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Mitarbeitergespräche

I
Iylemi
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich möchte zu dem oben genannten Thema ein Paar Fragen stellen. Unser Niederlassungsleiter hat seine Schichtleiter beauftragt im Betrieb mit den Mitarbeitern ein Gespräch zu führen, wo diese Kollegen ihren Unmut oder nicht auslassen konnten. Diese Gespräche waren nicht angekündigt und auch nicht angehört. Diese Gespräche waren wohl unsystematisch und nicht Systemgeführt. Leider ist bei manchen Kollegen herausgekommen, dass deren Teamleiter(Betriebsratsmitglied) nicht zufriedenstellend um die Bedürfnisse dieser Kollegen eingeht. Danach wurde mit dem Teamleiter gesprochen und Abstellmaßnahmen für die unglücklichen Mitarbeiter gefordert. Der Teamleiter/Betriebsratskollege möchte das per Unterlassung anfechten.

Frage 1. Darf der AG einfach so "Fürsorgegespräche" führen? Frage 2. Welche Chancen hat der Kollege, wenn es um ihn als Teamleiter geht? Frage 3. Was kann das Gremium tun?

Ich danke euch schon mal für die Unterstützung.

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Community-Antworten (8)

M
Milchknilch

02.10.2019 um 14:49 Uhr

Punkt 1: Natürlich darf der AG das. Deutschland ist ein freies Land. Es ist sogar sehr sinnvoll solche Gespräche regelmäßig zu führen.

Punkt 2: Was möchte der Teamleiter anfechten? Dass ein Mitarbeiter mit ihm unzufrieden ist? Wenn er Kritik nicht ab kann sollte er sich überlegen, ob er den richtigen Job hat.

Punkt 3: Nichts. Hallo? Wir reden hier von GESPRÄCHEN. Nichts weiter.

K
kratzbürste

02.10.2019 um 14:58 Uhr

Der/die Mitarbeiter haben immer die Möglichkeit bei personalgesprächen ein BR Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Das sollten die Kollegen wissen.

Mit dem Chef würde ich mal den Punkt der vertrauensvollen Zusammenarbeit diskutieren.

R
rsddbr

02.10.2019 um 15:06 Uhr

"Danach wurde mit dem Teamleiter gesprochen und Abstellmaßnahmen für die unglücklichen Mitarbeiter gefordert. Der Teamleiter/Betriebsratskollege möchte das per Unterlassung anfechten."

D.h., dass ein BRM eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die von ihm vertretenen AN verhindern möchte? Dieses BRM sollte zurücktreten, kündigen, in Staub zerfallen (möglichst kein Feinstaub) und aus den Geschichtsbüchern gestrichen werden. Oder so ähnlich.

C
celestro

02.10.2019 um 15:14 Uhr

"Der/die Mitarbeiter haben immer die Möglichkeit bei personalgesprächen ein BR Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen (§ 82 Abs. 2 BetrVG)."

Schauen wir doch mal:

"Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."

Kann nicht erkennen, wo die geführten Gespräche unter diesen § fallen sollen.

P
paula

02.10.2019 um 15:30 Uhr

der AG hat hier eine der originärsten Aufgaben erfüllt: FÜHRUNG! Ich kenne BRs die wären froh, wenn sich AG mal mit der Situation der Beschäftigten beschäftigen würde. Nein ich sehe dabei auch keinerlei MBR

K
kratzbürste

02.10.2019 um 16:15 Uhr

Celesto- Seminar besuchen!

P
Pjöööng

02.10.2019 um 16:30 Uhr

Zitat (Katzbürste): "Celesto- Seminar besuchen!"

Ne ne! Mir müsstest Du in diesem Falle das Gleiche empfehlen und dann müsste ich mit Celestro zusammen ... ne, das geht gar nicht! Vielleicht gehst Du besser auf das Seminar!

C
celestro

02.10.2019 um 16:36 Uhr

"und dann müsste ich mit Celestro zusammen ... ne, das geht gar nicht!"

Wieso nicht? Vielleicht verstehen wir einander dann besser und das käme dann auch dem Forum zugute. :angel:

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