Hallo,
Das BAG Urteil vom 19.07.1977 1AZR 376/74 besagt:
Die außerhalb der üblichen Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Ich habe im Internet schon alles versucht an dieses Urteil heranzukommen.
Leider ohne ERFOLG:
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen ???