Voraus

6.429018

Community-Antworten (18)

L
Lotte

29.05.2007 um 19:24 Uhr

Mike, nach drei Kalendertagen. Aber auch damit hätte der MA seiner Pflicht genüge getan, wenn der AG die AU bei ihm nicht früher verlangt. Siehe EntgFG §5 (1).

K
Konrad

29.05.2007 um 19:35 Uhr

Mike warum sagt der nicht zum Doc die Wahrheit: "bin seit Freitag Krank, bitte Krankmeldung ab Freitag ausstellen" jeder gute Arzt macht das so. Ansonsten ist wie Lotte schreibt so korrekt, würde die Abmahnung als unzutreffend zurückweisen oder zumindest schriflicht widersprechen.

M
Mike

29.05.2007 um 19:40 Uhr

Das würde er ja machen aber der Arzt war im Urlaub und hat erst am Montag wieder geöffnet deshalb kann er sie nicht ab Freitag ausstellen. Das war ja der Grund warum der Ma erst Montags beim Arzt war.

Gruß Mike

K
Kölner

29.05.2007 um 19:44 Uhr

@mike Hat der AN denn die Krankheit am Freitag angezeigt?

@Konrad Nene...als guter Arzt würde ich das eben NICHT machen!

M
Mike

29.05.2007 um 19:52 Uhr

Ja hat er deshalb verstehe ich ja auch den Stress nicht

K
Kölner

29.05.2007 um 21:03 Uhr

@Mike Wenn es sich um einen Verstoß gegen die Anzeigepflicht gehandelt hätte, dann hätte ich die Aufregung des AG verstehen können. Jetzt rate ich mehr denn je: Abwarten und Tee trinken.

S
SSGG

29.05.2007 um 22:14 Uhr

@Mike, so ganz plausibel erscheint mir die Erklärung des BRM aber nicht. Er meldet sich krank, stellt fest, daß sein Hausarzt im Urlaub ist, und geht nicht zu einem anderen Arzt? Oder gibt im Ort nur einen Arzt?

Eine rückwirkende Krankschreibung sehe ich auch kritisch!

D
Deliah

29.05.2007 um 23:28 Uhr

hallo mike, habt ihr ein betriebsvereinbarung bezüglich krankmeldungen?

M
Mike

29.05.2007 um 23:40 Uhr

Nein es gibt keine betriebsvereinbarung und wegen der Frage warum er nicht zu einem anderen Arzt gegangen ist ,er dachte das es am Montag wieder gehen würde ,dem war aber nicht so und deshalb ist er erst Montags zum Arzt gegangen aber da der Ma auch einen Schwerbehinderten ausweiß hat ist davon auszugehen das es im wirklich schlecht ging

L
Lotte

29.05.2007 um 23:43 Uhr

mike, "aber da der Ma auch einen Schwerbehinderten ausweiß hat ist davon auszugehen das es im wirklich schlecht ging" Hat das eine mit dem anderen zu tun?

J
JoK

30.05.2007 um 00:12 Uhr

Hallo Lotte, Du schriebst:

aber da der Ma auch einen Schwerbehinderten ausweiß hat ist davon auszugehen das es im wirklich schlecht ging

Hat das eine mit dem anderen zu tun?

Irgendwie nicht. Gleichwohl verstehe ich das Problem nicht.

§ 5 Abs. 1 EntgFG sagt doch aus:

|1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und | deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die | Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine | ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren | voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag | vorzulegen.

Also ist die Arbeitsunfaehigkeit /unverzueglich/ mitzuteilen ( also ohne schuldhaften Verzug). Wenn also der Mitarbeiter noch faehig war, hat er die Arbeitsunfaehigkeit alsbald dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Frist zur Vorlage der Arbeitsunfaehigkeit laeuft ueber 3 Kalendertage (Freitag, Samstag, Sonntag). Am darauffolgenden Arbeitstag (Montag) waere also eine Arbeitsunfaehigkeit aerztlich zu bescheinigen. Dieser Verpflichtung ist der AN doch wohl nachgekommen ...

Problematisch koennte sein, dass die Mitteilung ueber die AU nicht unverzueglich erfolgte, ansonsten koennte ich auch nicht erkennen, was eine Vermutung anhand einer Schwerbeschaedigung mit der Angelegenheit zu tun haette.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

L
Lotte

30.05.2007 um 00:20 Uhr

Lieber Joachim, Du hast uns mit Deinem langen Text aber nicht wirklich etwas Neues mitgeteilt, oder?

Typich PR...;-))))

J
JoK

30.05.2007 um 00:29 Uhr

Hallo Lotte, Du schriebst:

Du hast uns mit Deinem langen Text aber nicht wirklich etwas Neues mitgeteilt, oder?

Noe, nicht unbedingt, da es urspruenglich so aussah, dass der Sachverhalt geklaert sei. Warum jetzt jedoch der Schwerbehindertenausweis in die Runde geworfen wurde, hat mich - wie wohl auch Dich - ein wenig irritiert. Daher erschien mir die ausfuehrliche Darstellung zwckentsprechend.

Typich PR...;-))))

Tja, so sind wir eben, wir geben Antworten auf Fragen, die niemand gestellt hat ;->

Mit kollegialen Gruessen Joachim

S
sphinx

30.05.2007 um 10:49 Uhr

@ Mike,

mein Eindruck ist, dass der AG euch nur einschüchtern möchte.

Sollte er wirklich eine Abmahnung erteilen, könnt ihr sehr gelassen bleiben, denn ein BRM abzumahnen ist im Wesentlichen einfach schlechter Stil und als Verzicht (!) auf eine ( ohnehin wirkungslose) Kündigung zu werten,

-wenn nicht gar als Auszeichnung für engagierte BRM ;-)

Nicht ins Bockshorn jagen lassen..:-)

D
Deliah

30.05.2007 um 20:29 Uhr

@ könnte es sein, dass der AG von diesem AN schon ab dem ersten tag eine AU verlangt hat. diese kann er doch verlangen oder täusche ich mich da bzw. ist dies event. vom tarifvertag abhängig)

L
Lotte

30.05.2007 um 20:42 Uhr

Deliah, nur mal so am Rande: wenn die frühere Krankmeldung im TV vereinbart ist, hat der BR ein Wörtchen mitzureden, da es dann § 87 (1) Punkt 1 betrifft. Es gibt dazu ein interessantes Urteil.

K
Kölner

30.05.2007 um 20:44 Uhr

@Lotte Wegen des kollektivrechtlichen Tatbestandes? Trotz Fixierung im TV? Irretoll...her mit dem Urteil!

L
Lotte

30.05.2007 um 21:17 Uhr

Kölner, Deliah, war wahrscheinlich ein Traum... War mir sooo sicher, aber nun habe ich Urteile gefunden (BAG), die etwas völlig anderes aussagen. Mea culpa http://lexetius.com/2000,4337

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