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Abmahnung vom BR-Mitglied - weil seine Krankmeldung nicht innerhalb 3 Tagen da war?

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Kitty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!Ich habe eine frage wegen eine Abmahnung.Ein Br-Mitglied soll abgemahnt werden weil seine krankmeldung nicht innerhalb 3 tage da war(Altenpfleger im Altenheim)Die krakmeldung wurde auf der gruppe wo der Mitarbeiter arbeitet abgegeben und hing da ein paar tage an der tafel(wie lange weiß keiner mehr!)Als der chef den bekam fand er das grund für eine Abmahnung.Wie verhält sich das rechtlich gesehen?

Gruß,Kitty

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Community-Antworten (9)

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Immie

09.04.2008 um 19:39 Uhr

@kitty Wie und bei wem werden die AU`s denn normalerweise abgegeben? Ist das was du beschreibst der übliche Weg?

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DonJohnson

09.04.2008 um 19:57 Uhr

@ Immi

Ist das so wichtig? Ich als AN gebe die AU Bescheinigung einem Kollegen, damit er sie an der passenden Stelle abgibt! Mein Kollege macht das nciht, sonder hängt sie an irgendeine Tafel, an die weitere Kollegen immer vorbei gehen! Keiner sagt, oder unternimmt was! Bin ich dann schuld? Nö, sehe ich nicht so! Ja und noch eine Frage an alle: Ist die Abmahnung rechtsgültig? Ist das so ein Vergehen, dass einem BRM auch nach ordentlich nach 102 gekündigt werden kann? Ich habe da so meine Zweifel! Starke Zweifel! Aus diesem Grund ist in meinen Augen die Abmahnung nciht das Papier wert, auf der sie steht. Mein Tipp: Abmahnung nehmen und als Trophäe ins BR Büro hängen! Abmahnung wegen guter BR Arbeit bekommen!!!

K
Kitty

09.04.2008 um 20:11 Uhr

Vielen dank für euere reaktionen!Viele Kollegen geben die krankmeldung auf ihre gruppe ab(oder lassen sie da abgeben)anche kommen per post.Der pflegediestleiter muß deaber bekomm,ur vo wem ist meier meinung nachegal.Für mich ist fakt das er rechtzeitig da war aber keiner den weiter gegeben hat.Ich weiß auch noch nicht ob der Ag nicht gefragt hat wo die Au ist oder bleibt.Wir haben für morgen eine Sitzung diesbezüglich eingerufen wo der kollege gehört wird.Weiß jemand wie es ist wenn der Au per post kommtßIch habe da noch was im Kopf das der Poststempel entscheidend ist und nicht der Ankunftstag.(Also kann ein Ma den Au innerhalb 3 tagen per post schicken und wenn er nicht innerhalb 3 Tagen zugestellt wird,ist das poststempel entscheidend,richtig?)Bin gespannt auf euere Antworten!

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Efaienaerbeer

09.04.2008 um 20:14 Uhr

Immi hat schon recht. Nach § 5 EFGZ muss ich meine AU dem Arbeitgeber mitteilen und auch diesem die AU-Bescheinigung vorlegen. Der Kollege ist nicht der Arbeitgeber. Ist es aber im Betrieb üblich, dass die AU an irgendeinen Kollegen der Gruppe ausgehändigt wird, der sie dann weiterreicht, und hat der Arbeitgeber diese Praxis geduldet, dann ist dem AN kein Vorwurf zu machen und die Abmahnung unwirksam. Ansonsten ist es nach dem Gesetz die Pflicht des AN, dafür zu sorgen, dass die Krankmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber (Geschäftsführer, Heimleiter, Personalwesen) landet.

N
nicoline

09.04.2008 um 20:50 Uhr

@kitty Die AU muß, nach Entgeltfortzahlungsgesetz, nicht am dritten Tag vorliegen, sondern am folgenden Arbeitstag, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Bedeutet: Man kann Mo, Di, und Mi krank sein und am Donnerstag, also dem vierten Tag, wieder zur Arbeit kommen, ohne eine AU Bescheinigung vorlegen zu müssen, da die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als drei Tage gedauert hat. Dauert die Krankheit am Donnerstag noch an, muß die AU am Donnerstag abgegeben werden oder eingetroffen sein.

Geschäftsführer, Heimleiter, Personalwesen< oder direkter Vorgesetzter wie z.B. Wohnbereichsleitung oder Stationsleitung.

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Kölner

10.04.2008 um 10:01 Uhr

@nicoline "[...] muß die AU am Donnerstag abgegeben werden oder eingetroffen."

Naja. Das würde bedeuten, dass ich mich möglicherweise "würfelhustend" durch die Gegend bewegen müsste. Die Anzeigepflicht muss zunächst erfüllt sein, erst dann kommt Deine Nachweispflicht. Und wenn ich hinsichtlich der Nachweispflicht alles getan habe, um die AU zu bekommen, darf ich mich schon der Post bedienen.

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Efaienaerbeer

10.04.2008 um 18:02 Uhr

@Kölner Aber Einwurf im Briefkasten am 4. Tag reicht keinesfalls, denn dann kann sie an dem Tag schon nicht mehr beim Arbeitgeber "vorliegen". Ich muss schon alles dafür tun, dass sie am 4. Tag auch beim Arbeitgeber vorliegt und muss im Streitfall beweisen, dass ich sie rechtzeitig vorgelegt habe. Ob das bedeutet, dass ich am 4. Tag mit Würfelhusten losfahre oder einen Boten/Taxi meines Vertrauens losschicke oder ob ich am 2. Tag die AU per Einschreiben schicke (Bei Einschreiben ist die Post oft lahm, sie kommen meist erst 2 Tage nach Absendung an.), ist mein Problem.

K
Kölner

10.04.2008 um 20:23 Uhr

@Efaienaerbeer Na...wie sieht es mit dem 'vorab faxen' aus?

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Efaienaerbeer

10.04.2008 um 20:33 Uhr

@Kölner vorab faxen halte ich für O.K.

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