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Versetzung/Entsendung Schwesterunternehmen

H
Hulky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

der Arbeitgeber hat erneut ohne uns zu informieren bzw. zu beteiligen eine Kollegin in ein anderes Werk (Schwesterunternehmen) entsendet. Die Kollegin soll ab 28.03. vier Wochen dort arbeiten. Wir haben das durch Zufall erfahren. Welche rechtlichen Schritte können wir gegen den Arbeitgeber/Geschäftsführer unternehmen. Bitte um Info.

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

30.03.2011 um 13:53 Uhr

Hulky, aus meiner Sicht handelt es sich betriebsverfassungsrechtlich um eine Versetzung, auch, wenn es nur 4 Wochen sind, da sich die Arbeitsumstände erheblich ändern.

Was ist zu tun: AG anschreiben, auffordern umgehend das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten und die Maßnahme rückgängig zu machen. Wenn keine Reaktion, per Beschluss Rechtsanwalt beauftragen.

U
Ulrik

30.03.2011 um 14:44 Uhr

Und sollte das Beauftragen eines Rechtsanwaltes noch nicht genügend "Beiteiligungswille" beim AG auslösen, dann ihn noch zusätzlich auf die Bußgeld-Vorschriften den § 119 BetrVG hinweisen.

P
Petrus

30.03.2011 um 15:57 Uhr

@Ulrik: falscher §. Nichtanhörung ist keine BR-Behinderung. Aber trotzdem eine Ordnungswidrigkeit im Werte von bis zu 20000€. Steht in der von Dir erwähnten "Bußgeld-Vorschrift" des §121

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