Erstellt am 06.05.2008 um 11:39 Uhr von packer
Moin Ratte,
schau mal in die Kommentierung zum § 37 Abs. 4 und 5 BtrVG (Benachteiligungsverbot und Entgeltschutz).
Gruß,
Packer
Erstellt am 06.05.2008 um 13:00 Uhr von betriebsratten
@ packer und alle
Joa....aber....es wird ja hier Geld für Arbeit gezahlt. Spiele jetzt mal den Advocatus Diabolus: Wenn jemand im BR ehrenamtliche ARbeit leistet und in der Tätigkeit eben keine Überstunden macht (machen kann)......
Gibts ein Urteil dazu? Oder noch andere Meinungen?
Erstellt am 06.05.2008 um 13:24 Uhr von nachmachbär
BRratten,
dan macht diese person eben die mehr/überstunden NACH oder Vor der BR Arbeit.
Erstellt am 06.05.2008 um 13:30 Uhr von waschbär
@Betriebsratten,
Von der beruflichen Tätigkeit nach § 38 Abs 1 BetrVG vollständig freigestellte Betriebsratsmitglieder können nur Mehrarbeitsvergütungen beanspruchen, wenn sie entweder ohne Befreiung von der Arbeitspflicht Mehrarbeit geleistet hätten oder wenn nach § 37 Abs 3 BetrVG die für die Betriebsratstätigkeit aufgewendete Zeit aus betriebsbedingten Gründen wie Mehrarbeit zu vergüten ist.
BAG, Urteil vom 12. 12. 2000 - 9 AZR 508/ 99 (Lexetius.com/2000,4422 [2002/5/4067])
Intresant dürfte auch der Link nach Berlin sein > http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0903/berufukarriere/0048/index.html
Es geht um Überstunden bei Betriebsräten ! Viel Glück
Erstellt am 06.05.2008 um 14:59 Uhr von betriebsratten
@nachmachbär die überstunden werden aber ja nur bezahlt wenn sie angeordnet wurden...und das werden sie ja nicht mehr in dem umfang
@waschbär..danke, aber keine vollständige freistellung
Erstellt am 06.05.2008 um 15:54 Uhr von waschbär
@Betriebsratten,
der §37 Abs II
(ohne Minderung von Moss)
Jedes BRM muss für die Zeit seiner Freistellung finazell so gestellt werden, als hätte es während dieser Zeit "normal" Bettpfannen gereinigt. (Lohnausfallprinzip).
Dies ist bei fixen Löhnen und Gehältern null Problemo,wird aber problematisch, wenn z.B im Gehalt variable, leistgsabhänige Gehaltsbestandteile enthalten sind. in diesen Fällen müssen die einen Fallschrim tragen oder aber die durchschnittswerte ermittelt.
Nü aber oder noch nicht ?!.-/
Erstellt am 06.05.2008 um 16:26 Uhr von w-j-l
betriebsratten,
wieso soll denn das nicht mehr möglich sein?
Der Kollege kann doch die BR-Arbeit innerhalb der regulären Arbeitszeit machen, und trotzdem im gleichen Umfang wie bisher Überstunden außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit für fachliche Arbeit ableisten.
Erstellt am 06.05.2008 um 18:17 Uhr von Kölner
@w-j-l
Dann wollen wir mal alle hoffen, dass das alle AN des Betriebes machen können, denn sonst wird das problematisch...
Erstellt am 06.05.2008 um 20:14 Uhr von w-j-l
Kölner,
aufgrund des Beitrags ging ich davon aus, dass alle in der Abteilung das machen dürfen/bekommen, und der BR-Kollege von betr...rat... nicht mehr, seit er im BR ist.
Erstellt am 07.05.2008 um 07:59 Uhr von betriebsratten
@ kölner und w-j-l
Ist auch so...alle ausser dem einen
Erstellt am 07.05.2008 um 10:07 Uhr von waschbär
betriebsratten,
na dann ist doch alles in Butter.
Erstellt am 09.05.2008 um 08:44 Uhr von w-j-l
Nee waschbär, ist es nicht.