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Mitarbeitergespräch

T
tassekaffee
Aug 2017 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem: Ein MA stört massiv den Betriebsfrieden. Er hat schon 5 Abmahnungen darunter Umgang mit Mitarbeiter/Kollegen. Es wird ein Gespräch stattfinden in dem Der Vorstand anwesend sein wird. Wie kann ich in diesem Gespräch agieren? Wann darf ich das Wort ergreifen. Wir erwarten dass der MA unter Umständen auch gegen den BR geht und die Firma schlecht machen will. Was kann ich dann tun. Dieses Gespräch hat ja nur mit seinem Umgang mit den Kollegen zu tun.

Bitte schnell helfen :-) das Gespräch ist Morgen

Liebe Grüße

2.075039

Community-Antworten (39)

M
Moreno

21.01.2016 um 19:25 Uhr

Steh grad auf dem Schlauch was soll das denn für ein Gespräch sein? Entweder nimmt der AN ein BRM seiner Wahl zu so einem Gespräch mit oder der BR hat da nix zu suchen. Wenn der AG den Kollegen rausschmeissen will muss er Euch anhören.

T
tassekaffee

21.01.2016 um 20:08 Uhr

Der MA wünschte den BR. Meine Frage ist: Wie/Wann darf ich als BR eingreifen? z.B. MA bleibt nicht ruhig sondern wird laut oder AG macht Vorhaltungen die nich tbewießen sind. Ich bin neu im BR daher diese Fragen. Stehe ich dem MA nur bei oder darf ich eingreifen? Evtl. das Gespräch beenden. MA wird unter Umständen gegen BR gehen - ein bestimmtes Mitglied -

G
Globus

21.01.2016 um 21:14 Uhr

Mit so wenig Infos ist es halt schwierig etwas zu raten, oder zu beraten... Stell dir mal vor, es gibt ja Wetterprogramme, die sind angewiesen auf infos, bekommen die diese nicht, werden die das Wetter falsch vorhersagen...

Ähnlich ist es bei BR Angelegenheiten, um so genauere Infos zur Verfügung stehen, um so genauer können Tips sein. Dieses fehlt hier bei deiner Anfrage...

Worum geht es genau? Warum ist ein BRM involviert? Wie genau stört der AN den Betriebsfrieden und warum ist der BR da nicht schon zuvor eingeschritten? oder der AG?

Was ist sinn der Unterhaltung? Und mir fallen wohl noch 20 weitere Fragen ein... Gib uns Input und du bekommst sicherlich fachlich fundierten output der User hier...

T
tassekaffee

21.01.2016 um 21:38 Uhr

Also gut :-)

BR wurde früher schon eingeschalten. Es gab auch schon viele Abmahnungen. Letzte Vorkommnisse sind beleidigungen der Kollegen wie z.B. fette Sau usw... Es ist im Moment nur ein MA bereit mit diesem MA zusammen zu arbeiten. Alle anderen haben Angst vor diesem MA. Zudem macht dieser den AG bei den anderen MA schlecht. Darum hat sich jetzt der Vorstand eingeschalten und möchte ein Gespräch. Der AG muss lt.meinen Infos erstmal eine Konfliktlösung anbieten bevor er ordentlich kündigen kann und ich vermute das dies morgen geschieht. Lt. Dem betreffendem MA hätte ein BRM nicht richtig reagiert.Ich muss nochmal nachfragen um was es da ging. Um zu erklären wie sich der BR zusammensetzt: 7er BR von 6 kleinen Firmen.von drei Firmen je 2BRM von einer 1 BRM von den anderen Firmen kein BRM. Ich bin aus einer anderen Fima als neutrales BRM. Mehr kann ich nicht sagen....hoffe ich bekomme trotzdem Tips wie ich mich als BR in diesem Gespräch verhalten soll. Was ich darf und was ich auf jedem Fall unterlassen muss. Kann man mir helfen?

G
Globus

21.01.2016 um 21:54 Uhr

Na, wenn du (was eigentlich deine Pflicht ist) dem AN unterstützend zur seite stehen willst, machst du was erstmal deine Aufgabe ist. Zuhören, notieren, und ggf dem AN mitteilen, dass er auf die oder die Frage nicht unbedingt antworten muss. Das Mitarbeitergespräch ist kein Verhör, man hört sich an und reagiert nicht zwangsläufig. Allerdings gestehe ich, dass wenn ich ab und an mal bei einem solchen Gespräch dabei bin, mich durchaus auch einbringe, mit solchen Floskeln "das gehört hier jetzt nicht hin" oder "Warum ist das jetzt hier Thema?", oder aber unter Umständen auch "ok, die Meinung des AG ist jetzt bekannt, damit es nciht weiter ausufert empfehle ich, dass wir das jetzt hier beenden und ggf zu einem späteren Termin fortsetzen."

Im Anschluss muß das Gespräch mit dem AN gesucht werden - frei nach em Motto "bitte lass uns drüber reden was da eben abging, damit ich best möglich helfen kann"

Auch könntest du in dem speziellen Fall anregen, die weitere Besprechung zu verschieben, um dich selber weiter sachkundig zu machen...

Bitte bedenke aber, dass du nicht der Anwalt des AN bist. Dein Job ist es zuzuhören und ggf einzugreifen...

Wenn sowas in unserem Betrieb wäre, würde ich (in unserer betrieblichen Situation) vermutlich sagen: "Chef, wo genau ist jetzt dein Problem. Du hast fünf mal abgemahnt... worüber reden wir hier? willst du jetzt kündigen, oder was?"

Wenn er das bestätigt, würde ich dann sagen, hmmm, Kollege, nimm dir einen Anwalt und sei ganz entspannt...

Aber unser Betrieb ist vielleicht nciht vergleichbar mit jedem anderen ;-)

T
tassekaffee

21.01.2016 um 22:07 Uhr

Danke! Das hat mir schon geholfen :-) Natürlich bin ich für den AN da und weiß jetzt das ich solche Floskeln zur Not anwenden kann. Das gibt mir eteas Sicherheit :-)

G
Globus

21.01.2016 um 22:10 Uhr

aber vorsicht, du verschiebst eventuell nur das problem - es sollte Thema in der nächsten BR Sitzung werden... Und da sollten dann die Möglichkeiten der Findung der Ursache betrieben werden... Warum rastet der Kollege immer aus? was bewegt ihn dazu? Sind es eventuell betriebliche Belange? Wird er vielleicht gemobgt, ohne dass er es als solches selbst erkennt?

Die Arbeit von dir und euerm Gremium beginnt erst mit diesem Gespräch - enden kann sie durchaus ganz wo anders....

T
tassekaffee

21.01.2016 um 22:13 Uhr

Ja das werden wir tun!

G
Globus

21.01.2016 um 22:22 Uhr

viel Erfolg!

M
Moreno

21.01.2016 um 22:24 Uhr

,,Nimm Dir nen Anwalt und sei ganz entspannt'' das würde ich jetzt nicht sagen! Kenn auch die wenigsten AN die entspannt sind wenn sie gekündigt werden! Und wenn jemand fünf mal abgemahnt ist und weiterhin lustig andere Arbeitnehmer beleidigt brauch sich auch nicht wundern wenn er dann mal auf der Strasse sitzt!

G
Globus

21.01.2016 um 22:31 Uhr

Na, damit habe ich jetzt gerechnet - und genau darum habe ich es so formuliert... Witzig... Mit der Aussage, dass er entspannt sein soll meinte ich nciht, dass er nciht gekündigt werden kann... oder wird oder wie auch immer... in der Sitzuation sollte man aber immer entspannt sein - gerade, wenn man dazu neigt, kolerisch zu werden... ergo, situationsbedingt ist es bei einem solchen AN durchaus angebracht ihm mitzuteilen dass er entspannt bleiben soll...

G
Globus

21.01.2016 um 22:42 Uhr

Sorry, wegen neuer Antwort, ist aber wichtig...

Kannst du dir vorstellen, dass BRM ggf bluffen? Einen Fall hatten wir bei uns einmal wo der AG auch so ein Gespräch wollte - ich war als BRM anwesend, und es kam raus, dass er in der Tat gekündigt werden sollte... Da sprach ich ähnlich. Ich sagte "och, bleib ganz enspannt, du hast eine Arbeitsrechtsschutz, der Betriebsrat wird garantiert der Kündigung widersprechen usw usw usw" dann habe ich dem AG vorgerechnet, was er vermutlich zahlen müßte wenn es zum Gütetermin bezahlen muß... inklu seine Anwaltskosten... und als ich dann sagte, dass der AN den Vergleich eben nciht annehmen muss... und es weiter geht.... hmmm ich habe ihm die betriebswirtschaftlichen Argumente aufgezeigt... Und was soll ich dir sagen, unser AG hat seltsamer Weise das interesse verloren, den Kollegen zu kündigen...

T
tassekaffee

21.01.2016 um 22:47 Uhr

Meinst du mich?

M
Moreno

21.01.2016 um 23:15 Uhr

Ach Globus ist ja ganz toll was Du hier erzählst und der Arbeitnehmer läuft weiterhin rum und beleidigt andere Mitarbeiter weil der Chef nicht kündigen will. Ein garantierter Widerspruch vom Betriebsrat bei Beleidigungen wie fette Sau und so weiter würde ich diesem Arbeitnehmer bestimmt nicht in Aussicht stellen!

C
celestro

22.01.2016 um 14:22 Uhr

Ich hoffe ja mal, das Globus zwar "einen Fall" meinte, aber keinen vergleichbaren. Denn ein BR-Mitglied, welches sich so für einen AN unter den Voraussetzungen einsetzt, macht meiner Meinung nach etwas falsch. Denn man sollte nicht nur auf das wohl des Einzelnen MA achten, sondern auch auf das Wohl der Anderen.

G
Globus

22.01.2016 um 16:15 Uhr

Hmmm, also grundsätzlich ging es hier doch um die Frage, was das BRM machen kann, und wie es sich verhalten soll... Um die Sache als solches ging es noch nicht mal. Aus diesem Grund verstehe ich gerade eure Einwände nicht.

Auf jeden Fall würde ich mich erstmal nicht vor den Karren des AG spannen lassen. Also auch hier ruhig aggieren. Und ich sag mal so, wenn er grundsätzlich und andauernd massiv beleidigt und den Betriebsfrieden massiv stört, dann hätte der BR schon lange Kenntnis davon. Durch die ganzen Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen. Dann hätte man sich in der Tat mit dem §104 BetrVG auseinander setzen müssen. Ich erkenne das aber hier noch nicht.

Eigentlich interessiert mich aber viel mehr, was aus dem Gespräch heute heraus gekommen ist... in welche Richtung es lief...

T
tassekaffee

22.01.2016 um 20:39 Uhr

Hall Zusammen, Haben uns vorher getroffen mit dem AN und über alles gesprochen. Er gab alles zu. Akzeptiert die Meinungender kKollegen nicht ds sie seiner Meinung nach nicht die richtige Ausbildung haben.

Während dem Gespräch blieben alle ruhig und sachlich. Am Ende sagte AG: Wir sind gewillt heute ihnen eine Kündigung auszusprechen. AN sagte wenn dss so ist soll es so sein. AG: wirkkönnen ihnen auch eine Auflösung des Arbeitsvertrages geben. AG und AN einigten sich dass AN eine Auflösung zugeschickt wird, er sich das durchliest und sie sich noch einmal zusammen setzen.

Wir haben nach dem Gespräch uns nochmal zusammen gesetzt. Jetzt sein Anliegen: Was ist für ihn vorteilhafter Kündigung oder das auflösen des Arbeitsverhältnis? Abfindung? Überstunden? Urlaub? Ich frag hier mal, werde mich aber noch anderweitig erkundigen ;-)

J
jorojo

23.01.2016 um 12:13 Uhr

Hallo tassekaffee

Hier einen Rat zu geben ist sehr schwierig.

Wie lange ist die Kündigunsfrist? Wie schnell kann der AN einen neuen Job erhalten ? Abfindung ist in beiden Fällen Verhandlungssache, unsw. Für Urlaub und Überstunden gibt es bestimmt irgendwelche Regelungen ? (gesetzlich und/oder tariflich) Ich brauche darauf keine Antwort sondern es sollte ein Denkanstoss sein. Die beste Lösung ist hier, wie schon oft hier schon beschrieben Gewerkschaft oder Rechtsanwalt für Arbeitsrecht , vielleicht kann das schon alles mit einem Beratungsgespräch (ca 150 - 200 € wenn keine Rechtschutzversicherung besteht) geklärt werden.

Gruß jorojo

N
nicoline

23.01.2016 um 12:38 Uhr

Abfindung: er hat primär keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Der AG könnte freiwillig zahlen, um ihn ohne weitere Kosten loszuwerden. Ggf. könnte eine Abfindung Ergebnis eines KüSchu Prozesses sein.

Urlaub: ist zu gewähren, ggf. abzugelten, also auszuzahlen, es sei denn, der AG entscheidet sich für eine unwiderruflich Freistellung, da werden Urlaub und Überstunden in der Regel angerechnet.

Überstunden: sind je nach arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher oder betrieblicher Regelung in Freizeit oder finanziell auszugleichen.

Bei deiner Schilderung ist davon auszugehen, dass der AG verhaltensbedingt kündigen wird. Das wird aller Wahrscheinlichkeit nach, genau wie ein Auflösungsvertrag, zu einer Sperre beim ALG führen.

Das Beste für den AN ist tatsächlich, dass er sich rechtlich beraten lässt.

T
tassekaffee

23.01.2016 um 13:57 Uhr

Hm...also Überstunden verfallen nicht bei Kündigung und auch nicht bei einem Auflösungsvertrag. Und bei beiden kann er eine Sperre des ALG bekommen. Hab ich das richtig verstanden? Was würde bei einem neuem AG besser ausschauen?

Er wird sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Habe ihm aber versprochen dass ich am WE noch Infos einhole.

B
blackjack

23.01.2016 um 14:45 Uhr

Was würde bei einem neuem AG besser ausschauen?

Eigenkündigung.

T
tassekaffee

23.01.2016 um 18:10 Uhr

Vielen Dank an alle!

Gruß

G
Globus

23.01.2016 um 19:33 Uhr

Und jetzt werde ich wohl gesteinigt...

"Am Ende sagte AG: Wir sind gewillt heute ihnen eine Kündigung auszusprechen."

Ohne vorherige Anhörung des BR? Interessant... soll der AG kündigen - ich vermute er wird den BR im Vorfeld nciht ordentlich anhören...

Ergo hat eine Kündigungsschutzklage wenn der BR richtig aggiert, zumindest im Gütetermin eine Abfindung bringen... und eben keine Sperre vom Arbeitsamt!!!

J
jorojo

23.01.2016 um 21:53 Uhr

Hallo blackjack

Du machst hier ein neues Fass auf. Bei einer Eigenkündigung sollte er aber bei einer Bewerbung ein Zeugnis, zumindest ein Zwischenzeugnis haben. Dies sollte ja "wohlwollend sowie einigermasen wahrheitsgemäß" sein. Ist das zu erwarten ? Hallo Globus Soll das ein Witz sein oder meinst du das ernst ? So würde es auch gehen, aber dann hällst du der AG für sehr bescheiden.

Gruß jorojo

G
Globus

23.01.2016 um 22:39 Uhr

Na, deinen Worten nach, ist doch der AG sehr bescheiden...

Siehe mein Zitat von dem dort gesprochenen...

B
blackjack

23.01.2016 um 23:11 Uhr

##Bei einer Eigenkündigung sollte er aber bei einer Bewerbung ein Zeugnis, zumindest ein Zwischenzeugnis haben. Dies sollte ja "wohlwollend sowie einigermasen wahrheitsgemäß" sein. Ist das zu erwarten ?##

Bei einer Eigenkündigung gehe ich davon aus, der AN hat doch dann eine gute Verhandlungsbasis.

J
jorojo

24.01.2016 um 13:49 Uhr

Hallo Globus

Entschuldige, aber deine letzten beide Beiträge verstehe ich nicht. Warscheinlich stehe ich auf der Leitung.

blackjack Wo ist hier eine gute Verhandlungsbasis ? Beim alten oder neuen AG ? Beim alten AG nein, weil der muß das ja ein wahrheitsgemäses Zwichenzeugniis austellen Wenn alle Punkte gut oder sehr gut sind, aber mit der Zusammenarbeit mit Kollegen unsw. wäre eine 3 schon übertrieben. Beim neuen AG nein, wegen dem Zwischenzeugnis. Nur wenn er ohne Zeugnis einen neuen AG findet , dann kann er sagen, ich habe selbst gekündigt weil die Chemie unsw. nicht mehr gestimmt hat.

Gruß jorojo

N
nicoline

24.01.2016 um 15:55 Uhr

"Am Ende sagte AG: Wir sind gewillt heute ihnen eine Kündigung auszusprechen."

Aus diesem Satz leitet Globus ab, dass eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nicht stattgefunden hat und schlussfolgert daraus:

Ergo hat eine Kündigungsschutzklage wenn der BR richtig aggiert, zumindest im Gütetermin eine Abfindung bringen... und eben keine Sperre vom Arbeitsamt!!!

G
Globus

24.01.2016 um 17:26 Uhr

Na, diese Schlussfolgerung kommt ja nicht von ungefähr... der BR wußte nach dem Eingangspost nichts davon, dass eine Kündigung ausgesprechen werden sollte... / der AG an diesem Tag dazu bereit gewesen wäre...

N
nicoline

24.01.2016 um 20:01 Uhr

Deswegen kann der BR trotzdem noch korrekt angehört werden und eine mündliche Information über die Kündigung sollte dem BR und dem AN vielleicht nur ankündigen, was da kommen wird.

G
Globus

24.01.2016 um 20:03 Uhr

"Am Ende sagte AG: Wir sind gewillt heute ihnen eine Kündigung auszusprechen."

Hiermit ist eine ordentliche Anhörung des Gremiums ausgeschlossen...

J
jorojo

24.01.2016 um 20:24 Uhr

Hallo Globus

Ich seh das genau so wie nicoline.

Die Kündigung ist ja nur mündlich angedroht, und das ist wie wie wohl alle wissen nicht verbindlich.

Gruß jorojo

G
Globus

24.01.2016 um 20:31 Uhr

Ja, natürlich... um genau das zu erreichen - Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag... Dadurch dass BRM anwesend sind, wird noch mehr Druck aufgebaut...

Ihr habt eine seltsame Art des Verständnisses der BR Arbeit...

J
jorojo

24.01.2016 um 20:40 Uhr

Hallo Globus

Mit deiner Meinung kann ich leider nur aufgeben.

Gruß jorojo

G
Globus

24.01.2016 um 21:10 Uhr

Warum nur? die Eingangsfrage - da ging es lediglich darum, wie sich dieses BRM verhalten soll... nicht mehr nciht weniger... Nach dem Mitarbeitergespräch wurde gefragt was besser wäre, Aufhebungsvertrag oder kündigen lassen. Dann kam der Vorschlag der Eigenkündigung, und ich habe sozusagen einen weiteren Weg aufgezeigt, der nach meiner Meinung möglich und sehr sinnvoll wäre...

Warum nicht meinen Weg mal versuchen... klar, ist ne Menge Arbeit für das Gremium, aber ist es das nicht immer? oder stimmt ihr alle bei jeder Kündigung vom AG zu?

In diesem Fall hätte ich als BRM des Betriebes in der Tat Probleme zuzustimmen... aus verschiedenen Gründen...

Und jetzt fangt nicht an, dass man den Betrieb mit der Abfindung nicht "belasten" will...

In dieser Geschichte ist so einiges faul - auch was den AG betrifft... ich würde da wohl noch immer versuchen dem AN zu helfen... Dass es (sollte es vor Gericht gehen) zu einem Vergleich kommen, bestreite ich ja nicht - so läuft es dann meistens - dennoch sollte der BR dieses ermöglichen. In meinen Augen (ohne den genauen Sachverhalt zu kennen) sollte das Gremium aber auch hier das beste versuchen aus der Sache für den AN heraus zu holen...

Meine Meinung.

Warum vertretet ihr eine andere?

G
Globus

24.01.2016 um 21:23 Uhr

Eigentlich war ich die ganze Zeit bemüht, genau auf die Frage zu antworten, aber da ihr alle ja glaubt, dass dieser AN in diesem fall nicht "schutzbedürftig" durch den BR ist, können wir es gerne mal aufdröseln...

Angefangen mit dem Eingangsfred...

"Hallo, folgendes Problem: Ein MA stört massiv den Betriebsfrieden." sagt genau wer?

"Er hat schon 5 Abmahnungen darunter Umgang mit Mitarbeiter/Kollegen." Hier sollte der Betriebsrat Einsicht in diese Abmahnungen verlangen und durchsetzen

"Es wird ein Gespräch stattfinden in dem Der Vorstand anwesend sein wird." Na klasse, warum wurde der BR oder BRM nciht im Vorfeld genau über die Themen informiert?

"Wie kann ich in diesem Gespräch agieren? Wann darf ich das Wort ergreifen." Darauf habe ich geantwortet...

"Wir erwarten dass der MA unter Umständen auch gegen den BR geht und die Firma schlecht machen will. Was kann ich dann tun." Woher kommt diese Erwartung? Wurden die BRm vom Vorstand "geimpft"?

"Dieses Gespräch hat ja nur mit seinem Umgang mit den Kollegen zu tun." Wieviele Abmahnungen hat er dadurch bekommen?

"Bitte schnell helfen :-) das Gespräch ist Morgen" Warum wurde der BR nicht früher vom AG hinzugezogen? Warum diese Kurzschluss Aktion?

Ich konnte weiter machen, dieses sollte euch aber erstmal zu denken geben...

Schönen Sonntag noch...

LG Globus

T
tassekaffee

24.01.2016 um 21:52 Uhr

  1. Ich bin Nachrücker! Und kurzfristig eingesprungen für ein anderes BRM. Das heißt nicht das dieser Termin kurzfristig war.
  2. Der BR hat mehrere Beschwerden vorliegen, daraufhin immer ein Gespräch mit AN statt fand.
  3. Kündigung gab es noch nicht
  4. Hat sich AN und AG erstmal darauf geeinigt dass AN ein Auflösungsvertrag zugeschickt bekommt, AN sich Gedanken machen soll und sie sich noch einmal zusammen setzen.

Leider bin ich auch zu wenig informiert über die vorhergehenden Schritte. Ich wollte einfach nur wissen ob ich bei diesem Gespräch eingreifen kann für den AN. AN stellte sich nach dem Gespräch die Frage ob ne Kündigung nicht doch besser wäre. Deshalb die Frage hierzu. Wieso sollte ich geimpft worden sein vom AG? Dann wäre ich wohl fehl am Platz. Vielleicht sind meine Äußerungen verwirrend. Ich wollte einfach nur kurz schreiben was Sache ist und wo ich hilfe brauche.

P
Pjöööng

24.01.2016 um 22:05 Uhr

Mach Dir nix draus. Das ist die übliche Folklore in diesem Forum: Dinge hineininterpretieren und den Fragesteller in den Senkel stellen.

C
celestro

25.01.2016 um 10:37 Uhr

@ Globus

Sicherlich sollte der BR sich noch einige Infos einholen, aber:

"Haben uns vorher getroffen mit dem AN und über alles gesprochen. Er gab alles zu. Akzeptiert die Meinungender kKollegen nicht ds sie seiner Meinung nach nicht die richtige Ausbildung haben."

klingt jetzt nicht unbedingt danach, als wollte ein AG einen MA einfach mal so kündigen.

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