Erstellt am 14.07.2011 um 17:05 Uhr von Kurzarbeiter
Lese mal hier:
https:www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/#c1489
und
http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.4689&id=7161&year=0
Wichtig ist aber, die eine strittige Frage der Mitbestimmung.
Auszu der Webseite oben hierzu:
Mitbestimmung nur bei Kollektivbezug
Ihr Mitbestimmungsrecht greift allerdings nur, wenn die Krankenrückkehrgespräche in formalisierter Form durchgeführt werden und einen kollektiven Bezug haben. Daran fehlt es beispielsweise, wenn ein Vorgesetzter sich nur beiläufig über den Gesundheitszustand eines wieder genesenen Kollegen erkundigt. Ansonsten gilt: Ohne Ihre Zustimmung darf Ihr Arbeitgeber Krankenrückkehrgespräche nicht durchführen. Nach einer Grundsatzentscheidung des BAG bestimmen Sie als Betriebsrat mit, weil es um das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung selbst geht. Achten Sie vor allem darauf, dass keine Nachfragen und sonstige Nachforschungen erfolgen, die den Persönlichkeitsbereich berühren. Insbesondere dürfen nur solche Fragen zugelassen werden, die auf betriebliche Krankheitsursachen abzielen.
Entscheidend also: Wird das Krankenrückkehrgespräch formalisiert, also gleichem Ablauf bei allen AN, durchgeführt! Wenn ja, dann § 87 (1)
Erstellt am 16.07.2011 um 03:26 Uhr von Plumperquatsch
Hallo!
Was ihr kurzfristig machen könnt, ist eure Belegschaft zu informieren, dass sie das Recht hat ein Betriebsratmitglied zu dem Gespräch mitzunehmen. Da überlegt sich der Arbeitgeber vielleicht, ob er allzu detaillierte Fragen stellt!
Erstellt am 17.07.2011 um 18:02 Uhr von privatsekretär
Hallo, vielleicht hat eure GL hier auch was missverstanden. Seit 2004 ist es nämlich Gesetz, AN nach 6wöchiger AU zu einem sogenannten BEM-Gespräch einzuladen. (Betriebliche Eingliederungsmaßnahme) hat aber mit dem Hamburger Modell nichts zu tun, das ist die Eingliederung, die aus ärztlicher Sicht angestoßen wird. Bei diesem BEM-Gespräch ist der AN, ein Mitglied des BR, evtl. ein Schwerbehindertenvertreter, der AL oder disziplinarische Vorgesetzte und ein Mitglied der GL dabei. Bei diesem Gespräch darf es aber nur darum gehen, was der AG tun kann, um dem AN bei der vorliegenden Erkrankung zu helfen. Es dürfen keine Fragen zu Art der Erkrankung, Prognose etc. gestellt werden. Beispiel: Ein AN hat z.B. einen Bandscheibenvorfall, hat einen sitzenden Arbeitsplatz und es wäre ihm geholfen, einen verstellbaren Bürotisch sowie einen besseren Bürostuhl zu bekommen.
Dann sagt der AN diese dem AG (ohne die Diagnose seiner Erkrankung preisgeben zu müssen, er kann es zwar freiwillig kann aber nicht bezwungen werden). Die Kosten für diese Maßnahmen muß im übrigen nicht der AG stemmen, sondern dafür gibt es z.B. das Integrationsamt (übers Arbeitsamt). Google mal nach BEM du erhältst viele Infos.