Erstellt am 28.05.2007 um 09:21 Uhr von Kölner
@gertl0815
...dann wird es schwierig!
Erstellt am 28.05.2007 um 09:41 Uhr von Lotte
gertl,
bitte doch ein befreundetes Gewerkschaftsmitglied...
Erstellt am 28.05.2007 um 09:55 Uhr von Mona-Lisa
da halt ich's doch mit Valentin's Karle!
"...mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut..."
@gertl0815,
ich würde es mir an deiner Stelle doch mal überlegen, die paar Euro im Monat zu investieren...
Erstellt am 28.05.2007 um 10:42 Uhr von willi
gertl0815, frag mal beim Betriebsrat oder euer personalbüro
Erstellt am 28.05.2007 um 11:08 Uhr von pirat
Hallo @gertl0815,
steht dir doch garnicht zu. Wozu brauchst du ihn denn.
Ich, als Gewerkschaftsmitglied, bezahle dafür.
Erstellt am 28.05.2007 um 11:23 Uhr von Mona-Lisa
@willi,
womit wir wieder mal bei der Frage gelandet wären:
Ist der Betriebsrat verpflichtet, einem nichtorganisierten AN den Einblick in den Tarifvertrag zu ermöglichen, oder gar ein Exemplar zu überlassen... :-))
Erstellt am 28.05.2007 um 12:39 Uhr von willi
Mona-Lisa, muß ein AN dem Betreibsrat seinen Mitgliedsausweis hinlegen? Und in vielen Arbeitsvreträgen steht was von einem Tarifvertrag und der arbeitnehmer ist nciht immer in der gewerkschaft. also muss der betriebsrat den auch zeigen oder der arbeitgeber.
Erstellt am 28.05.2007 um 13:01 Uhr von Kölner
@willi
Wenn man es genau nimmt, dann gilt ein TV im Prinzip nur für beidseitig gebundene AV-Partner!
Einseitige Zugehörigkeit und eine Anerkennung/Anwendung eines TV ist nur ein "Konzessionsentscheidung".
post scriptum:
Nachzulesen in den Tiefen und Weiten/Komentierungen des TVG.
Erstellt am 28.05.2007 um 14:17 Uhr von pirat
@willi,
wenn alle AN Mitglied in einer GW wären, das wäre toll.
Ein BR ist für alle AN eines Unternehmens da, ( außer für ""Leidende) schließlich wurden sie ja von ihnen gewählt.
Aber was den Tarifvertrag anbetrifft, da kannst du mal sehen wie großzügig die AG ´s sind, daß sie jedem die TV Lohnerhöhung zahlen auch Nichtmitgliedern, .....
sind doch alle sehr lieb!
Erstellt am 28.05.2007 um 14:24 Uhr von Der alte Heini
Wenn man kein Gewerkschaftsmitglied ist, wird man von der Gewerkschaft auch keinen Tarifvertrag bekommen, und das ist auch richtig so.
Wird in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verwiesen, so muss der Arbeitgeber Diesen zur Verfügung stellen.
Erstellt am 29.05.2007 um 06:56 Uhr von Frank B.
Kölner ist doch der Beste!
Pirat ist auch nicht schlecht.
Es ist immer das Gleiche, schon oft diskutiert und die meisten wollen es einfach nicht einsehen, TV sind nun mal nur für Gewerkschaftsmitglieder!
Wende dich doch vertrauensvoll an den zuständigen Bezirk der IG BCE in Bayern, da wird dir bestimmt geholfen! Die Ansprechpartner findest du auf der Internetseite der IG BCE.
Erstellt am 04.07.2007 um 13:03 Uhr von BetriebsratAndreas
Vielleicht solltest Du Dir mal überlegen wie Du ordentliche BR-Arbeit machen willst wenn Du nicht organisiert bist ??????
Wie verfährst Du bei Dingen die eine verbindliche Regelung erfordern ?
Bei der Rechtsberatung kannst Du als Nicht-Mitglied wohl kaum Hilfe erwarten....
Und wie willst Du Deine Kollegen überzeugen GW Mitglied zu werden wenn Du es nocht nicht mal selber bist ?
Ich denke BR Arbeit und GW Mitgliedschaft gehören zusammen.
Andreas
Erstellt am 04.07.2007 um 13:19 Uhr von Kölner
@BetriebsratAndreas
Das ist so blauäugig, dass ich wieder froh bin, braune Augen zu haben!
Übelste Polemik!