Erstellt am 02.10.2019 um 07:23 Uhr von BRHamburg
Erstellt am 02.10.2019 um 07:28 Uhr von BRHamburg
@ Phantom Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer haben sich an die Gesetze zuhalten. Wer keine Pause machen will, hat nicht länger als 6 Std zuarbeiten.
Erstellt am 02.10.2019 um 07:34 Uhr von FranziS.
Jedoch hab ich nach Abzug der 30 Minuten nur noch eine Arbeitszeit von 5:32h und somit keinen Anspruch auf 30 Minuten Pause?
Erstellt am 02.10.2019 um 07:52 Uhr von Kratzbürste
Ich stimme meinen Vorrednern zu. Die Pause ist Pflicht. Der AN muss sie machen und der AG muss dafür sorgen, dass sie gemacht wird.
Ich habe aber meine Zweifel, dass die gängige Praxis, einfach die Pause abzuziehen der richtige Weg ist. Immerhin hat der AG ja die Arbeitsleistung entgegen genommen.
Du würdest mir einen Gefallen tun, wenn du diesen Punkt mal durch die Instanzen bringst.
Erstellt am 02.10.2019 um 08:29 Uhr von celestro
"Jedoch hab ich nach Abzug der 30 Minuten nur noch eine Arbeitszeit von 5:32h und somit keinen Anspruch auf 30 Minuten Pause?"
Das ist ja eine falsche Betrachtungsweise. Du hast mehr als 6 Stunden gearbeitet, also auch ein "muss" / einen Anspruch der Pause. Hättest Du alles richtig gemacht, wärst Du 6:32 h da geblieben und hättest davon 6:02 gearbeitet.
P.S. Ich stimme aber Kratzbürste in soweit zu ... Du hast ohne Pause 6:02 gearbeitet, also stehen Dir 6:02 als Arbeitszeit zu. Nur eben auch der Ärger, weil Du keine Pause gemacht hast. ;-)
Erstellt am 02.10.2019 um 09:13 Uhr von darkmessiah
Ich habe so eine Frage bei der Schichtplanfibel schon gesehen. Da wurde empfohlen, die Pause hinten anzuhängen, dies sei nur dem Arbeitgeber verboten nicht dem Arbeitnehmer. Dies gilt bei unerwartetem Arbeitsanfall, der die Pause verhindert.
Allerdings würde ich 6:02 h nicht unbedingt so aufschreiben...
Erstellt am 02.10.2019 um 09:43 Uhr von FranziS
Durch die Stechuhr kann ich leider nichts anders schreiben. Und wenn man auf dem Weg zur Stechuhr noch kurz etwas gefragt wird und somit über die 6:00h kommt ist es schon Pech ja.
Erstellt am 02.10.2019 um 09:49 Uhr von Pjöööng
Ich bin doch sehr verwundert über die Antworten.
Die Stechuhr erfasst nur die Komm- und Gehzeiten, aber eben nicht "Beginn und Ende der Arbeit". Insofern ist es völlig unbedenklich diese zwei Minuten abzuziehen, die man z.B. zwischen Einstempeln und Arbeitsbeginn verquasselt oder auf der Toilette zugebracht hat.
Erstellt am 02.10.2019 um 10:27 Uhr von Darkmessiah
@Pjöööng: Das sehe ich genau so!
Erstellt am 02.10.2019 um 10:31 Uhr von celestro
"Insofern ist es völlig unbedenklich diese zwei Minuten abzuziehen, die man z.B. zwischen Einstempeln und Arbeitsbeginn verquasselt oder auf der Toilette zugebracht hat."
Sehe ich anders. Bezüglich "verquasseln" könnte man Ärger mit dem AG bekommen, wenn man damit argumentiert und
"Grundsätzlich gilt, dass Toilettenpausen keine Arbeitszeitpausen sind.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gehoeren-toilettenpausen-zur-arbeitszeit/08/"
also ganz so einfach ist die Sache mMn nicht.
Erstellt am 02.10.2019 um 10:54 Uhr von FranziS
Nehmen wir mal an, dass es kein verquasseln war sondern, dass es noch etwas bzgl der Arbeit war. Wie sieht es dann aus? Wahrscheinlich auch nicht anders?
Kann man nicht unterscheiden zwischen Anwesenheitszeit und Arbeitszeit? Im ArbZG steht nach 6h Arbeitszeit stehen einem 30 Minuten Pause zu. Aber die Zeiten der Stechuhr sind ja Anwesenheitszeiten?
Wahrscheinlich fährt man wirklich besser wenn man genau nach 5.59h geht.
Erstellt am 02.10.2019 um 11:01 Uhr von rtjum
also ich bin da eher bei Pjöööng, in größeren Betrieben kann es durchaus vorkommen, dass der Weg von Stempeluhr zur Arbeitsstelle ein paar Minuten dauert, da muss es doch sowas wie eine "Karenzzeit" geben wenn Stempelzeit gleich Beginn/Ende der Arbeit ist.
Erstellt am 02.10.2019 um 11:02 Uhr von Pjöööng
"Bezüglich 'verquasseln' könnte man Ärger mit dem AG bekommen, wenn man damit argumentiert"
Wieso das denn? Ich habe 6:02 gestempelt und gehe zum Arbeitgeber und sage "Lieber Arbeitgeber, bitte zieh mir zwei Minuten ab, weil ich zwischen Stempeluhr und Arbeitsplatz von einem Kollegen aufgehalten wurde der mir eine nicht geschäftliche Frage gestellt hat! Ich habe deshalb in Wahrheit erst zwei Minuten später angefangen zu arbeiten und bitte das zu korrigieren."
Ich sehe da nun wirklich nichts weshalb ich da Ärger bekommen sollte.
"Grundsätzlich gilt, dass Toilettenpausen keine Arbeitszeitpausen sind."
Ja und? Eine Pause ist grundsätzlich eine UNTERBRECHUNG. Da dieser Toilettengang zwischen Einstempeln und Arbeitsbeginn stattfand, kann die Arbeit noch gar nicht unterbrochen worden sein.
Erstellt am 02.10.2019 um 11:07 Uhr von celestro
"in größeren Betrieben kann es durchaus vorkommen, dass der Weg von Stempeluhr zur Arbeitsstelle ein paar Minuten dauert, da muss es doch sowas wie eine "Karenzzeit" geben wenn Stempelzeit gleich Beginn/Ende der Arbeit ist."
Stellt sich die Frage, wie hier z.B. ein BR vorgehen sollte. "Bitte beim Kollegen 3 Minuten abziehen, da er ausgehend von der Stempeluhr erst 3 Minuten später am Arbeitsplatz war".
Arbeitgeber: "In Ordnung, wir führen jetzt generell eine Karenzzeit von 5 Minuten ein ... Wegezeit von der Stempeluhr bis zum Beginn der Arbeitszeit".
Was da von den Kollegen für ein Shitstorm losbricht kann man sich vorstellen, oder?
"Da dieser Toilettengang zwischen Einstempeln und Arbeitsbeginn stattfand, kann die Arbeit noch gar nicht unterbrochen worden sein."
Da würde ich als Arbeitgeber sauer werden und den MA mal fragen, wieso er nicht erst zur Toilette geht und sich dann erst einstempelt.
Erstellt am 02.10.2019 um 11:23 Uhr von wdliss
Erstmal: mit Karenzzeit verschiebe ich das Problem bestenfalls. Bei 5 Minuten beginnt dann die Diskussion mit den Leuten, die 6 Minuten "überzogen" haben ...
und zweitens: ist denn ein Zeitabzug zulässig? Wenn ich 6:02 Std. gearbeitet habe bin ich doch auch für diese Zeit zu entlohnen - auch wenn es gegen das ArbZG verstossen hat. Oder liege ich da falsch?
Erstellt am 02.10.2019 um 11:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Da würde ich als Arbeitgeber sauer werden und den MA mal fragen, wieso er nicht erst zur Toilette geht und sich dann erst einstempelt. "
Wegen so nem Sche*ß würdest Du also 15 Minuten in der Arbeitszeit diskutieren wollen? Aber ich kann Dir sagen warum: Weil mich dieses Bedürfnis sehr plötzlich überkommen hat. Hatte halt morgens vergessen mein Kichimea zu nehmen. Und weil mir klar ist, dass ich es eigentlich hätte andersherum machen sollen (also in anderer Reihenfolge), bitte ich ja auch um Korrektur.
Ich verstehe echt nicht was in Deinem Kopf vorgeht. Ein Arbeuítnehmer hat einen (geringfügigen) Fehler gemacht, hat dadurch evtl. zwei Minuten zu viel gestempelt und bitte nun diesen Fehler zu korrigieren und Du machst da solche Grundsatzdiskussionen draus?
Zitat (celestro):
"Was da von den Kollegen für ein Shitstorm losbricht kann man sich vorstellen, oder?"
Ja. Und ich kann Dir auch sagen wieso: Weil dieser BR offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz und entlohnungspflichtiger Arbeitszeit kennt und sich daher dermaßen vom Arbeitgeber über den Tisch ziehen lässt!
Zitat (wdliss):
"Wenn ich 6:02 Std. gearbeitet habe bin ich doch auch für diese Zeit zu entlohnen - auch wenn es gegen das ArbZG verstossen hat. Oder liege ich da falsch?"
Darüber kann man wohl trefflich streiten. Mit einer Entlohnung von 6:02 ist ja noch lange nicht eine Überschreitung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz verbunden. Wenn ich die Stempeluhren so bescheuert aufstelle, dann bin ich vermutlich verpflichtet die Wegezeit zu entlohnen obwohl es keine Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist.
Man könnte aber auch sagen dass mit diesem Vorgehen der Arbeitgeber gesetzeswidriges Verhalten belohnt.
Ich würde als Arbeitgeber hier nur 6 Stunden vergüten, soll mich doch ein Arbeitnehmer verklagen.
Zitat (wdliss):
"mit Karenzzeit verschiebe ich das Problem bestenfalls. Bei 5 Minuten beginnt dann die Diskussion mit den Leuten, die 6 Minuten "überzogen" haben ..."
Und wenn wir die Karenzzeit mit 30 Minuten ansetzen?
Erstellt am 02.10.2019 um 11:58 Uhr von celestro
"Ich verstehe echt nicht was in Deinem Kopf vorgeht. Ein Arbeuítnehmer hat einen (geringfügigen) Fehler gemacht, hat dadurch evtl. zwei Minuten zu viel gestempelt und bitte nun diesen Fehler zu korrigieren und Du machst da solche Grundsatzdiskussionen draus?"
Man sollte sich halt im Klaren sein, dass so mancher AG eben genau diese Grundsatzdiskussion daraus machen wird. Außerdem sind doch Foren dafür da, oder nicht?
"Ich würde als Arbeitgeber hier nur 6 Stunden vergüten, soll mich doch ein Arbeitnehmer verklagen."
Und hier hat der AG halt die halbe Stunde Pause direkt abgezogen. Und nun?
Erstellt am 02.10.2019 um 12:07 Uhr von Pjöööng
Die halbe Stunde Pause wurde aber nicht gemacht und damit ist der Abzuge rechtswidrig! Wenn ich bei nicht gemachter Pause und Arbeitszeit über 6 Stunden zu Gunsten des Arbeitnehmers davon ausgehe dass er sich nicht gesetzeswidrig verhalten hat und deshalb die über 6 Stunden liegenden Minuten abziehe, liegt zumindest keine offensichtliche Rechtswidrigkeit vor.
Damit ist jetzt diese immer unsinniger werdende Diskussion für mcih erledigt. Pickel wird da der bessere Diskutant für Dich sein.
Erstellt am 02.10.2019 um 12:43 Uhr von Andi253
Das ArbZG sagt ganz eindeutig, dass die AZ durch Pause/n zu unterbrechen ist. Das heißt, dass vor und nach der Pause AZ liegen muss. AZ Systeme ziehen nich in Anspruch genommene Pausen automatisch ab. Ist bei uns auch so. Das nächste mal Pause machen, oder rechtzeitig die AZ beenden.
Erstellt am 02.10.2019 um 12:44 Uhr von Milchknilch
Den automatischen Abzug der Pause sehe ich auch eher kritisch. Das rechtlich korrekte Vorgehen (was allerdings nicht sehr populär sein dürfte) wäre, ein nicht Stempeln der Pause konsequent abzumahnen, da es definitiv zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehört. Zumal der BG so ein automatischer Pausenabzug gar nicht reicht, da es hier keinen Nachweis gibt, dass der MA seine Pause tatsächlich gemacht hat.
Eine Abmahnung wegen 2 Minuten Überschreitung wäre natürlich völlig überzogen und auch kontraproduktiv. Allerdings gibt es auch bei uns einige Spezialisten die meinen, generell keine Pause stempeln zu müssen, da die ja sowieso automatisch abgezogen wird...
Erstellt am 02.10.2019 um 13:12 Uhr von celestro
"Eine Abmahnung wegen 2 Minuten Überschreitung wäre natürlich völlig überzogen und auch kontraproduktiv."
Eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das ArbZG fände ich gar nicht überzogen.
"Damit ist jetzt diese immer unsinniger werdende Diskussion für mcih erledigt. Pickel wird da der bessere Diskutant für Dich sein."
Das einzig Unsinnige hier ist Dein übertriebenes Ego.
Erstellt am 02.10.2019 um 13:18 Uhr von paula
ich kenne Unternehmen die mahnen da ganz konsequent ab und auch bei so geringen Überschreitungen. Schon einfach um zu zeigen, dass sie eben nicht die Arbeit entgegen nehmen wollen. Dazu bedarf es natürlich keiner Abmahnung sondern einer sauberen Kommunikation. Und wenn ich das als AG mache, dann habe ich auch einen Grund Zeiten abzuschneiden (ich will diese Arbeitsleistung des AN ja eben nicht, wenn er mehr als x Stunden arbeitet). Unzulässig finde ich aber nach 6:02 auf 5:32 zu kürzen.
Erstellt am 03.10.2019 um 04:56 Uhr von BRHamburg
Es ist hier doch völliger Quatsch über Sachen zu diskutieren, die es in der Form nicht gibt. Es gibt nunmal im Gesetz keine Regelung für Anwesenheitszeit sondern nur für Arbeitszeit. Diese beginnt mit dem Einstempeln und Endet mit dem Aussrempeln. Ist der Zeitraum dazwischen länger als 6 Stunden, muss eine Unterbrechung von 30 Min da sein. Alles andere sind Dinge die man im Einzelfall von Untrrnehmen zu Unternehmen klären kann. Aber ich möchte das Geschrei der Kollegen hören wenn man dem Vorschlag von einigen hier folgt und pauschal x Minuten Wegezeit von der Stempeluhr zum Arbeitsplatz abzieht.
Erstellt am 04.10.2019 um 08:08 Uhr von nicht brauchen
Meine Lösung für dieses Problem:
Der Mitarbeiter hat 6h gearbeitet und dann vorschriftsmäßig seine Pause gemacht.
Problem gelöst. Und wehe jetzt kommt einer mit Entlohnung der 2 Minuten.
Erstellt am 04.10.2019 um 18:00 Uhr von Arnold
Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besteht hier ein Arbeitsvertrag auf Grund dessen die geleistete Arbeit entlohnt werden muss.
Der Arbeitgeber kann gegebenenfalls die Vergütung von Arbeit die unter Verstoß gegen ein Gesetz geleistet wurde verweigern. Dazu sollte er die Arbeitnehmer deutlich darauf hinweisen, dass er solche Arbeitsleistungen nicht entgegennimmt.
Die erste sechs geleisteten Stunden wurden nicht unter einem Gesetzesverstoß geleistet. Deshalb sind sie zu vergüten.
Lediglich zwei Minuten wurden unter Mißachtung des Arbeitszeitgesetzes geleistet. Hier kann der Arbeitgeber frei von der Leistungspflicht sein.
Ein zusätzlicher Abzug von weiteren 28 Minuten entspricht einer Betriebsbuße, diese ist mitbestimmungspflichtig. Ein Betriebrat der nicht gegen eine solche Betriebsbuße, die nicht mitbestimmt wurde, vorgeht begeht eine Amtspflichtverletzung.
Allenfalls könnte der Arbeitgeber diese Überschreitung der Höchstarbeitszeit ohne Pause abmahnen. Es dürfte mehr als zweifelhaft sein, ob solche kurzen Überschreitungen jemals geeignet sein können, eine Kündigung zu begründen.
Erstellt am 25.03.2023 um 16:34 Uhr von Andrie
Also ich finde es ja mega interessant wieviel eigene Meinungen und Erfahrung hier abgegeben werden.
Alles unwichtig.
Fakt ist:
Deine Arbeitszeit muss dir im Vorfeld bekannt gemacht (idR 4 Tage zuvor) werden.
In diesem verplanten Dienst, muss die Planung auch darauf achten, ob die 6 Stunden überschritten werden oder nicht, zwecks Einrichtung einer Pausenzeit die ebenfalls schon vor Dienstbeginn bekannt sein sollte.
Deine Arbeit war erledigt um 13:00 Uhr und nur weil du dich 13:02 Uhr ausgecheckt hast, bedeutet dies nicht, dass du in dem Moment die 6 Stunden Arbeitszeit überschritten hast und er dir nun spontan 30min Pause von deiner 6 stündigen Arbeitszeit abziehen darf.
Klarer Fall für Lohnkorrektur
Arbeitszeit und Pausenkorridor müssen feststehen. Man kann sich seine Arbeitszeit nicht selbst verlängern oder verkürzen nach belieben. Die 2 Minuten bleiben unentgeltlich
Erstellt am 27.03.2023 um 05:29 Uhr von Junge
Um diesen Fall korrekt beurteilen zu können, ist der Arbeitsplan erforderlich, was stand denn drinnen, wie waren die Zeiten? Weiterhin wurde im Ausgangspost erwähnt, dass man an diesem Tag keine Pause genommen hat, an anderen Tagen schon?!