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Resturlaub auf Arbeitszeitkonto

S
Schere
Jan 2022 bearbeitet

Gleich noch eine Frage:

Wir haben Arbeitszeitkonten, über die jeder Mitarbeiter, wenn er gewisse Spielregeln einhält (Ankündigungsfristen etc.), frei verfügen kann, d.h. man kann Mehr- und Überstunden auf dieses AZK buchen und dann frei verfügen zu welchem Zeitpunkt man sich den Ausgleich verschafft

Lt. Tarif ist es auch möglich Resturlaub, der aus betrieblichen Gründen bis zum 31.03. nicht genommen werden konnte, in Stundenform auf das AZK zu buchen. AG will dies jetzt doch nicht zulassen mit Begründung dies widerspreche dem BUG. Wurde da bei der Tarifverhandlung nicht sorgfältig gearbeitet?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

02.02.2017 um 14:53 Uhr

Ohne den vollständigen Text des TV zu kennen werde ich hier kein TV-bashing betreiben.

Für tariflichen Urlaub der über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgeht sollte man das so regeln können.

R
RoterFaden

02.02.2017 um 16:01 Uhr

AG will dies jetzt doch nicht zulassen mit Begründung dies widerspreche dem BUG. Wurde da bei der Tarifverhandlung nicht sorgfältig gearbeitet?

Und was ist der Vorschlag des AG? Schließlich geht es um Urlaubstage, die aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnten...

G
gironimo

02.02.2017 um 16:23 Uhr

( was ist schon BUG - Doch nicht etwa BUrlG;)

Ich würde erst einmal auf die Anwendung des Tarifs beharren; ggf. die Gewerkschaft einschalten.

Den AG würde ich auffordern, seine Rechtsauffassung im Detail zu erläutern.

P
paula

02.02.2017 um 17:59 Uhr

wir sollten vielleicht erst einmal die Passage aus dem TV kennen...

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