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Fristversteichung bei Anhörungen wegen fehlenden Informationen

K
katharinadirekt
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

wir bekommen regelmäßig Anhörungen zu verschiedenen Dingen wie Vertragsverlängerungen, Gehaltserhöhungen usw. Da wir hier keinen TV und noch keine BV zu den Thema Gehaltserhöhung haben, fordern wir uns von der Personalabteilung oder den Vorgesetzten Informationen an, warum z.B. Mitarbeiter A wieder nur befristet verlängert wird und Mitarbeiter B nach kürzerer Firmenzugehörigkeit eine Entfristung erhält.

Unsere Anhörungen haben eine Frist von einer Woche. Wir fordern die benötigten Informationen so an, dass wir innerhalb der Wochenfrsit entscheiden könnten. Leider ist es so, dass uns die angeforderten Informationen immer zu spät übergeben werden, so dass die Wochenfrist für die Anhörungen meistens bereits abgelaufen sind.

Was kann man in solchen Situationen am besten machen bzw. sind die Wochenfristen tatsächlich abgelaufen? Lt. BetrVG sollten uns ja eigentlich alle Infos vorher gegeben werden...

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Community-Antworten (1)

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Petrus

11.10.2010 um 14:22 Uhr

Die Frist beginnt zu laufen, wenn der ArbGeb alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Nachzulesen im Kommentar Deiner Wahl zu §99 BetrVG

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