Erstellt am 26.04.2019 um 13:43 Uhr von celestro
"Reicht das für ein Ausschlussverfahren?"
Meiner Ansicht nach "nein".
"Der Betriebsausschuss überträgt meinem Ausschuss eine Aufgabe abzuarbeiten."
Bin kein Experte, aber seit wann kann ein Ausschuss, Arbeit auf einen anderen Ausschuss übertragen?
P.S. Ich würde Dich aber ggf. aus diesem Ausschuss abziehen. Denn wenn die Arbeit mit Mehrheit beschlossen wurde, sollte man sich auch daran beteiligen, wenn man Sie nicht gut findet.
Erstellt am 26.04.2019 um 14:24 Uhr von alterMann
Kladibo, meinst Du wirklich ein Ausschlussverfahren, also die Entfernung aus dem Betriebsrat? Da wäre das von Dir beschriebene Verhalten sicher nicht ausreichend.
Da es sich bei einem Ausschluss quasi um die "Höchsstrafe" für BRM handelt, müssten andere Möglichkeiten ausgeschlossen sein. In Deinem Fall wäre das "Problem" ja schon erledigt, wenn die Zusammensetzung in Deinem Ausschuss neu gewählt würde.
Mal ganz abgesehen davon, dass der Betriebsausschuss bestimmte festzulegende Aufgaben der laufenden Geschäftsführung übertragen bekommt - und da gehört die Beauftragung anderer Ausschüsse wohl kaum dazu. Jedenfalls kann ich mir dazu gerade kein Beispiel denken.
Ihr habt da wohl ein Kommunikationsproblem, oder?
Erstellt am 26.04.2019 um 16:10 Uhr von Kjarrigan
Naja, ich stele mir eher die Frage, warum lasse ich mich in einem Ausschuss wählen, um dann dort nicht mitzuarbeiten?
Aber es soll ja auch BRM geben, die sich nicht in den BR wählen lassen, weil sie BR Arbeit oder etwas für die MA erreichen wollen, sondern weil ..... (ja warum eigentlich :) (rein rhetorische Frage)
Erstellt am 26.04.2019 um 21:07 Uhr von Dummerhund
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsausschuss/