Erstellt am 01.09.2019 um 16:10 Uhr von junior73
BR-Mitglieder dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.
Tipp: den Arbeitgeber unter Benennung eines TOP zu einer BR-Sitzung einladen.
Dann hat er die Möglichkeit, diesen Sachverhalt dem Gremium zu erläutern.
Erstellt am 02.09.2019 um 15:00 Uhr von rsddbr
Für eine befristete Stundenerhöhung braucht es keinen Sachgrund. Du hast mit deinem AG einvernehmlich den Arbeitsvertrag befristet geändert. Möchtest du über das Ende der Befristung hinaus weiterhin eine Änderung deines Arbeitsvertrages, so musst du dies mit dem AG verhandeln. Eine Pflicht für den AG einer Änderung des Arbeitsvertrages zuzustimmen, gibt es - genauso wie für den AN - nicht.