Hallo!
Ab heute hat jeder MA für sein E-Mail Postfach eine Speicherplatzbegrenzung zugeteilt bekommen. Hierbei gibt es Abstufungen: 100 MB, 256 MB und 516 MB. Bei Erreichen der Obergrenze können keine E-Mails mehr versendet werden, bis der User "aufgeräumt" hat, d.h. seine E-Mails archiviert hat. Die Archivierung muss auf dem Haupserver vorgenommen werden, damit sie ins Back-up einfließen kann. Das Archiv kann aber doch vom Admin eingesehen werden, oder? Kann / muss man das Archiv mit Passwort userbezogen absichern? Ist die Einführung der Maßnahme überhaupt mitbestimmungspflichtig, d. h. hätte der BR nicht VORHER darüber informiert werden müssen?