Widerrechliche Einmischung, Aufstachelung und Ausschluss der BR bei der Sitzung
Hi Forum, Bei einem Gespräch, wo Vertreter der Geschäftsführung, Objektleiterin, Vorarbeiterin und Vier Damen des Bettenaufbereitungsdienstes zugegen waren, wobei zwei von den vier Damen Betriebsrätinnen sind, tauchten Themen auf, die anschließend zur schriftlichen Beschwerde von den beiden Bettenfrauen gegenüber den beiden Betriebsrätinnen (Betroffene) führten. Die schriftliche Beschwerde wurde der Betriebsratvorsitzende überreicht. Bei der am 11.03.2008 stattgefundenen Betriebsratsitzung, wo auch zwei Vertreter der Gewerkschaft IG Bau in Duisburg zugegen war, entgegnete Herr Wolfgang Specht IG BAU, es müsse eine Betribsratsitzung stattfinden am 18.03.2008, wobei die beiden betroffenen BR nicht an der Sitzung teinehmen dürfen, sondern an Ihrer Stelle 2 Ersatzmitglieder. Hierbei ist noch zu bemerken, dass der Betriebsrat Malteser Clien Service GmbH Duisburg im Malteser Krankenhaus vor 3 Wochen neu gegründet worden ist. Herr Specht wurde nicht geladen und mischte sich in innerbetriebliche Angelegenheiten ein, die Ihn nichts angingen.
Community-Antworten (1)
14.03.2008 um 16:24 Uhr
Nach § 84 BetrVG muss der BR über Beschwerden von Beschäftigten, die meinen sie würden von anderen Arbeitnehmern oder vom Arbeitgeber benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeeinträchtigt, beraten und per Beschluss entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist.
Ein wirksamer BR-Beschluss kann nur gefasst werden, wenn das Thema vorher auf der Tagesordnung der Einladung stand. War also das Thema nicht auf der Tagesordnung für den 11.3., dann muss es für die nächste BR-Sitzung auf die Tagesordnung, sonst könnt ihr darüber nicht wirksam diskutieren und entscheiden.
Die beiden betroffenen BR-Mitglieder können ebenso wie die beiden Arbeitnehmerinnen, die sich beschwert haben, vom Br angehört werden. Anschließend müssen sie dann aber alle raus und die Diskussion und Abstimmung findet ohne die betroffenen personen statt. Die beiden betroffenen BR-Mitglieder sind für diesen Tagesordnungspunkt an der Teilnahme der BR-Sitzung gehindert, sio dass für diesen Tagesordnungspunkt zwei Ersatzmitglieder hinzu zu ziehen sind. Nach dem Beschluss gehen dann zum nächsten Tagesornungspunkt die Ersatzmitglieder wieder und die beiden BR-Mitglieder nehmen am Rest der Sitzung teil.
Offensichtlich hat euch der Gewerkschaftsvertreter nur auf die gesetzlichen Voraussetzungen hingewiesen, damit ihr alles so macht, dass es auch rechtlichen Bestand hat. Warum also so ablehnend gegen diese Hilfe? Gerade als neuer Betriebsrat ist es doch eigentlich gut, wenn man jemand Erfahrenes fragen kann. Ansonsten kann ein Gewerkschaftsmitglied auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des BR an den BR-Sitzungen beratend teilnehmen (§ 31 BetrVG)
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