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Weihnachtsgeld auf Basis altem Gehalt?

G
Ginny
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

uns hat heute ein MA angesprochen der seit dem 01.11.2008 eine Vertragsänderung bzgl. der Arbeitszeiten mit Lohnausgleich unterschrieben hat. Das Weihnachtsgeld ist im auf Basis des Oktobergehaltes ausgezahlt worden. Meiner Meinung nach, müsste aber das Weihnachtsgeld doch auf Basis des neuen Gehaltes berechnet werden oder liege ich da falsch?

Bitte um zeitnahe Hilfe.

Vielen Dank

4.54102

Community-Antworten (2)

R
RAKO

10.12.2008 um 12:53 Uhr

Sorry, keine Antwort möglich. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf "Weihnachtsgeld" - entsprechend gibt es auch keine allgemeinverbindliche Regelung. Regelungen können sich finden in Tarifverträgen, BV, etc. Soweit keine derartigen Regelungen existieren kommt betriebliche Übung oder Arbeitgeber-frei-Schnauze in Frage.

Ich persönlich würde ein Jahresdurchschnitts-Regelung gut finden, wird in vielen Fällen z.B. nach TV so gemacht (z.B. Zahlung auf Basis der letzen X Monatsgehälter).

K
Konrad

10.12.2008 um 12:56 Uhr

Hallo Gilt ein Tarifvertrag ? Wenn ja bitte da nachschauen. Gilt eine arbeitsvertragliche Regelung? Dann bitte im Arbeitsvertrag und Ergänzungsvereinbarung nachlesen nach welcher Bemessungsgrundlage sich das Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) bemisst? Wenn nichts definiert wurde,
sehen viele AG die Sonderzahlung als Anerkennung für die geleistete Arbeit im zurück liegenden Jahr, insofern wäre die Berechnung nicht falsch.

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