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Arbeitszeit für den Betriebsrat = Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

da taucht bei uns immer mal ein Problem auf: Betriebsratssitzungen dauern ne Ecke-und ein Kollege hat so viel auf dem (betrieblichen Tisch) dass er dann manchmal Probleme bekommt mit der 10h Grenze des Arbeitszeitgesetzes an diesem Tag. Bitte jetzt nicht DARÜBER diskutieren :-) Klar ist: Die Zeit für die man (ehrenamtlich) für den BR arbeitet wird vergütet. Aber es ist ja ehrenamtlich-ist es denn Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes? Und wo leitet man das her? Reisezeiten gibts ja auch solche und solche... Vielen Dank vorab von den Betriebsratten

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Community-Antworten (3)

N
nurmalsogefragt

27.04.2011 um 11:30 Uhr

  1. hat so viel auf dem (betrieblichen Tisch) = bleibt liegen, AN muss diese Arbeitreduzieren, denn Mandatsarbeit hat Vorrang!

  2. Für mandatsarbeit gilt das ArbZG nicht. Denn ArbZG = Arbeitszeit..... Mandatstätigkeit/BR-Tätigkeit = keine Arbeit sondern Ehrenamt. Im Ehrenamt wie z.B. auch bei der freiwill. Feuerwehr gilt das ASrbZG niún einmal nicht.

  3. Mandatsarbeit/BR_Tätigkeit = Ehrenamt = wird nicht vergütet. Es wird so gezhalt als ob "normal" gearbeitet wurde. Für Mandatsarbeit/BR_Tätigkeit welche außerhalb der Regelarbeitszeit stattfinden muss, wie z.B. bei längerdauernden Sitzungen gibt es gem. § 37 (3) BetrVG Freizeitausgleich.

B
betriebsratten

27.04.2011 um 14:30 Uhr

@nurmalsogefragt und alle

zu 1: Ist uns schon klar-ist aber so. Es gibt ein Leben außerhalb des AMtes ;-)

zu 2: Steht das auch im BetrVG oder wo können wir das herleiten? Konkretes Beispiel: Kollege kommt um 08:00. Hat von 09:00 - 13:00 Betriebsratssitzung und/oder Betriebsratsarbeit. Die geht auch vor. Arbeitet dann ab 13:30 (30 min Mittagspause weiter bis 19:15. Arbeitszeitgesetz verletzt? Wenn ich der Argumentation folge nicht....aber wo stehts?

3: Greift leider nicht so richtig-da Gleitzeit mit recht weiter Kernarbeitszeit

B
BloodyBeginner

27.04.2011 um 21:03 Uhr

Hallo Betriebsratten,

möchte mal dein konkretes Beispiel aufgreifen: "Kollege kommt um 08:00. Hat von 09:00 - 13:00 Betriebsratssitzung und/oder Betriebsratsarbeit. Die geht auch vor. Arbeitet dann ab 13:30 (30 min Mittagspause weiter bis 19:15. Arbeitszeitgesetz verletzt?"

Lass mich mal rechnen: Der Kollege war 11,25 Stunden da, eine halbe Stunde Pause abgezogen 10,75 Stunden. Das würde eigentlich gegen das ArbZG verstossen, allerdings könnte man sagen dass "nur 6,75 Stunden gearbeitet" wurden, weil 4 Stunden ja ehrenamtliche Tätigket waren. Prinzipiell finde ich den Zustand aber nicht gut. Ich denke kaum dass dein Kollege sonst von 8:00 bis 19:15 anwesend ist (ohne BR Tätigkeit). BR Tätigkeit soll während der Arbeitszeit stattfinden - bei euch da keine Schichtarbeit vorliegt auch kein Problem. Dein Kollege sollte meiner Ansicht nach von 8:00 bis 16:00 oder 16:30 Uhr arbeiten (weiß ja eure normale Arbeitszeit nicht). BR Arbeit ist twar Ehrenamt und fällt nicht unter der ArbZG, ist allerdings Arbeitszeit. D.h. die 4 Stunden Betriebsratsarbeit sind der geschuldeten Arbeitszeit gleichzusetzen.

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