Erstellt am 15.11.2011 um 08:56 Uhr von lolli
@BRätin
schau einmal das Urleil vom BAG an vom 29.06.2011-7ABR 135/09
Erstellt am 15.11.2011 um 09:40 Uhr von gironimo
wann und wie lange darf der Chef natürlich wissen - wo nur eingeschränkt.
Exel-Datei > siehe Mitbestimmung des BR, § 87 BetrVG zu technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind das Verhalten der AN ......
Fordere eine BV über die Erstellung einer derartigen Erfassung (... er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lust daran verlieren).
Ansonsten bleibt einfach beim bisherigen An- Und Abmeldeverfahren.
Erstellt am 15.11.2011 um 09:45 Uhr von zdophers
Aber aufgemerkt: Die Entscheidung betrifft nur die Dauer der BR-Tätigkeit. Welcher Art die BR-Arbeit war, muss nicht angegeben werden, bzw. kann sehr allgemein gehalten werden ("Mitarbeitergespräch", "BR-Organisation", "BR-Sitzung" usw.)
Erstellt am 15.11.2011 um 09:46 Uhr von DrUmnadrochit
gironimo schrieb: "Exel-Datei > siehe Mitbestimmung des BR, § 87 BetrVG zu technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind das Verhalten der AN ......"
Eine Excel-Datei hat aber keine eigene Kontrollfunktion...
Abgesehen davon ist mir nicht klar, wie man eine Exceldatei abzeichnen kann...
Erstellt am 15.11.2011 um 09:56 Uhr von BRVLH
@DrUmnadrochit
>>Abgesehen davon ist mir nicht klar, wie man eine Exceldatei abzeichnen kann...
vlt. wenn man sie ausdruckt!?! :D
wäre aber eine Papierverschwendung es jedes mal auszudrucken da geb ich dir schon Recht ;)