Erstellt am 05.03.2008 um 16:12 Uhr von Petrus
> wegen des Streiks der ÖTV kann eine Kollegin (Vollzeit) nicht zur arbeit erscheinen und muss jedesmal einen Tag Urlaub opfern.
In § 616 BGB steht, dass sie von der Arbeitspflicht befreit ist, wenn ein _in_ihrer_Person_ liegender Hinderungsgrund vorliegt. Da die Geschicke von ver.di vmtl. nicht in der Person der Kollegin liegen, bleibt die Dienstpflicht bestehen...
> Gibt es andere Alternativen??????
Zur Arbeit mit dem Rad fahren? Joggen?
> Kann sie mit dem Taxi kommen
Jederzeit
> und werden ihr die Kosten vom AG erstattet????
Leider nicht.
> Was kann der BR tun ???
Nix.
Erstellt am 05.03.2008 um 16:21 Uhr von SSGG
Sweety 17,
das Wegerisiko liegt bei Deiner Kollegin, auch daß sie pünktlich kommt. Manch kulanter AG drückt schon mal eine Auge zu, wenn AN zu spät kommen.
Die Taxikosten wegen sie wegen höherer Gewalt nicht erstattet bekommen.
Petrus Vorschlag zum Fahrrad finde ich klasse! Weiterhin wären Fahrgemeinschaften eine Möglichkeit.
Erstellt am 05.03.2008 um 16:44 Uhr von Kölner