Erstellt am 05.10.2015 um 12:13 Uhr von gironimo
Bei Umgruppierungen im Bundesentgelttarif der IG BCE gilt die "Hälfte der Zeit" bis zur nächsten Stufe innerhalb der Gruppe als erfüllt. Du schreibst zwar E6 aber nicht welche Stufe. Wahrscheinlich hat doch 2013 ein Sprung stattgefunden ???
Um aber ganz korrekt nachvollziehen zu können, welche Ansprüche Du hast, solltest Du Dich an die örtliche Gewerkschaft wenden. Du bist doch Mitglied?
Erstellt am 05.10.2015 um 12:23 Uhr von Franzy
Hallo Gironimo,
danke erstmal für deine schnelle Antwort.
Einstellung und Eingruppierung am 01.02.2011 auf E6 / Stufe 1
Höhergruppierung am 01.03.2012 auf E7 / Stufe 1
Nächster Schritt war dann am 01.03.2014 - E7 / Stufe 2
Was bedeutet den in meinem Fall "Hälfte der Zeit"?
bin leider kein Mitglied bei der IG BCE und habe somit auch keine Auskunft erhalten...
Viele Grüße
Erstellt am 05.10.2015 um 12:41 Uhr von gironimo
Erstellt am 05.10.2015 um 12:50 Uhr von gironimo
Ja - da scheint etwas falsch gelaufen zu sein. Von 2 Jahren in der Gruppe ist die Hälfte der Zeit ein Jahr.
Nun ist aber 2015 - und soweit ich mich erinnere beträgt die tarifliche Ausschlussfrist (Verjährung) drei Monate. Du solltest also einmal klären, wann denn nun der nächste Schritt erfolgt; damit nicht wieder etwas übersehen wird.
Oder Dein Chef schafft Dich in die E 8
Erstellt am 06.10.2015 um 07:47 Uhr von Erbsenzähler
@Franzy
Sobald du innerhalb des Tarifvertrages höher gestuft wirst fängt die zwei Jahres Frist für die nächste Entgeltstufe erneut an.
Wenn du zum Beispiel in E7 nach 2 Jahren (1. Stufe) bist und hast schon ein Jahr und elf Monate hinter dir hast und würdest du in E8 nach 2 Jahren mit 0 Monaten und 0 Jahren eingruppiert werden. Durch §9 des Bundesentgelttarifvertrages der Chemie übernimmst du die Stufe der Tätigkeitsjahre und nicht was du danach bis zum erreichen der nächsten Stufe gearbeitet hast. Das Jahr und die elf Monate fallen weg.
Im Bundesentgelttarifvertrag der Chemie steht auch unter
§8 Aufbau der Entgeltsätze Nr. 2b) Entgeltgruppen E6 bis E12
Anfangssatz
Tarifsatz nach zwei Tätigkeitsjahren in dieser Gruppe
Tarifsatz nach vier Tätigkeitsjahren in dieser Gruppe
Tarifsatz nach sechs Tätigkeitsjahren in dieser Gruppe
Wie gironimo schon geschrieben hat wären, wenn es zu einer zu niedrigen Zahlung gekommen wäre, nur drei Monate möglich einzufordern. Was aber bei dir nicht der Fall war.