Höhergruppierung IG BCE - Entgeltstufen
Hallo ich habe eine Frage zu meinem Tarifvertrag. Ich bin beim IG BCE in Bayern. Ich wurde am 01.02.2011 in der Entgeltgruppe E6 / Stufe 1* eingestellt.
Am 01.03.2012 wurde ich höhergruppiert auf E7 / Stufe 1*. Am 01.03.2014 habe ich dann die E7 / Stufe 2 erreicht. Meine Frage ist jetzt erstmals rückwirkend, - hätte das eine Jahr in der Stufe E6 mitberechnet werden müssen? Sprich hätte ich bereits am 01.02.2013 die E7 / Stufe 2 erreichen müssen? Im nachhinein finde ich mich hier benachteiligt,...
Außerdem bin ich mit meinem Vorgesetzten gerade in Verhandlung ob ich nochmals eine Gehaltserhöhung bekomme. Sprich auf E8 eingestuft werde, falls ich dies jetzt dann beantrage würde ich wieder knappe 2 Jahre verlieren? Kann mir den jemand sagen, wie dies beim IG BCE geregelt ist? Ich hoffe die Frage passt hier hin!
DANKE & Viele Grüße *EDIT
Community-Antworten (5)
05.10.2015 um 14:50 Uhr
Ja - da scheint etwas falsch gelaufen zu sein. Von 2 Jahren in der Gruppe ist die Hälfte der Zeit ein Jahr.
Nun ist aber 2015 - und soweit ich mich erinnere beträgt die tarifliche Ausschlussfrist (Verjährung) drei Monate. Du solltest also einmal klären, wann denn nun der nächste Schritt erfolgt; damit nicht wieder etwas übersehen wird.
Oder Dein Chef schafft Dich in die E 8
05.10.2015 um 14:13 Uhr
Bei Umgruppierungen im Bundesentgelttarif der IG BCE gilt die "Hälfte der Zeit" bis zur nächsten Stufe innerhalb der Gruppe als erfüllt. Du schreibst zwar E6 aber nicht welche Stufe. Wahrscheinlich hat doch 2013 ein Sprung stattgefunden ???
Um aber ganz korrekt nachvollziehen zu können, welche Ansprüche Du hast, solltest Du Dich an die örtliche Gewerkschaft wenden. Du bist doch Mitglied?
05.10.2015 um 14:23 Uhr
Hallo Gironimo,
danke erstmal für deine schnelle Antwort. Einstellung und Eingruppierung am 01.02.2011 auf E6 / Stufe 1 Höhergruppierung am 01.03.2012 auf E7 / Stufe 1 Nächster Schritt war dann am 01.03.2014 - E7 / Stufe 2
Was bedeutet den in meinem Fall "Hälfte der Zeit"? bin leider kein Mitglied bei der IG BCE und habe somit auch keine Auskunft erhalten... Viele Grüße
05.10.2015 um 14:41 Uhr
oh falsch gelesen.
06.10.2015 um 09:47 Uhr
@Franzy Sobald du innerhalb des Tarifvertrages höher gestuft wirst fängt die zwei Jahres Frist für die nächste Entgeltstufe erneut an. Wenn du zum Beispiel in E7 nach 2 Jahren (1. Stufe) bist und hast schon ein Jahr und elf Monate hinter dir hast und würdest du in E8 nach 2 Jahren mit 0 Monaten und 0 Jahren eingruppiert werden. Durch §9 des Bundesentgelttarifvertrages der Chemie übernimmst du die Stufe der Tätigkeitsjahre und nicht was du danach bis zum erreichen der nächsten Stufe gearbeitet hast. Das Jahr und die elf Monate fallen weg. Im Bundesentgelttarifvertrag der Chemie steht auch unter §8 Aufbau der Entgeltsätze Nr. 2b) Entgeltgruppen E6 bis E12 Anfangssatz Tarifsatz nach zwei Tätigkeitsjahren in dieser Gruppe Tarifsatz nach vier Tätigkeitsjahren in dieser Gruppe Tarifsatz nach sechs Tätigkeitsjahren in dieser Gruppe
Wie gironimo schon geschrieben hat wären, wenn es zu einer zu niedrigen Zahlung gekommen wäre, nur drei Monate möglich einzufordern. Was aber bei dir nicht der Fall war.
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