Hallo in die Runde,
bei uns gibt es gerade Zweifel, wie der Gesetzestext zu verstehen sei ...
Wir haben eine elektronische Zeiterfassung, bei der die Mindestpausen automatisch aus der Anwesenheitszeit gezogen werden, sofern keine Abwesenheiten im Laufe des Tages gebucht wurden. Das soll die Kollegen animieren, die Pausen auch zu machen, weil wird ja sowieso abgezogen. Funktioniert soweit so gut ...
Bisherige Lesart ist, dass mit Ablauf der 6. Stunde Pausenzeit anläuft, sodass ich für z.B. 6:15 Anwesenheit, nur 6 Stunden Arbeitszeit bekomme.
Jetzt hat unser AG (wohl vom Arbeitgeberverband) den Hinweis bekommen, dass dies falsch sei und er schon ab der ersten Minute über 6 Stunden die Pause bereits gegeben gehabt haben müsste ... Heißt, man würde jetzt aus den z.B. 6:15 die pflichtgemäße halbe Stunde raus ziehen und es würden nur noch 5:45 über bleiben ... was in der Praxis natürlich dazu führen soll, dass jemand der um die 6 Stunden (Teilzeiter vor allem) zu arbeiten hätte, dann halt vorsichtshalber seine halbe Stunde Pause einschiebt und damit natürlich 6:30 und nicht nur 6 Stunden im Haus ist.
Aber welche Lesart ist nur richtig?
VG