Hallo,
wir müssen uns mal wieder mit den Rauchern beschäftigen.
Bei uns gilt grundsätzlich Rauchverbot außer in speziell gekennzeichneten Räumen. Jetzt will die GL das die Raucher bei der "Rauchpause" stempeln. Pausen werden bei uns nur beim Verlassen des Gebäudes gestempelt. Pausen innerhalb der Aufenthaltsräume sind Pausen auf Treu und Glauben. Wer hat Erfahrungen damit? Kann diese "Rauchpause" als Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetz (§4) gewertet werden?