Weihnachtsgeld auf Basis altem Gehalt?
Guten Morgen zusammen,
uns hat heute ein MA angesprochen der seit dem 01.11.2008 eine Vertragsänderung bzgl. der Arbeitszeiten mit Lohnausgleich unterschrieben hat. Das Weihnachtsgeld ist im auf Basis des Oktobergehaltes ausgezahlt worden. Meiner Meinung nach, müsste aber das Weihnachtsgeld doch auf Basis des neuen Gehaltes berechnet werden oder liege ich da falsch?
Bitte um zeitnahe Hilfe.
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
10.12.2008 um 12:53 Uhr
Sorry, keine Antwort möglich. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf "Weihnachtsgeld" - entsprechend gibt es auch keine allgemeinverbindliche Regelung. Regelungen können sich finden in Tarifverträgen, BV, etc. Soweit keine derartigen Regelungen existieren kommt betriebliche Übung oder Arbeitgeber-frei-Schnauze in Frage.
Ich persönlich würde ein Jahresdurchschnitts-Regelung gut finden, wird in vielen Fällen z.B. nach TV so gemacht (z.B. Zahlung auf Basis der letzen X Monatsgehälter).
10.12.2008 um 12:56 Uhr
Hallo
Gilt ein Tarifvertrag ? Wenn ja bitte da nachschauen.
Gilt eine arbeitsvertragliche Regelung? Dann bitte im Arbeitsvertrag und Ergänzungsvereinbarung nachlesen nach welcher Bemessungsgrundlage sich das
Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) bemisst? Wenn nichts definiert wurde,
sehen viele AG die Sonderzahlung als Anerkennung für die geleistete Arbeit
im zurück liegenden Jahr, insofern wäre die Berechnung nicht falsch.
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