Erstellt am 19.01.2009 um 13:09 Uhr von packer
moin monti,
ich finde sein verhalten einem kollegen zu gratulieren grundsätzlich völlig OK und das passiert auch in vielen betrieben so. oft macht die Gl auch mit dem BRV zusammen eine kleine feier.
interessant ist, was in der abmahnung denn nun genau drin steht?
Erstellt am 19.01.2009 um 13:18 Uhr von Sanieris
Hallo monti
Da sieht man wieder mal das viele AG nicht mehr alle Tassen im Schrank haben !
Ich als BRV würde der GL sagen tun Sie was Sie nicht lassen können.
Und gleich mit Hinweis das Er das in den nächsten Tagen in der Presse lesen kann.
Ob die GL eine so gute Werbung für das Unternehmung will ?
Ich Denke nicht !
Das nächste wäre ein schöner saftiger Leserbrief in der Tageszeitung, mit fetter Überschrift ,, BRV bekommt Abmahnung für Gratulation bei Jubiläum )
Gruss Sanieris
Erstellt am 19.01.2009 um 13:29 Uhr von Uschi66
@monti,
euer BRV sollte einmal ins BetrVG sehen, Stichwort "Mandatsbehinderung". Dieses sollte er auch dem AG erklären.
BRM meldet sich für BR-Arbeit ab, fertigt. Ist der AG der Auffassung, dass hier keine BR-Arbeit geleistet wurde muss er das ArbG bemühen dieses dann fest zustellen.
Ein kurze Teilnahme an Dienstjubiläen, so wie hier beschrieben, sehe ich als BR Arbeit.
PS: Nur einmal so die Frage: Warum stellst Du hier diese Frage, geschieht dieses auf Wunsch des BRV? Kann er nicht für sich selbst handeln?
Erstellt am 19.01.2009 um 13:44 Uhr von DocPille
@monti
Was mich interessieren würde,wer hat denn die Blumen bezahlt.Wenn er das bei jedem Jubilar macht!
Bei uns geht dies vom AG aus , und der BRV ist dann dabei.
Gruss
Erstellt am 20.01.2009 um 15:19 Uhr von Fusselmaus
Das Verhalten des BRV ist richtig-es gibt keinen grund über eine Abmahnung zureden.
Gruss