BR und Bundeswehr - wegen seiner Tätigkeit als BR unabkömmlich?
Hallo, wir haben ein BR-Mitglied welches einen Einberufungsbescheid von der Bundeswehr erhalten hat. Gibt es eine Möglichkeit Ihn "bei uns" zu halten, also das er nicht zum Bund muss, wegen seiner Tätigkeit als BR. (Unabkömmlich??)
Danke für eine Antwort
Torsten
Community-Antworten (1)
19.04.2007 um 09:53 Uhr
Guten Morgen,
ziemlich unwahrscheimlich,dieses Ehrenamt berechtigt nicht dazu vom Bund freigestellt zu werden. Die Wehrpflicht beträgt neun Monate,die Zeit werdet ihr doch ohne den Kollegen überbrücken können.
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