Hallo an euch alle,

bin neu hier Forum und habe gleich mal eine Frage zur Verdienstsicherung im Alter gemäß Manteltarifvertrag der IG BCE, da ich in einem Großunternehmen der chemischen Industrie arbeite und mein Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer des Konzerns Stellenbewertungen plant.

Besteht für mich als als 54-jähriger, tariflich Beschäftigter mit über 30-jähriger Betriebszugehörigkeit die Gefahr, dass mein Arbeitgeber mich in eine niedrigere Entgeltgruppe zurückstuft beziehungsweise dass er in Zukunft mein Gehalt bei den jährlichen Tariferhöhungen unberücksichtigt lässt, falls meine Eingruppierung von der Stellenbewertung her als zu hoch angesehen werden sollte?

Den folgenden Passus habe ich im Manteltarifvertrag der IG BCE gefunden, weiß aber nicht so recht, ob damit meine Eingruppierung sowie die jährlichen Tariferhöhungen tatsächlich geschützt sind:

"§ 14
Verdienstsicherung im Alter

1. Für Arbeitnehmer, die nach mindestens 10jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit das 50. Lebensjahr vollendet haben und unverschuldet an einen anderen Arbeitsplatz mit geringeren Anforderungen umgesetzt werden, ist betrieblich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine Verdienstsicherung zu treffen.
2. Die betriebliche Regelung muss das jeweilige Tarifentgelt der zuletzt innegehabten Entgeltgruppe in der darin erreichten Stufe gewährleisten.
Tarifliche Zulagen und Zuschläge, die der Arbeitnehmer am neuen Arbeitsplatz verdient,
werden auf die Verdienstsicherung nicht angerechnet und bleiben deshalb bei dem Vergleich zwischen dem durchschnittlich erzielten Stundenverdienst bzw. den laufenden Monatsbezügen des Arbeitnehmers am neuen Arbeitsplatz und dem jeweiligen Tarifentgelt der zuletzt innegehabten Entgeltgruppe außer Betracht."

Könnt ihr mir vielleicht bei der Beantwortung meiner Fragestellung weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Viele Grüße
Lindoro