Erstellt am 28.10.2008 um 07:18 Uhr von Sarah-HRO
Als Azubi darfst du nicht Akkord arbeiten. Dafür gibt es einen gesonderten Vertrag. Eine Altersbeschränkung hierfür gibt es nicht! Es liegt lediglich an dem Vertrag.
Erstellt am 28.10.2008 um 08:58 Uhr von RAKO
Gesetzlich gibt es keinerlei Unterschiede für ältere Arbeitnehmer. Viele Tarifverträge sehen allerdings Sonderregelungen bei Leistungsminderung älterer Arbeitnehmer vor (z.B. Zeitlohn statt Akkord). Arbeitszeitbeschränkungen gibt es keine. Soweit es um Mehrarbeit geht, kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen um bei Bedarf ältere Arbeitnehmer zu schützen.
Sonderregelungen gibt es für Schwerbehinderte, Mütter, etc..
Eventuell käme für betroffene Kollegen Teilzeit in Frage. Man muss ja nicht gleich mit Kanonen nach Spatzen schiessen! Ein Teilzeitvertrag mit z.B. 5 Stunden weniger (also 1 Stunde pro Arbeitstag) wirkt manchal Wunder und der Arbeitgeber hat in der Regel keinen Grund diesen abzulehnen. Meine Frau hat z.B. ihre Arbeitszeit von 38h auf 35h reduziert um die langen Montage/Donnerstage im Bankgewerbe (welche sie massiv belastet haben) auf normale Arbeitszeit zu verkürzen.