Versetzung/Entsendung Schwesterunternehmen
Hallo Zusammen,
der Arbeitgeber hat erneut ohne uns zu informieren bzw. zu beteiligen eine Kollegin in ein anderes Werk (Schwesterunternehmen) entsendet. Die Kollegin soll ab 28.03. vier Wochen dort arbeiten. Wir haben das durch Zufall erfahren. Welche rechtlichen Schritte können wir gegen den Arbeitgeber/Geschäftsführer unternehmen. Bitte um Info.
Community-Antworten (3)
30.03.2011 um 13:53 Uhr
Hulky, aus meiner Sicht handelt es sich betriebsverfassungsrechtlich um eine Versetzung, auch, wenn es nur 4 Wochen sind, da sich die Arbeitsumstände erheblich ändern.
Was ist zu tun: AG anschreiben, auffordern umgehend das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten und die Maßnahme rückgängig zu machen. Wenn keine Reaktion, per Beschluss Rechtsanwalt beauftragen.
30.03.2011 um 14:44 Uhr
Und sollte das Beauftragen eines Rechtsanwaltes noch nicht genügend "Beiteiligungswille" beim AG auslösen, dann ihn noch zusätzlich auf die Bußgeld-Vorschriften den § 119 BetrVG hinweisen.
30.03.2011 um 15:57 Uhr
@Ulrik: falscher §. Nichtanhörung ist keine BR-Behinderung. Aber trotzdem eine Ordnungswidrigkeit im Werte von bis zu 20000€. Steht in der von Dir erwähnten "Bußgeld-Vorschrift" des §121
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