Hallo,

in unserer Firma(Sparte IT) gab es jetzt die Situation, dass MA sehr kurzfristig aufgefordert worden, eine längere Dienstreiseperiode anzutreten. Diese umfasst einen Zeitraum von 3-4 Monaten, jeweils von Mo-Fr bzw. halbwöchig, an einem anderen Ort bei einer anderen Firma im Büro, innerhalb Deutschlands.
Handelt es sich hierbei um eine Versetzung oder Entsendung? Was sind die genauen Unterschiede zwischen diesen Begriffen? Laut BetrVG §99 hat der AG gegenüber dem BR eine Informationspflicht,
dies war in diesem Fall unterlassen worden.
Wir würden gern eine BV aufsetzen, die
a) dem MA bei derlei anstehenden Reisen eine RECHTZEITIGE Vorabinformation zusichert
b) das ohnehin existierende Informationsrecht des BR noch einmal hevorhebt

Kann jemand evtl. schon auf eine BV verweisen, die eine ähnliche Problematik zum Inhalt hat,
um nicht bei 0 anfangen zu müssen?

jres