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Sachgrundbefristung wegen BR Tätigkeit

J
Juniper
Sep 2019 bearbeitet

Hallo! Ich habe zum 1.1.2019 eine befristete Stundenerhöhung bis zum 31.12.2019 bekommen. Im Anhang zu meinem Vertrag ist dies mit meiner Tätigkeit als Betriebsrat begründet. Ich habe den Eindruck, dass mein Arbeitgeber die Befristung nicht verlängern will. Ist dieser Sachgrund überhaupt zulässig? Meine BR Tätigkeit geht ja über den 31.12.2019 hinaus.

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Community-Antworten (2)

J
junior73

01.09.2019 um 18:10 Uhr

BR-Mitglieder dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Tipp: den Arbeitgeber unter Benennung eines TOP zu einer BR-Sitzung einladen. Dann hat er die Möglichkeit, diesen Sachverhalt dem Gremium zu erläutern.

R
rsddbr

02.09.2019 um 17:00 Uhr

Für eine befristete Stundenerhöhung braucht es keinen Sachgrund. Du hast mit deinem AG einvernehmlich den Arbeitsvertrag befristet geändert. Möchtest du über das Ende der Befristung hinaus weiterhin eine Änderung deines Arbeitsvertrages, so musst du dies mit dem AG verhandeln. Eine Pflicht für den AG einer Änderung des Arbeitsvertrages zuzustimmen, gibt es - genauso wie für den AN - nicht.

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