Gleich noch eine Frage:

Wir haben Arbeitszeitkonten, über die jeder Mitarbeiter, wenn er gewisse Spielregeln einhält (Ankündigungsfristen etc.), frei verfügen kann, d.h. man kann Mehr- und Überstunden auf dieses AZK buchen und dann frei verfügen zu welchem Zeitpunkt man sich den Ausgleich verschafft

Lt. Tarif ist es auch möglich Resturlaub, der aus betrieblichen Gründen bis zum 31.03. nicht genommen werden konnte, in Stundenform auf das AZK zu buchen.
AG will dies jetzt doch nicht zulassen mit Begründung dies widerspreche dem BUG. Wurde da bei der Tarifverhandlung nicht sorgfältig gearbeitet?