Erstellt am 30.03.2011 um 11:53 Uhr von nicoline
Hulky,
aus meiner Sicht handelt es sich betriebsverfassungsrechtlich um eine Versetzung, auch, wenn es nur 4 Wochen sind, da sich die Arbeitsumstände erheblich ändern.
Was ist zu tun:
AG anschreiben, auffordern umgehend das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten und die Maßnahme rückgängig zu machen.
Wenn keine Reaktion, per Beschluss Rechtsanwalt beauftragen.
Erstellt am 30.03.2011 um 12:44 Uhr von Ulrik
Und sollte das Beauftragen eines Rechtsanwaltes noch nicht genügend "Beiteiligungswille" beim AG auslösen, dann ihn noch zusätzlich auf die Bußgeld-Vorschriften den § 119 BetrVG hinweisen.
Erstellt am 30.03.2011 um 13:57 Uhr von Petrus
@Ulrik: falscher §. Nichtanhörung ist keine BR-Behinderung. Aber trotzdem eine Ordnungswidrigkeit im Werte von bis zu 20000€. Steht in der von Dir erwähnten "Bußgeld-Vorschrift" des §121