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Mitbestimmungsrecht bei Kostenersttungsrichtlinien (Versetzung, Entsendungen)?

B
baldur
Jan 2018 bearbeitet

Werte Kollegen, es sind viele neue MAs eingestellt worden (meine Frage vom 10.02...). Zusätzlich sollen aber Stamm-MAs in entfernte neue Filialen befristet entsendet werden. Das Wort Entsendung kennt ja das BetrVG nicht: über einen Monat ist Versetzung, klare MB nach §99. Was ist aber mit den von AG vorgeschlagenen Kostenübernahmen der Versetzung, wie Familienheimreisen, Unterbringung, Tagespauschalen etc., Mitbestimmungsrecht? Oder kann er sich der AG auf BGB 315 des einseitigen Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen berufen und die Betroffenen müssen akzeptieren was geboten wird? Gruß + Danke vorab

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

30.03.2008 um 23:26 Uhr

@baldur ...das BetrVG kennt aber einen Interessenausgleich.

B
baldur

30.03.2008 um 23:46 Uhr

Danke Kölner, guter Hinweis. Ich kannte das Wort Interessenausgleich nur im Zusammenhang mit Personalabbau. Habe es mir gerade daraufhin genauer angesehen: §111 trifft ja richtig zu. Das war Rettung in Not; hatte Osterurlaub und die BR-Kollegen hatten mir den (nur schwer akzeptablen) AG-Entwurf der Entsendungsrichlinie nach Hause gemailt. So kann ich morgen dem AG gestärkt entgegenhalten und nach §112 ein Interessenausgleich verlangen. Obwohl der 112 (2) mit der Anrufung der Bundesagentur für Arbeit wohl doch eher wieder den Abbau im Hinterkopf hat. Aber sei's drum. Darauf machen wir. Nochmal Danke und Gruß

K
Kölner

30.03.2008 um 23:52 Uhr

@baldur Wieso`? § 112 Abs. 5 Nr. 1 BetrVG ist doch vollkommen korrekt...

B
baldur

31.03.2008 um 00:13 Uhr

Hallo Kölner, komme aus der Danksagung ja garnicht mehr raus: habe zu früh geantwortet; der Absatz (5) Satz 2 Punkt 1 trifft den Nagel wirklich direkt auf den Kopf. Asche auf mein Haupt: ein Blick ins Gesetz verhindert Geschwätz Gruß und schönen Abend, ich glaube wir sind durch

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