Lesart Arbeitszeitgesetzt §4 - Pausen ...
Hallo in die Runde, bei uns gibt es gerade Zweifel, wie der Gesetzestext zu verstehen sei ... Wir haben eine elektronische Zeiterfassung, bei der die Mindestpausen automatisch aus der Anwesenheitszeit gezogen werden, sofern keine Abwesenheiten im Laufe des Tages gebucht wurden. Das soll die Kollegen animieren, die Pausen auch zu machen, weil wird ja sowieso abgezogen. Funktioniert soweit so gut ... Bisherige Lesart ist, dass mit Ablauf der 6. Stunde Pausenzeit anläuft, sodass ich für z.B. 6:15 Anwesenheit, nur 6 Stunden Arbeitszeit bekomme. Jetzt hat unser AG (wohl vom Arbeitgeberverband) den Hinweis bekommen, dass dies falsch sei und er schon ab der ersten Minute über 6 Stunden die Pause bereits gegeben gehabt haben müsste ... Heißt, man würde jetzt aus den z.B. 6:15 die pflichtgemäße halbe Stunde raus ziehen und es würden nur noch 5:45 über bleiben ... was in der Praxis natürlich dazu führen soll, dass jemand der um die 6 Stunden (Teilzeiter vor allem) zu arbeiten hätte, dann halt vorsichtshalber seine halbe Stunde Pause einschiebt und damit natürlich 6:30 und nicht nur 6 Stunden im Haus ist. Aber welche Lesart ist nur richtig? VG
Community-Antworten (12)
04.06.2019 um 14:05 Uhr
Länger als sechs Stunden ohne Pause darf niemand arbeiten. Heißt: egal wann ich Pause mache, nach spätestens sechs Stunden habe ich wieder eine Pause zu machen.
04.06.2019 um 14:48 Uhr
"... die Pause bereits gegeben haben müsste ....." - eben, GEGEBEN und nicht nur berechnet ( und stattdessen Arbeitsleistung entgegengenommen) wurde.
04.06.2019 um 15:21 Uhr
Schön dass diese Frage hier endlich mal diskutiert wird...
Das Arbeitszeitgesetz ist sehr strikt: Länger als 6 Stunden darf nicht ohne Pause gearbeitet werden!
Die Zeiterfassung erfasst aber nur die Komm- und Gehzeit, nicht die Arbeitszeit und deren Unterbrechungen. Bei einer Anwesenheitszeit von 6:10 wäre also zu überprüfen, ob tatsächlich eine Pause gemacht wurde, oder vielleicht die Arbeit nur um 10 Minuten für einen Plausch mit Kollegen unterbrochen wurde.
04.06.2019 um 15:40 Uhr
Unsere BV zur Arbeitszeit regelt schon, dass Pausenzeiten zu buchen sind und auf die Mindestpausen werden nur Unterbrechungen > 15 min angerechnet. Folge der neue Regelung soll letztlich sein, dass die Leute ihre Pause tatsächlich machen. Die Kommunikation dieser Änderung soll auch klar in diese Richtung stattfinden. Es wäre dann am Arbeitgeber zu kontrollieren, nachzufragen und einzuwirken, wenn es öfter zu automatischen Abzügen dieser Art kommt.
04.06.2019 um 16:19 Uhr
"und er schon ab der ersten Minute über 6 Stunden die Pause bereits gegeben gehabt haben müsste ..."
stimmt zwar soweit, ABER:
"Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden"
sprich ein Teilzeitler von 6 Stunden dürfte ohne Pause beschäftigt werden ... muss halt nur sehen, dass er eben gerade NICHT mehr als 6 Stunden am Stück arbeitet.
04.06.2019 um 16:37 Uhr
Aber wer schafft es schon, genau auf den Punkt mit 6 Stunden zu buchen? Im Grunde kann man einem Teilzeiter mit 30 Stunden auf 5 Wochentage nur empfehlen, sich einen Tag auszusuchen, an dem er deutlich länger als 6 Stunden arbeitet und dann die Pause halt macht und an den andere Tagen "deutlich" (sprich ein paar Minuten) unter 6.
04.06.2019 um 16:46 Uhr
sehe ich auch so
05.06.2019 um 14:20 Uhr
Hallo! Meine Ansicht dazu ist: Die Pause muss nach § 4 ArbZG vorab mit Dauer und Lage festgelegt sein. Eine Pause automatisch zu dokumentieren und von der Arbeitszeit abzuziehen, unabhängig davon ob sie überhaupt genommen wurde ist Betrug und würde sicherlich das Gewerbeaufsichtsamt interessieren. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die AN 1. die Pause überhaupt machen können und 2. auch tatsächlich nehmen.
Ich empfehle auch die Lektüre der "Schichtplanfibel" von Tobias Michel im Internet!
05.06.2019 um 14:54 Uhr
@Darkmessiah: aus eigener Erfahrung mit dem Gewerbeaufsichtsamt kann ich dir sagen, dass sie die Idee des automatisch abziehen in keinster Weise abwägig fanden. War eigentlich sogar deren Vorschlag und wir fanden das abwägig :D
05.06.2019 um 17:06 Uhr
Unsere Firma ist als Dienstleister im Immobilienbereich kein Fall für Schichtpläne und Ähnliches. Wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit - konkret Arbeitszeitflexibilisierung, die u.a. Regelungen schafft um unsere Öffnungszeiten von 7:30 bis 13 bzw. 16 oder 9 bis 18 abzusichern. Zwischen 12 und 14 geschlossen. Wohl steht nirgends geschrieben, dass die Ruhepause in diesem Zeitraum zu nehmen ist. Gleichwohl kann jeder Mitarbeiter seine Ruhepause im Rahmen des Arbeitstages eintakten, wie es ihm passt - natürlich in Absprache mit den Kollegen - und tut dies auch. Wir haben also absolut kein Problem damit, dass Pausen nicht genommen werden oder genommen werden können. Und kein Kollege würde es schätzen, wenn er zeitlich zu sehr festgelegt würde. Ich hab jetzt auch lediglich eine Fundstelle im Netz, die auf ein Urteil verweist, wo der automatische Abzug durch das Gericht als unzulässig bestätigt wurde. Begründet wurde insbesondere dadurch, dass nirgends festgelegt wurde, wann die Pause zu nehmen ist (und auch nicht kontrolliert wurde, dass tatsächlich eine Pause stattfand). Das trifft bei uns alles nicht zu.
05.06.2019 um 17:27 Uhr
@ AngelaZ. Dann wäre ein Abzug für Pause möglich, aber nur Runter" bis auf 6 Stunden, weil nur bei einer Arbeit von "Mehr als 6 Stunden" eine Pause von insgesamt 30 min. zu nehmen ist. Also beispielsweise bei einer Arbeitszeit von 6 h 15 m sind nur die 15 m abzuziehen, weil dann genau 6 h übrig bleiben, die keine Pause auslösen.
05.06.2019 um 18:45 Uhr
Das ist ja eben der Diskussionspunkt. So haben wir das bisher gehandhabt und jetzt kam der Hinweis, dass das nicht richtig ist, weil jemand, der 6:15 im Haus war und keine Pause gebucht hat, ja wahrscheinlich 6:15 gearbeitet hat und dem entsprechen eine Pause von 30 min gemacht haben müsste.
Wir drehn uns im Kreis. :-/
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