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Pausenregelung

J
james
Jan 2018 bearbeitet

Der AG mit uns eine BV u.a. zum Thema Pausenregelung abschließen. Er möchte pauschal allen Mitarbeitern 45 Minuten anstatt bisher 30 Minuten Pause automatisch abziehen (30 Min Mittagspause + 15 Minuten Kurzpause). Wir haben eine 37,5 Stunden Woche. Zusätzlich soll bei der Mittagspause + Kurzpause abgestempelt werden. Meine Frage ist, ob dies zulässig ist und warum sollen wir abstempeln und wieder einstempeln, wenn die Pause automatisch abgezogen werden.

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

15.12.2016 um 14:13 Uhr

Warum solltet ihr so eine BV abschliessen????????? Übrigens 15 Minuten ist keine Kurzpause. Die letzte Frage solltet Ihr euren AG stellen ist ja nicht normal automatisch Abzug und stempeln.... entweder oder.

G
gironimo

15.12.2016 um 14:26 Uhr

Ob es zulässig ist? Wenn ihr die BV so abschließt, ist es zulässig. Aber ihr werdet doch Argumente haben, warum ihr nicht wollt.

Undso lange es keine Einigung gibt, bleibt es ein Wunsch des AG.

C
celestro

15.12.2016 um 14:51 Uhr

"Die letzte Frage solltet Ihr euren AG stellen ist ja nicht normal automatisch Abzug und stempeln.... entweder oder."

Also bei größeren Firmen mit elektronischer Zeiterfassung habe ich noch nie gehört, das die MA Ihre Pausen stempeln müssen. Die Pause wird automatisch abgezogen.

Außer man verläßt das Firmengelände, dann ist das wieder was anderes.

@ james

Wo befinden sich denn die Terminals für die "Stempelung" ?

S
stehipp

15.12.2016 um 16:53 Uhr

Ich sehe da schon einen Grund.

Wir haben diese Regelung im Betrieb. Ist sehr hilfreich bei flexiblen Arbeitszeiten von Mitarbeitern.

Hintergrund:

Der Pflichtabzug ist da, um die gesetzlichen Bestimmung einzuhalten. Der Mitarbeiter muss eigenverantwortlich für die Einhaltung Sorge tragen.

Durch das Stempeln hat der Mitarbeiter aber auch die Möglichkeit, länger als die "Mindestzeit" Mittagspause zu machen. Bei schönen Wetter am Stadtplatz, oder einkaufen gehen, Kinder von der Schule holen.......

Die Maschine berechnet den Pflichtabzug nur dann, wenn die gestempelte Mittagszeit kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit.

Unsere Kollegen finden die Regelung klasse, da sie viel Flexibilität bietet. Muss aber natürlich in den jeweiligen Arbeitsablauf passen.

G
gironimo

15.12.2016 um 18:02 Uhr

.... und in die BV Arbeitszeit muss es auch passen.

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