Erstellt am 17.09.2007 um 13:52 Uhr von Kölner
@Scheffie40
Das hätte der AG gerne...
...dennoch eine Frage, die entscheidend sein könnte:
Wie arbeitet Deine Frau denn (laut Teilzeit-AV)?
Erstellt am 17.09.2007 um 13:55 Uhr von xxccvv
frag doch mal freundlich nach - oder lass doch mal Deine Frau freundlich nachfragen, auf welcher Basis der AG diese Festlegung getroffen hat. Weder das Bundesurlaubsgesetz noch das Entgeltfortzahlungsgesetz geben hierzu Auskunft
Erstellt am 17.09.2007 um 14:01 Uhr von peters
Das ist eine von manchen Arbeitgebern "erfundene" Regelung, für die es keinerlei Grundlage gibt.
Wichtig ist aber, (da ein Attest immer eine vorraussichtliche(!) Dauer der AU angibt), dass sie sich zum Ende oder nach Ende der Krankheit meldet und Bescheid gibt "ich bin wieder gesund und trete meinen genehmigten Urlaub an."
Sonst ist der Arbeitgeber ja im Unklaren, ob sich die Krankheit eventuell verlängert hat.
Erstellt am 17.09.2007 um 14:18 Uhr von see-see
@peters
Muss sie das? Wenn dem AG keine Folgebescheinigung vorliegt, ist doch klar, dass sie gesund ist...
Erstellt am 17.09.2007 um 14:59 Uhr von peters
see-see,
ich würde es jedenfalls tun, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Folgebescheinigung könnte ja ggf. erst im Laufe des vermeintlichen ersten Arbeitstags eintreffen und bis dahin hat man mir vielleicht ein unentschuldigtes Fehlen angekreidet (wenn ein solcher Arbeitgeber wirklich erwartet, dass man nach AU erst mal zur Arbeit erscheinen muss.
Wenn die Kommunikation vorher jedoch eindeutig war, dann hast du Recht, dann muss es nicht unbedingt sein.