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Nach Krankheit 3 Tage arbeiten um den Urlaub antreten zu können?

S
Scheffie40
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , habe da mal eine Frage in Bezug auf Krankheit und anschließend Urlaub? Meine Frau ist diese Woche Krank geschrieben Magen - Darm Infekt. Kommende Woche hat Sie Urlaub. Der AG sagt Sie müsse mindestens 3 Tage arbeiten damit Sie den Urlaub antreten kann. Ist das Rechtens? Sie arbeitet als Kassiererin in teilzeit.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

17.09.2007 um 15:52 Uhr

@Scheffie40 Das hätte der AG gerne... ...dennoch eine Frage, die entscheidend sein könnte: Wie arbeitet Deine Frau denn (laut Teilzeit-AV)?

X
xxccvv

17.09.2007 um 15:55 Uhr

frag doch mal freundlich nach - oder lass doch mal Deine Frau freundlich nachfragen, auf welcher Basis der AG diese Festlegung getroffen hat. Weder das Bundesurlaubsgesetz noch das Entgeltfortzahlungsgesetz geben hierzu Auskunft

P
peters

17.09.2007 um 16:01 Uhr

Das ist eine von manchen Arbeitgebern "erfundene" Regelung, für die es keinerlei Grundlage gibt.

Wichtig ist aber, (da ein Attest immer eine vorraussichtliche(!) Dauer der AU angibt), dass sie sich zum Ende oder nach Ende der Krankheit meldet und Bescheid gibt "ich bin wieder gesund und trete meinen genehmigten Urlaub an."

Sonst ist der Arbeitgeber ja im Unklaren, ob sich die Krankheit eventuell verlängert hat.

S
see-see

17.09.2007 um 16:18 Uhr

@peters

Muss sie das? Wenn dem AG keine Folgebescheinigung vorliegt, ist doch klar, dass sie gesund ist...

P
peters

17.09.2007 um 16:59 Uhr

see-see,

ich würde es jedenfalls tun, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Folgebescheinigung könnte ja ggf. erst im Laufe des vermeintlichen ersten Arbeitstags eintreffen und bis dahin hat man mir vielleicht ein unentschuldigtes Fehlen angekreidet (wenn ein solcher Arbeitgeber wirklich erwartet, dass man nach AU erst mal zur Arbeit erscheinen muss.

Wenn die Kommunikation vorher jedoch eindeutig war, dann hast du Recht, dann muss es nicht unbedingt sein.

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