Bei uns in der Firma sollen Mitarbeitergespräche durchgeführt werden. Die Gespräche finden mit dem Abteilungsleiter und dem Mitarbeiter statt. Die Fragebögen sind personalisiert, den Einblick haben die Personalabteilung, der Abteilungsleiter und der Mitarbeiter. In den Fragebögen geht es um die Zufriedenheit der Mitarbeiter, um evtl. Verbesserungen usw. Nun stellt sich uns die Frage ob der Betriebsrat bei derartigen Mitarbeitergesprächen völlig außen vor gelassen werden kann. Lediglich die Info das die Gespräche stattfinden, als auch der Inhalt wurde bekannt gegeben.