Erstellt am 01.09.2009 um 18:37 Uhr von Midnight
@Entenbach
* Sind diese Abmahnungen gerechtfertigt*
Ja sind sie.
*was kann der BR machen?*
Rein gar nichts.
Erstellt am 01.09.2009 um 19:34 Uhr von erwin
@Entenbach
Ich muss ja sagen, verstehe AN nicht in der heutigen Situation so leichtfertig ihren Job auf Spiel zu setzen.
So kann der AG ganz einfach und ohne Probleme /Abfindungen.
Erstellt am 02.09.2009 um 09:19 Uhr von rkoch
@Entenbach
Ihr solltet Euch mal mit der Rechtswirkung von Abmahnungen auseinandersetzten.
Der Betriebsrat hat bei Abmahnungen kein Mitbestimmungsrecht, da Abmahnungen rechtlich gesehen nur eine einzige Bedeutung haben: Eine Warnung (ohne weitere rechtliche Konsequenzen) an den Arbeitnehmer, das er DENSELBEN Fehler nicht noch einmal macht. Der AG hat mit der Abmahnung sogar ausdrücklich auf eine Kündigung verzichtet und kann damit nicht noch zum selben Fall eine Kündigung nachschieben (nur bei Wiederholungstat). Damit ist keiner der §§ des BetrVG (insbesondere nicht §102) in irgendeiner Form betroffen. Es ist sogar fraglich ob der AG den BR überhaupt über die Abmahnungen in Kenntnis setzen muss da nicht einmal §80 zieht (ist für die Arbeit des BR irrellevant da keine rechtliche Konsequenz zu erwarten ist).
Insofern waren es auch nicht 1. und 2. Abmahnung sonder zwei Abmahnungen zu zwei unabhängigen Verfehlungen (§5 Satz 1 EntgFG und §5 Satz 2 EntgFG). Solange der betreffende AN diese Fehler nicht noch einmal macht kann er die Abmahnungen gelassen hinnehmen. Außerdem ergibt sich aus dem gesagten auch, das die Anzahl der Abmahnungen auch keine Verschlechterung seiner rechtlichen Position darstellt. Ganz im Gegenteil: Zuviele Abmahnungen zu ein und derselben Verfehlungen führen u. U. sogar dazu, das der AG sein Kündigungsrecht verwirkt (der AN kann dann u.U. darauf vertrauen das es auch zukünftig nur Abmahnungen geben wird und keine Kündigung).