Einer unserer Kollegen hat eine Lohnpfändung am Laufen.
Nun wurde am 20.02 sein 1. Kinde geboren, wodruch sich die Pfändungsfreigrenze ja nach oben hin verändert.
Er hatte in der Zeit vom 19. - 31.02 Urlaub, der aufgrund der Geburt vom Arbeitgeber gewährt wurde - dieser wusste also Bescheid.

Da Geburtsurkunden nicht im Krankenhaus, sondern im jeweiligen Kreiverwaltungsreferat ausgestellt werden, und diese etwa 10 Tage für diese benötigen, konnte die Geburtsurkunde erst am 03.03 beim Arbeitgeber nachgereicht werden.

Für den Monat Februar wurde nun das Gehalt nach der alten Grenze überwiese (deutlich weniger) obwohl das Kind am 20.02 auf die Welt gekommen ist.

Meine Frage ist nun, in wie weit dies zulässig ist, bzw. ob der entsprechende Kollege Anspruch auf den ansonsten mehr zu überweisenden Betrag hat. Die Pfändung wurde vom Arbeitgeber bereits an den Gläubiger abgeführt.