Erstellt am 30.03.2008 um 21:26 Uhr von Kölner
@baldur
...das BetrVG kennt aber einen Interessenausgleich.
Erstellt am 30.03.2008 um 21:46 Uhr von baldur
Danke Kölner,
guter Hinweis. Ich kannte das Wort Interessenausgleich nur im Zusammenhang mit Personalabbau. Habe es mir gerade daraufhin genauer angesehen: §111 trifft ja richtig zu. Das war Rettung in Not; hatte Osterurlaub und die BR-Kollegen hatten mir den (nur schwer akzeptablen) AG-Entwurf der Entsendungsrichlinie nach Hause gemailt. So kann ich morgen dem AG gestärkt entgegenhalten und nach §112 ein Interessenausgleich verlangen. Obwohl der 112 (2) mit der Anrufung der Bundesagentur für Arbeit wohl doch eher wieder den Abbau im Hinterkopf hat. Aber sei's drum. Darauf machen wir.
Nochmal Danke und Gruß
Erstellt am 30.03.2008 um 21:52 Uhr von Kölner
@baldur
Wieso`?
§ 112 Abs. 5 Nr. 1 BetrVG ist doch vollkommen korrekt...
Erstellt am 30.03.2008 um 22:13 Uhr von baldur
Hallo Kölner,
komme aus der Danksagung ja garnicht mehr raus: habe zu früh geantwortet; der Absatz (5) Satz 2 Punkt 1 trifft den Nagel wirklich direkt auf den Kopf.
Asche auf mein Haupt: ein Blick ins Gesetz verhindert Geschwätz
Gruß und schönen Abend, ich glaube wir sind durch