Erstellt am 03.09.2008 um 13:13 Uhr von uhu
@Hannes
schaut mal im AN-ÜberlassungsGesetz und im AN-EntsendeGesetz nach; je nachdem, wie der Fall bei euch konkret aussieht; vielleicht ist es ja keine Entsendung sondern eine legale/illegale Überlassung;
Erstellt am 03.09.2008 um 15:11 Uhr von peanuts
Was verstehst Du unter einem anderen Konzernunternehmen? Ein anderes Unternehmen innerhalb des Konzerns?
Unbefristete Konzernleihen entsprechen nicht dem Wortlaut des AÜG, dessen §1 Abs.3 Nr.2 lediglich von einer vorübergehenden AN-Überlassung ausgeht!
"Gibt es dafür gesetzliche Regelungen, wie kann die Entsendung beendet werden?"
Was sagt denn die Kollegin? Vielleicht möchte sie ja wechseln!