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Beschwerde gegen einen Beschluss des BR - welche Möglichkeiten hat ein AN?

M
Manuela
Jan 2018 bearbeitet

Welche Möglichkeiten hat ein AN, gegen einen Beschluss des BR Beschwerde einzulegen ? Betrifft in diesem Fall den Einzelhandel. MA sollen an einem Sonntag arbeiten und BR hat dem auch zugestimmt. Der Kollege möchte dem BR deutlich machen, dass sie mit ihrem Handeln nicht auf der Seite der AN, sondern der AG stehen. Der BR hat seine Zustimmung zu dieser Arbeitszeitverlagerung eigenmächtig entschieden, die Belegschaft wurde nicht im Vorfeld darüber inf. oder befragt hinsichtlich der Freiwilligkeit.

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Community-Antworten (8)

P
pit47

01.08.2006 um 10:25 Uhr

Hallo Manuela, gibt es bei Euch einen Tarifvertrag und was sagt dieser zur Sonntagsarbeit aus? Ist diese Sonntagsarbeit von der Behörde genehmigt worden? Eine Beschwerde gegen den BR kommt nur nach den § 23 BetrVG in Frage, wenn ein Viertel der wahlberechtigten AN vor dem Arbeitsgericht einen entsprechenden Antrag stellen.

V
viktor

01.08.2006 um 10:36 Uhr

Wenn Kollegen deutlich machen wollen, dass sie auf der Seite des AG stehen muss man Ihnen klar machen, dass sie auf der verkehrten Seite stehen. Sie sind und bleiben Arbeitnehmer.

Was ich sagen will. Macht Euch keine Gedanken über den Beschluss. Der BR muss nicht jedesmal die Kollegen fragen, wenn es was zu beschließen gibt. Macht Euch Gedanken über die Öffentlichkeitsarbeit.

Natürlich kann der Kollege auch ganz normal von seinem Beschwerderecht Gebrauch machen. Na ja - ob er damit erfolgreich ist? Das wäre dann aber ein guter Grund mal mit dem Kollegen zu diskutieren.

FB
Frank B.

01.08.2006 um 10:47 Uhr

Manchmal muss halt auch der BR Entscheidungen fällen, welche auf Unverständnis in der Belegschaft treffen. Es ist auch üblich das der BR "eigenmächtig" handelt.

R
Rollie

01.08.2006 um 10:55 Uhr

Die Frage, ob ein Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten muß, hängt nicht vorrangig davon ab, ob es einen Beschluß des Betriebsrats gibt, daher sehe ich den Sinn der Beschwerde nicht.

Ob ein Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten muß, hängt ja in erster Linie davon ab, ob seitens Arbeits- oder Tarifvertrag etwas vereinbart ist, das ein Mitarbeiter ggf. auch an einem Sonntag arbeiten muß. Wenn beispielsweise arbeitsvertraglich vorgesehen ist, das Arbeit auch am Sonntag erfolgen kann, dann hat sich der AN ja auch damit einverstanden erklärt.

Aufgabe des Betriebsrats ist ja nicht, den AN zu Sonntagsarbeit zu verdonnern, sondern das Begehren des AG's zu prüfen, ob dieser sich an Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen hält.

Wenn das der Fall ist, kann man den BR nicht dafür verantwortlich machen, wenn er etwas zustimmt, was durch Verträge etc. geregelt ist.

Auch muß eine Entscheidung des BR's nicht automatisch gegen den AN sein, nur weil es vom AG angetragen wurde. Es kann auch sein, das der AG eine Notwendigkeit sieht, für die er eine Zustimmung des BR's benötigt, auch wenn der AN meint, es sei eine Entscheidung gegen ihn (die aber vertraglich abgedeckt ist), weil es für das Unternehmen und somit für den Erhalt der Arbeitsplätze notwendig ist.

Stell Dir vor, eine Gemeinde plant einen verkaufsoffenen Sonntag und eine Firma läßt den Laden zu, nur weil kein Mitarbeiter bereit ist, zu arbeiten. Das könnte langfristig einen unternehmerischen Schaden bedeuten, der rein hypothetisch mit Rationallisierungen verbunden ist. Hier würde der BR bei der Abwägung nicht gegen den AN entscheiden, auch wenn es den Eindruck macht, sondern Maßnahmen für dern Erhalt der Arbeitsplätze also für die Mitarbeiter treffen.

Nicht jede Entscheidung, die der AN gegen sich sieht, ist auch eine Entscheidung gegen ihn.

W
wölfchen

01.08.2006 um 11:16 Uhr

Jeder bekommt den Betriebsrat, den er verdient ;-)

P
paula

01.08.2006 um 11:59 Uhr

der BR muss manchmal auch unbequeme entscheidungen treffen. BR-arbeit ist nicht immer basisdemokratie....

K
Kölner

01.08.2006 um 12:02 Uhr

@paula, wölfchen Habe ich alles auch schon mal gehört... ;-)

H
Hirnixxl

01.08.2006 um 14:18 Uhr

@ wölfchen

Kein Mensch kann so schlecht sein, dass er unseren BR verdient.

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