Mitarbeitergespräch
Hallo ich bin selbst kein BR aber ich brauche info von ihnen daher wir im mom kein BR im betrib haben und zwar ich habe bisschen probleme mit mein vorgesetzer daher versucht er beim jedem klein fehler mit mir geschpräch zu fuhren morgen hab ich ein wue soll ich mich da reagieren was fur rechte ich da habe und zwar ich mochte mein vorgesetzer ofizzel beschwerden wie soll ich das machen weil er jeden mitarbeiter nicht gleich behandelt Danke voraus
Community-Antworten (4)
20.01.2012 um 08:49 Uhr
Hallo,
ohne Betriebsrat ist es natürlich sehr bitter. Ich würde Dir raten, in dem Gespräch sehr vorsichtig zu reagieren. Merke Dir so gut es geht den Inhalt des Gespräches und wenn es nicht gut gelaufen ist, würde ich zur Gewerkschaft gehen und mich dort beraten lassen. Wobei ich natürlich für Dich hoffe, das Du dort Mitglied bist.
Sei freundlich gegrüßt
Zardoz
20.01.2012 um 12:25 Uhr
Danke für halbes info :)) ich hatte noch zweite frage da drin ofizlle vorgesezter beschwerden wo? Wie? Was kann danach passieren usw
20.01.2012 um 14:46 Uhr
Raynal, auch für Betriebe ohne BR gelten einige § des BetrVG, z.B. der:
§ 84 Beschwerderecht (1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. (2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen. (3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Also:
wo?
Bei den zuständigen Stellen, wer auch immer das ist. Im Zweifelsfalle die Personalabteilung, der Personalchef, aber auch die Geschäftsführer, wobei die i.d.R. mit so was nicht belästigt werden wollen.
Wie?
Hingehen, Beschweren. Oder einen Brief hinschicken, oder wie es Dir gefällt.
Was kann danach passieren
In Bezug auf die Beschwerde: Der AG muss sich darum kümmern und Dir darüber bescheid geben, ggf. abhelfen. In Bezug auf Dich: Nach Abs. 3 darf Dir nichts negatives passieren. Nur leider sieht die Realität anders aus. In Bezug auf diesen § könntest Du ein Arbeitsgerichtsverfahren einleiten wenn man Dich entgegen diesem § nach Deiner Beschwerde benachteiligt, aber wer tut das schon?
21.01.2012 um 17:10 Uhr
Ich danke ihnen für den info
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