Erstellt am 10.12.2008 um 11:53 Uhr von RAKO
Sorry, keine Antwort möglich. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf "Weihnachtsgeld" - entsprechend gibt es auch keine allgemeinverbindliche Regelung. Regelungen können sich finden in Tarifverträgen, BV, etc. Soweit keine derartigen Regelungen existieren kommt betriebliche Übung oder Arbeitgeber-frei-Schnauze in Frage.
Ich persönlich würde ein Jahresdurchschnitts-Regelung gut finden, wird in vielen Fällen z.B. nach TV so gemacht (z.B. Zahlung auf Basis der letzen X Monatsgehälter).
Erstellt am 10.12.2008 um 11:56 Uhr von Konrad
Hallo
Gilt ein Tarifvertrag ? Wenn ja bitte da nachschauen.
Gilt eine arbeitsvertragliche Regelung? Dann bitte im Arbeitsvertrag und Ergänzungsvereinbarung nachlesen nach welcher Bemessungsgrundlage sich das
Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) bemisst? Wenn nichts definiert wurde,
sehen viele AG die Sonderzahlung als Anerkennung für die geleistete Arbeit
im zurück liegenden Jahr, insofern wäre die Berechnung nicht falsch.