Werte Kollegen,
es sind viele neue MAs eingestellt worden (meine Frage vom 10.02...). Zusätzlich sollen aber Stamm-MAs in entfernte neue Filialen befristet entsendet werden. Das Wort Entsendung kennt ja das BetrVG nicht: über einen Monat ist Versetzung, klare MB nach §99. Was ist aber mit den von AG vorgeschlagenen Kostenübernahmen der Versetzung, wie Familienheimreisen, Unterbringung, Tagespauschalen etc., Mitbestimmungsrecht? Oder kann er sich der AG auf BGB 315 des einseitigen Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen berufen und die Betroffenen müssen akzeptieren was geboten wird?
Gruß + Danke vorab