Hallo zusammen,

bei einer ausserordentlichen Kümdigung hat der Br das Recht innerhalb 3 Tagen eine Stellungnhame abzugeben.
Jetzt meine Frage zu den 3 Tagen. Zählt der Sonntag mit?
Beispiel: donnerstags erreicht uns die Anhörung zur ausserordentlichen Kündigung, bis wann muss die Stellungnahme dem Arbeitgeber vorliegen?