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Kappung Arbeitszeitkonto am Ende des Quartals rechtens?

K
Kristin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo :)

In meinem Unternehmen gibt es Gleitzeit und ein Arbeitszeitenkonto. Am Ende eines jeden Quartals wird das Arbeitszeitenkonto auf 20 Plusstunden gekappt. Das heisst alle mehr oder weniger freiwilligen geleisteten Mehrstunden fallen weg.

Ist das rechtens? Ich hab dazu leider keine klare Antwort ergoogeln können.

Vielen Grüße Kristin

8.916010

Community-Antworten (10)

N
Nemeth

31.03.2008 um 12:36 Uhr

Hallo Kristin,

gibt es eine BV zum Thema Arbeitszeit / Mehrarbeit / Zeiterfassung ??

K
Kristin

31.03.2008 um 12:39 Uhr

Nein, der Betriebsrat existiert bei uns erst 3 Monate und bei uns gibts weder TV noch BV noch sonst irgendwas ^^

P
packer

31.03.2008 um 13:18 Uhr

hi kristin,

die überstundenfrage ist komplett mitvbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG... d.h. ihr schlagt eurem AG vor, daß ihr eine Betriebsvereinbarung flexible Arbeitszeit verhandeln wollt. Hier besucht ihr erstmal ein seminar "Bertriebsvereinbarungen" und eines über flexible Arbeitszeit. Sollte er hier Schwieriglkeiten machen, dann lehnt ihr zukünftig einfachh alle überstunden ab. hioer muß der AG nämlich die zustimmung des BR einholen... diese quartalsregelung ist so nicht machbar, wenn dieses nicht im arbeitsvertrag der kollegen steht. steht es im arbeitsvertrag, dann solltet ihr euch als BR einen anwalt nehmen und das mal prüfen lassen.

gruß, packer

K
Kristin

31.03.2008 um 13:24 Uhr

hallo packer :)

Das weis ich, allerdings ist eine BV etwas viel für den Anfang und wie du schon gesagt hast, ohne Schulung nicht machbar.

Das Überstunden mitbestimmungspflichtig sind, weis ich auch. Die aufgelaufenen Stunden auf dem Zeitkonto sind aber NICHT angeordnet sondern freiwillig geleistet worden (mehr oder weniger freiwillig, jeder arbeitet mehr wenn die Arbeit da und dringend ist).

Mich interessiert im moment nur, ob es generell rechtens ist diese Stunden auf dem Zeitkonto zu kappen und auf welche Paragraphen ich mich beziehen kann.

Im Arbeitsvertrag steht zu dieser Regelung meines Wissens nichts, es ist halt eine Regelung die so fest steht im Unternehmen.

Viele Grüße Kristin

P
packer

31.03.2008 um 13:32 Uhr

es spielt keine rolle ob hier überstunden freiwillig??? geleistet werden oder ob sie angeordnet werden. alle überstunden sind anzeige- und genehmigungspflichtig. und ohne betriebsvereinbarung habt ihr nun mal nur noch die möglichkeit, alle überstunden bei dem verhalten abzulehen... allso schleunigst schulung und BV, sonst gibt es nur stress! eine regelung "die so feststeht im unternehmen" ist natürlich einseitig und bedarf eurer zustimmung. Sollte er weiterhin so verfahren, dann ist das ein verstoss gegen den § 23 Abs. 3 BetrVG!

Auch die Duldung von freiwillig geleisteten Überstunden kann einen groben Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG darstellen. Wenn der Arbeitgeber seinen Betrieb so organisiert, dass er immer damit rechnen muss, dass Überstunden anfallen, kommt es nicht darauf an, ob er von den Überstunden im jeweiligen konkreten Fall erfährt oder nicht. Hessisches LAG 1.12.1987 – 5 TaBV 98/87 = EzA Nr. 23 zu § 23 BetrVG Ein Verstoß des Arbeitgebers i. S. d. § 23 Abs. 3 BetrVG liegt nicht vor, wenn Mitarbeiter aus eigenem Entschluss Überstunden leisten und der Arbeitgeber dies hinnimmt. Ein grober Verstoß des Arbeitgebers i. S. d. § 23 Abs. 3 BetrVG gegen das in § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG geregelte Mitbestimmungsrecht ist nicht anzunehmen, wenn Eilfälle vorgelegen und Arbeitgeber sowie Betriebsrat für Fälle dieser Art bislang keine vorsorgliche Regelung getroffen haben. LAG Schleswig-Holstein 14.11.1986 – 6 TaBV 12/86 = BB 1987, 901 = NZA 1987, 714

ich hoffe das hilft dir für den anfang. ihr werdet aber wie gesagt nicht drumherumkommen euch hier schnellstens fitzumachen :)

K
Kristin

31.03.2008 um 13:38 Uhr

Hallo Packer,

das heisst also allen ernstes, dass jeder nur noch "Plusstunden" machen darf, wenn der BR das vorher genehmigt hat? Ist das dann eine allgemeine Genehmigung für alle Überstunden die auf dem Konto landen? Ich dachte immer, dass die Genehmigung etwas spezifischer ist, wie z.b. Abteilung XY darf von X bis X soundsoviele Überstunden machen. Oder für das Weihnachtsgeschäft darf die Firma Überstunden machen. Aber für unsere Situation wäre ja eine Art General-Genehmigung notwendig.

Sorry dass ich so viele Fragen stell :)

Grüße Kristin

K
Konrad

31.03.2008 um 13:57 Uhr

Zur konkreten rechtlichen Frage der Stundenkappung:

Ja ! Arbeitgeber kann bei 20 Plusstunden kappen, er könnte auch gar keine Plusstunden annehmen, wenn arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Solange wie @Packer schreibt der Betriebsrat mit AG nichts anderes vereinbart oder regelt. Schulung ist notwendig, natürlich könnt ihr dem AG untersagen Überstunden zu dulden oder anzunehmen. Der BR hat bei allen Überstunden / Mehrarbeit Mitbestimmung !

Die Frage ist doch ob ihr das Rüstzeug habt das auch durch zusetzen?

Habt ihr keine Berater wie Gewerkschaft oder Rechtsanwalt ?

P
packer

31.03.2008 um 14:02 Uhr

kein prob. ist am anfang etwas schwieriger...

ja, allen ernstes seid ihr in jedem! einzelnen! fall von überstunden in der vollen mitbestimmung. die generalvollmacht währe in unserem fall eine betriebsvereinbarung wo die anzahl etc. geregelt wird. diese BV regelt dann auch, daß überstunden nicht! verfallen und bis zu einem bestimmten zeitpunkt abzubauen sind z.b... was sind denn überstundenund was mehrarbeitsstunden bei euch? gibt es vorgaben wie lange man am tag arbeiten muß? generell solltest du auch die 10 std. regelung im ArbZG dir mal anschauen... ihr könntet zb. aber eine regelung finden, daß alle Mehrarbeitsstunden über zwanzig genehmigungspflichtig werden... es gibt hier so viele möglichkeiten etwas zu regeln, daß ich dir wirklich nur wärmstens ans herz legen will hier eine schulung zu besuchen. meine erste schulung war übrigends auch über Betriebsvereinbarungen und nicht übers BetrVG.

K
Kristin

31.03.2008 um 14:14 Uhr

Das Rüstzeug haben wir ohne die Schulung garantiert noch nicht, da wir ja nur so gefährliches halbwissen haben. Die Schulung ist auch schon in der Planung, aber das geht alles nicht so schnell. Gibt ja noch mehr wichtige Themen für die wír auch Schulungen brauchen. Man kann nicht alles gleichzeitig machen ^^

Eigentlich gibts bei uns keine Unterscheidung zwischen mehrarbeit und überstunden, hab nur mal gehört dass es einen Unterschied macht ob Überstunden angeordnet sind, da sie sonst mehrarbeit heissen.

Es gibt so viel zu Regeln, und die Arbeitszeitenregelung ist da echt eine Hammer Aufgabe.

Aber Danke für die Auskünfte, ich denke ich bin jetzt ein wenig schlauer.

Grüße Kristin

DAH
Der alte Heini

01.04.2008 um 19:29 Uhr

Kristin Wenn der AG die Mehrarbeit angenommen hat, so muss er sie auch vergüten und kann nicht einfach einen Teil streichen. Den Anspruch muss aber der betroffene AN selber geltend machen und wenn nötig auch durchsetzen.

Eine BV in genannter Angelegenheit sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden.

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