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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verdienstsicherung im Alter gemäß Manteltarifvertrag der IG BCE

L
Lindoro
Nov 2019 bearbeitet

Hallo an euch alle,

bin neu hier Forum und habe gleich mal eine Frage zur Verdienstsicherung im Alter gemäß Manteltarifvertrag der IG BCE, da ich in einem Großunternehmen der chemischen Industrie arbeite und mein Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer des Konzerns Stellenbewertungen plant.

Besteht für mich als als 54-jähriger, tariflich Beschäftigter mit über 30-jähriger Betriebszugehörigkeit die Gefahr, dass mein Arbeitgeber mich in eine niedrigere Entgeltgruppe zurückstuft beziehungsweise dass er in Zukunft mein Gehalt bei den jährlichen Tariferhöhungen unberücksichtigt lässt, falls meine Eingruppierung von der Stellenbewertung her als zu hoch angesehen werden sollte?

Den folgenden Passus habe ich im Manteltarifvertrag der IG BCE gefunden, weiß aber nicht so recht, ob damit meine Eingruppierung sowie die jährlichen Tariferhöhungen tatsächlich geschützt sind:

"§ 14 Verdienstsicherung im Alter

  1. Für Arbeitnehmer, die nach mindestens 10jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit das 50. Lebensjahr vollendet haben und unverschuldet an einen anderen Arbeitsplatz mit geringeren Anforderungen umgesetzt werden, ist betrieblich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine Verdienstsicherung zu treffen.
  2. Die betriebliche Regelung muss das jeweilige Tarifentgelt der zuletzt innegehabten Entgeltgruppe in der darin erreichten Stufe gewährleisten. Tarifliche Zulagen und Zuschläge, die der Arbeitnehmer am neuen Arbeitsplatz verdient, werden auf die Verdienstsicherung nicht angerechnet und bleiben deshalb bei dem Vergleich zwischen dem durchschnittlich erzielten Stundenverdienst bzw. den laufenden Monatsbezügen des Arbeitnehmers am neuen Arbeitsplatz und dem jeweiligen Tarifentgelt der zuletzt innegehabten Entgeltgruppe außer Betracht."

Könnt ihr mir vielleicht bei der Beantwortung meiner Fragestellung weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Viele Grüße Lindoro

8.22608

Community-Antworten (8)

K
krambambuli

01.11.2019 um 17:59 Uhr

Wenn du in einem großen Konzern arbeitest, gibt es dort doch auch einen Betriebsrat. Den solltest du ansprechen. Ansonsten - bist du doch sicherlich auch IGBCE-Mitglied. Besser man fragt da nach, wo die tarifliche Regelung entstanden ist.

L
Lindoro

01.11.2019 um 18:45 Uhr

Es kann natürlich auch gerne jemand aus der Metall- oder Elektroindustrie oder aus einem anderen Bereich mit ein paar Sätzen berichten, wie mit Stellenbewertungen in der Vergangenheit umgegangen worden ist. Vielleicht hat ja jemand mit so etwas schonmal persönliche Erfahrungen gemacht.

K
Kjarrigan

04.11.2019 um 12:51 Uhr

Wie habt ihr den bisher die Eingruppirungen vorgenommen? Habt ihr einen BR. Wir haben so ein "eingruppierungsprojekt" vor einigen Jahren gemacht und da hat der GBR (Br) zunächst einmal eine BV zum Projekt abgeschlossen umd die Regeln aber auch einen Bestandschutz für alle "alten" MA auszuhandeln. § 14 Manteltarifvertrag kommt imho nicht in Betracht, da du ja nicht versetzt wirst sondern deine Tätigkeit falsch eingruppiert war. z.B. du bist zwar Pförtner (wird so E 4 oder E5 sein) bekommst aber das Geld eines Chemielaboranten (E7 oder E8) jetz wird deine STelle neu bewertet und du erhälst dann die richtige Eingruppierung E 5. Dann hast du all die Jahre vorher "Gluck" gehabt, es ist aber keine Versetzung. Aber es gibt da ganz viele Feinheiten, daher ist eine BV wirklich anzuraten, damit die Regeln feststehen.

L
Lindoro

06.11.2019 um 16:15 Uhr

@Kjarrigan: Danke für deine Antwort!

Ein Betriebsrat ist zwar vorhanden, jedoch habe ich den Eindruck, dass die Leute ziemlich im Unklaren gelassen werden, vielleicht auch, weil es sich um Neuland handelt und der Betriebsrat selber noch nicht alle Details kennt. Auch seitens der Gewerkschaft bekommt man nur wenig konkrete Informationen.

Als ausgebildeter Chemielaborant mit anschließender Chemotechniker-Fortbildung bin ich vor 9 Jahren unverschuldet (weil meine vorherige Stelle weggefallen ist) auf eine andere Stelle, die höchstwahrscheinlich niedriger bewertet wird, versetzt worden. Eingruppiert bin ich nach wie vor als Chemotechniker in der Entgeltgruppe E10.

Kommt für mich § 14 Manteltarifvertrag trotz der damaligen Versetzung nicht in Betracht?

Was passiert mit meinem Gehalt, wenn die Stellenbewertung ergibt, dass meine jetzige Stelle lediglich der Entgeltgruppe E8 oder E9 entspricht?

Werde ich dann trotz Gewerkschaftszugehörigkeit und meines Alters von über 50 Jahren in eine niedrigere Entgeltgruppe zurückgestuft, oder gibt es in einem solchen Fall Bestandsschutz?

Anders gefragt: Welchen Vorteil bringt mir meine Gewerkschaftszugehörigkeit, wenn in einem solchen Fall nicht einmal die Entgeltgruppe abgesichert ist und letztendlich eine Betriebsvereinbarung darüber entscheiden soll, was mit meinem Gehalt geschieht? Wenn dem nämlich wirklich so sein sollte, hätte ich mir die über viele Jahre zu zahlenden Mitgliedsbeiträge auch sparen können.

C
celestro

06.11.2019 um 16:45 Uhr

"Welchen Vorteil bringt mir meine Gewerkschaftszugehörigkeit,"

Das Du das Geld in den Entgeltstufen überhaupt garantiert bekommst? Rechtsbeistand! Alle anderen Garantien des Tarifvertrages ... was ja weit mehr ist als nur Geld?

"Als ausgebildeter Chemielaborant mit anschließender Chemotechniker-Fortbildung bin ich vor 9 Jahren unverschuldet (weil meine vorherige Stelle weggefallen ist) auf eine andere Stelle, die höchstwahrscheinlich niedriger bewertet wird, versetzt worden. Eingruppiert bin ich nach wie vor als Chemotechniker in der Entgeltgruppe E10."

Naja ... dann ist ggf. damals schon etwas falsch gelaufen.

Anders herum wird ein Schuh draus ... wenn Deine Firma vor 9 Jahren komplett dicht gemacht hätte und Du hättest die jetzige Stelle in einem anderen Betrieb gefunden, würdest Du da erwarten, das man Dir dort mehr Geld bezahlt, als im vorherigen Unternehmen. Und wenn nicht, warum dann nur deshalb, weil Du die Firma nicht wechselst?

L
Lindoro

06.11.2019 um 16:51 Uhr

"Das Du das Geld in den Entgeltstufen überhaupt garantiert bekommst?"

Was bringt mir diese Garantie, wenn nicht einmal meine Entgeltstufe garantiert ist?

C
celestro

06.11.2019 um 16:59 Uhr

Es bringt Dir, das Du eben bei einem E8 Job wenigstens den Betrag von E8 bekommst und nicht noch 30% weniger.

X
XYZ68

07.11.2019 um 10:06 Uhr

Augenscheinlich ist schon damals etwas schief gelaufen und zwar zu deinen Gunsten. Zumal du damals auch noch keinen Anspruch auf Verdienstsicherung für ältere Mitarbeiter hattest. Hast du dich da auch beschwert? Und so wie ich es verstehe sollst du jetzt nach 9 Jahren richtig eingruppiert werden und trotzdem Bestandsschutz haben, also kein Geld verlieren sondern nur keine Erhöhung bekommen. Dass ist nicht schön aber durchaus möglich. Gibt es den im Unternehmen freie Stellen, die deiner gezahlten Eingruppierung entsprechen? Dann darauf bewerben. Ansonsten wird hier auch Gerechtigkeit hergestellt. Andere machen die gleiche Arbeit und sind korrekt eingruppiert und bekommen weniger Geld... auch nicht schön.

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