Hallo!
Bei uns im Krankenhaus wurde eine Abteilung umstrukturiert( Umstellung auf ein Beleghebammensystem- es soll also keine festangestellten Hebammen mehr geben ). Alle Hebammen wurden gefragt, ob sie sich privat macen und ins Beleghebammensystem einsteigen , allen anderen wurden Änderungskündigungen zum 31.03.2008 gegeben. Der BR hatte damals widersprochen. Eine Hebamme klagte dagegen und gewann jetzt. Am Gründonnerstag wurde uns jetzt eine erneute Änderungskündigung für die Kollegin vorgelegt.
Unser AG will in Berufung gehen. Wir als BR sind immer noch der gleichen Meinung wie damals, als wir die Änderungskündigung ablehnten. Können wir uns den in einen laufenden Gerichtsprozess einbringen? Können wir den AG auch auf unsere bedenken hinsichtlich der Kosten eines Prozesses hinweisen? Sollten wir uns eine rechtliche beratung nehmen, um nichts falsch zu machen?
Für Hinweise wären wir sehr dankbar!!!!!!!