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Kürzung des Überstundenkontingentes wegen BR Tätigkeit?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

ein neues BR Mitglied hatte bisher ein Überstundenkontingent von X Stunden pro Quartal, wie der Rest der Abteilung. Wurde nun nach der Wahl als BR gekürzt, weil ja in der Zeit wo man für den BR tätig ist keine Mehrarbeit gemacht werden kann. Klingt für mich widersinnig....denn eigendlich hat man ja in der gleichen Zeit eher mehr Arbeit.

Oder?

Und...wie bekommen wirs zu fassen?

5.780012

Community-Antworten (12)

P
packer

06.05.2008 um 13:39 Uhr

Moin Ratte,

schau mal in die Kommentierung zum § 37 Abs. 4 und 5 BtrVG (Benachteiligungsverbot und Entgeltschutz).

Gruß, Packer

B
betriebsratten

06.05.2008 um 15:00 Uhr

@ packer und alle

Joa....aber....es wird ja hier Geld für Arbeit gezahlt. Spiele jetzt mal den Advocatus Diabolus: Wenn jemand im BR ehrenamtliche ARbeit leistet und in der Tätigkeit eben keine Überstunden macht (machen kann)......

Gibts ein Urteil dazu? Oder noch andere Meinungen?

N
nachmachbär

06.05.2008 um 15:24 Uhr

BRratten, dan macht diese person eben die mehr/überstunden NACH oder Vor der BR Arbeit.

W
Waschbär

06.05.2008 um 15:30 Uhr

@Betriebsratten,

Von der beruflichen Tätigkeit nach § 38 Abs 1 BetrVG vollständig freigestellte Betriebsratsmitglieder können nur Mehrarbeitsvergütungen beanspruchen, wenn sie entweder ohne Befreiung von der Arbeitspflicht Mehrarbeit geleistet hätten oder wenn nach § 37 Abs 3 BetrVG die für die Betriebsratstätigkeit aufgewendete Zeit aus betriebsbedingten Gründen wie Mehrarbeit zu vergüten ist.

BAG, Urteil vom 12. 12. 2000 - 9 AZR 508/ 99 (Lexetius.com/2000,4422 [2002/5/4067])

Intresant dürfte auch der Link nach Berlin sein > http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0903/berufukarriere/0048/index.html

Es geht um Überstunden bei Betriebsräten ! Viel Glück

B
betriebsratten

06.05.2008 um 16:59 Uhr

@nachmachbär die überstunden werden aber ja nur bezahlt wenn sie angeordnet wurden...und das werden sie ja nicht mehr in dem umfang

@waschbär..danke, aber keine vollständige freistellung

W
Waschbär

06.05.2008 um 17:54 Uhr

@Betriebsratten,

der §37 Abs II (ohne Minderung von Moss)

Jedes BRM muss für die Zeit seiner Freistellung finazell so gestellt werden, als hätte es während dieser Zeit "normal" Bettpfannen gereinigt. (Lohnausfallprinzip).

Dies ist bei fixen Löhnen und Gehältern null Problemo,wird aber problematisch, wenn z.B im Gehalt variable, leistgsabhänige Gehaltsbestandteile enthalten sind. in diesen Fällen müssen die einen Fallschrim tragen oder aber die durchschnittswerte ermittelt.

Nü aber oder noch nicht ?!.-/

W
w-j-l

06.05.2008 um 18:26 Uhr

betriebsratten, wieso soll denn das nicht mehr möglich sein?

Der Kollege kann doch die BR-Arbeit innerhalb der regulären Arbeitszeit machen, und trotzdem im gleichen Umfang wie bisher Überstunden außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit für fachliche Arbeit ableisten.

K
Kölner

06.05.2008 um 20:17 Uhr

@w-j-l Dann wollen wir mal alle hoffen, dass das alle AN des Betriebes machen können, denn sonst wird das problematisch...

W
w-j-l

06.05.2008 um 22:14 Uhr

Kölner, aufgrund des Beitrags ging ich davon aus, dass alle in der Abteilung das machen dürfen/bekommen, und der BR-Kollege von betr...rat... nicht mehr, seit er im BR ist.

B
betriebsratten

07.05.2008 um 09:59 Uhr

@ kölner und w-j-l

Ist auch so...alle ausser dem einen

W
Waschbär

07.05.2008 um 12:07 Uhr

betriebsratten, na dann ist doch alles in Butter.

W
w-j-l

09.05.2008 um 10:44 Uhr

Nee waschbär, ist es nicht.

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