W.A.F. LogoSeminare

Pausenregelung

R
Rossili
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite 5 stunden täglich. Können mir da pausen abgezogen werden?

43001

Community-Antworten (1)

AM
alter Mann

11.04.2018 um 13:06 Uhr

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Bei einer Arbeitszeit von 5 Stunden wäre eine Pause bei einer normalen Tätigkeit nicht notwendig. Wenn Du also keine Pause machst und auch nicht machen müsstest, dürfen Dir die Zeiten nicht abgezogen werden.

Ihre Antwort