Der Betriebsausschuss überträgt meinem Ausschuss eine Aufgabe abzuarbeiten. Ich beteilige mich nicht an der Abarbeitung, weil sie in meinen Augen nicht zweckdienlich ist. Dies habe ich bei der Diskussion darum öfters kundgetan. Ich störe nicht die Abarbeitung durch andere Mitglieder, und ich trage meine Meinung auch nicht in die Betriebsöffentlichkeit geschweige denn Öffentlichkeit. Reicht das für ein Ausschlussverfahren?