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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Compliance Mail Account

G
gerecht123
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unsere GL hat uns eine BV geschickt wo ganz klar geregelt steht das man an den Compliance Beauftragen heranzutreten hat uns dieser dann die GL und BR informiert sobald eine Anfangsverdacht besteht. Wir haben die BV noch nicht unterschrieben aber die GL hat schon ein Mail Account eingerichtet der sogar schon aktiv ist. Zugriff zu diesem Account hat der Beauftrage und die Personalleiterin. Wir haben den Account vorerst gesperrt weil ohne gültige BV gibt es auch kein Compliance und somit auch keine Mail Account. Wir würden deshalb zur rede gestellt und die GL besteht darauf diese wieder zu aktivieren und das die Personalchefin auch wieder darauf zugriff haben kann/soll. Ist das rechtens? Oder darf ausschließlich alleine der Beauftragte dazu Zugang haben?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

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Community-Antworten (6)

G
ganther

11.03.2021 um 11:13 Uhr

"Wir haben den Account vorerst gesperrt" wie kann der BR der Account sperren? Wenn dann kann der BR den AG auffordern es zu tun, aber selber aktiv werden?

C
celestro

11.03.2021 um 11:33 Uhr

Finde es eigentlich gut, das der BR in der IT anruft und die "den Saft abdrehen".

Zum Thema: "von was für einem Anfangsverdacht reden wir hier"? Die AN sollten nun wirklich selbst entscheiden, ob sie jemanden informieren, oder nicht. Der Zugriff wird über die BV geregelt ... wenn bei diesem Compliance Account etwas vernünftiges rumkommen soll, würde ich den Zugriff auf den Beauftragten beschränken. Wenn die Mitarbeiter wissen, dass die Personalchefin mitliest, wird die Menge an Meldungen sicher deutlich geringer sein, als wenn es eine "neutrale" Stelle ist.

K
kratzbürste

11.03.2021 um 13:35 Uhr

Ich finde, ihr habt richtig gehandelt. Und eine entsprechende BV muss ja erst einmal ausgehandelt werden. Das kann dauern. Da ja hier auch Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte betroffen sind, würde ich auf jeden Fall einen Sachverständigen hinzuziehen. (Oder muss das jetzt SachverständigerIn heißen).

E
enigmathika

11.03.2021 um 13:54 Uhr

@Kratzbürste: Das heißt jetzt Sachverstand. ?

D
DummerHund

11.03.2021 um 14:18 Uhr

Ich bin da voll und ganz bei celestro. In einer BV sollte zunächst einmal ganz klar geregelt sein wer Schreib und Leserechte hat. Auch schauen wo evtl. Verknüpfungen zu anderen Programmen sind. Dem AG auch klar machen das wenn er das Programm Eigenständig wieder frei schaltet bevor eine BV unterschrieben ist von beiden Seiten, ihr durch einen Anwalt bei Gericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen werdet.

P
paula

11.03.2021 um 16:04 Uhr

"....weil ohne gültige BV gibt es auch kein Compliance und somit auch keine Mail Account." keine Ahnung wie Eure BV zum Mailprogramm ist, aber nicht das einzelne Postfach ist eine technische Einrichtung und sondern das Mailsystem insgesamt. Also auf welcher Basis ist dieses System geregelt und hat danach der BR ein MBR für die Einrichtung jedes einzelnen Postfachs? Ansonsten ist bei Compliance insbesondere das MBR des § 87 Abs. 1 Nr1 BetrVG betroffen. darüber muss der AG mit euch sprechen und auch wie man ein solches Meldeverfahren läuft. Wenn der AG diese Regelung nicht herbeiführt, darf das Meldeverfahren nicht genutzt werden

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