Die Frage, ob ein Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten muß, hängt nicht vorrangig davon ab, ob es einen Beschluß des Betriebsrats gibt, daher sehe ich den Sinn der Beschwerde nicht.
Ob ein Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten muß, hängt ja in erster Linie davon ab, ob seitens Arbeits- oder Tarifvertrag etwas vereinbart ist, das ein Mitarbeiter ggf. auch an einem Sonntag arbeiten muß. Wenn beispielsweise arbeitsvertraglich vorgesehen ist, das Arbeit auch am Sonntag erfolgen kann, dann hat sich der AN ja auch damit einverstanden erklärt.
Aufgabe des Betriebsrats ist ja nicht, den AN zu Sonntagsarbeit zu verdonnern, sondern das Begehren des AG's zu prüfen, ob dieser sich an Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen hält.
Wenn das der Fall ist, kann man den BR nicht dafür verantwortlich machen, wenn er etwas zustimmt, was durch Verträge etc. geregelt ist.
Auch muß eine Entscheidung des BR's nicht automatisch gegen den AN sein, nur weil es vom AG angetragen wurde. Es kann auch sein, das der AG eine Notwendigkeit sieht, für die er eine Zustimmung des BR's benötigt, auch wenn der AN meint, es sei eine Entscheidung gegen ihn (die aber vertraglich abgedeckt ist), weil es für das Unternehmen und somit für den Erhalt der Arbeitsplätze notwendig ist.
Stell Dir vor, eine Gemeinde plant einen verkaufsoffenen Sonntag und eine Firma läßt den Laden zu, nur weil kein Mitarbeiter bereit ist, zu arbeiten. Das könnte langfristig einen unternehmerischen Schaden bedeuten, der rein hypothetisch mit Rationallisierungen verbunden ist. Hier würde der BR bei der Abwägung nicht gegen den AN entscheiden, auch wenn es den Eindruck macht, sondern Maßnahmen für dern Erhalt der Arbeitsplätze also für die Mitarbeiter treffen.
Nicht jede Entscheidung, die der AN gegen sich sieht, ist auch eine Entscheidung gegen ihn.