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Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten älteren Datums

M
Mülli
Jan 2018 bearbeitet

Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten:

Wir sind ein sehr neuer und sehr unerfahrener Betriebsrat. In den letzten Monaten kam es bei uns zu einem Betriebsübergang (völlig an uns vorbei - aber das ist ein anderes Thema). Können wir auch die Bruttolöhne und Gehälter von den Personen einsehen, die sich JETZT in dieser neu gegründeten GmbH befinden? Nicht der aktuelle Stand jetzt sondern als sie noch Angestellte in unserer Gmbh waren. Unser Arbeitgeber möchte uns nur die Gehaltslisten des aktuellen Monats zur Kontrolle zur Einsicht geben. Ist das richtig so oder haben wir ein Anrecht auf Einsicht auch in ältere Listen?

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Community-Antworten (1)

W
Wahltaktik

21.01.2014 um 08:46 Uhr

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